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   KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81   

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https://dejure.org/1981,16214
KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81 (https://dejure.org/1981,16214)
KG, Entscheidung vom 22.09.1981 - 1 W 3258/81 (https://dejure.org/1981,16214)
KG, Entscheidung vom 22. September 1981 - 1 W 3258/81 (https://dejure.org/1981,16214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1767, 1741 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche; Voraussetzungen einer Adoption; Adoption eines Ausländers zur Bewahrung vor der Ausweisung; Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses; Beweislast für das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; Beweis des ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1741, 1767
    Adoptionsrecht; Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine deutsche Staatsangehörige zur Bewahrung vor der Ausweisung; Voraussetzungen einer Adoption; Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses; Beweislast für das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 641
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
    Auszug aus KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81
    Dagegen ist nach allgemeiner und richtiger Auffassung die Absicht, einen Ausländer vor der Ausweisung zu bewahren, kein familienbezogener Annahmegrund (BayObLG DAVorm 1980, 503; FamRZ 1980, 1158; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94).

    Da das Landgericht nicht die Streitfrage entschieden hat, ob die Verhinderung der Ausweisung des Ausländers, wenn auch nur als mitbestimmender Grund, die Zulässigkeit der Annahme als Kind gemäß § 1767 Abs. 1 BGB "ausschließt« (so BayObLG DAVorm 1980, 503, 507; FamRZ 1980, 1158, 1159), oder ob dieses Motiv für die Frage der sittlichen Rechtfertigung der Annahme "bedeutungslos« und "unschädlich« ist (so OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94), kann diese Frage offenbleiben.

  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    In der Rechtsprechung besteht denn auch Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 -, NJWE-FER 1998, 78 [bei juris Rz. 11]: ein zu geringer, nicht der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied von 11 Jahren stellt ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme dar, dass die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 1990 - 11 W 119/90 -, FamRZ 1991, 226 [227]: ein Altersunterschied von nur 4½ Jahren steht einer positiven Annahmeentscheidung entgegen; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 1982 - 16 Wx 122/81 -, FamRZ 1982, 844: ein Altersabstand von 7 Jahren lässt nicht erwarten, dass ein Vater-Sohn-Verhältnis entstehen wird; KG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 W 3258/81 -, FamRZ 1982, 641 [642]: ein Altersunterschied von nur 14 Jahren entspricht nicht einem natürlichen Altersunterschied zwischen Eltern und Kindern und hindert deshalb die Annahme, dass die Entstehung eines echten, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Familienband zu erwarten sei).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1990 - 11 W 119/90

    Annahme eines volljährigen polnischen Staatangehörigen, dessen Antrag auf

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  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Auf das Element der inneren Verbundenheit, d. h. einer auf Dauer angelegten seelisch-geistigen Beziehung, kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es um die Adoption eines Ausländers geht (KG FamRZ 1982, 641).

    Deshalb muß das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten und ihrer vergangenen und gegenwärtigen Lebensumstände beurteilt werden (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295/296; KG FamRZ 1982, 641).

  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    c) Die Entscheidung des Landgerichts ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht nur geprüft hat, ob zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist; denn auch wenn dies nicht der Fall wäre, wie das Landgericht angenommen hat, könnte die Adoption sittlich gerechtfertigt sein, wenn das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses für die Zukunft zu erwarten wäre (vgl. § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159; 2001, 118; KG FamRZ 1982, 641; Staudinger/Frank BGB 13. Bearb. § 1767 Rn. 20, 21, 24).

    Deswegen kann die Adoption auch, wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (BayObLG NJW 1985, 2094; KG FamRZ 1982, 641; OLG Köln FamRZ 1990, 800 f. Erman/Holzhauer aaO).

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Dies indes steht der Annahme eines natürlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nicht im Wege (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2011 - 9 UF 388/11 - NJW-RR 2012, 5; OLG München, Beschluss vom 19.12.2008 - 31 Wx 49/08 - NJW-RR 2009, 591; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.1999 - 3 W 58/99 - NJWE-FER 1999, 295; BayObLG, Beschluss vom 21.11.1996 - 1Z BR 199/96 - FamRZ 1997, 638; KG, Beschluss vom 22.09.1981 - 1 W 3258/81 - FamRZ 1982, 641).
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auf das Element der inneren Verbundenheit, d.h. einer auf Dauer angelegten seelisch-geistigen Beziehung kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es um die Adoption eines Ausländers geht (KG FamRZ 1982, 641).

    Auch dieses für sich genommen durchaus anerkennenswerte und familienbezogene Motiv (vgl. KG FamRZ 1982, 641) ist im Gesamtzusammenhang aller wesentlichen Umstände zu würdigen und muß für sich genommen nicht zum Ausspruch der Annahme führen (vgl. Senatsbeschluß vom 18.7.1996 1Z BR 131/96).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85
    Auch bei der Annahme eines volljährigen Ausländers muß ein echtes, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildetes Familienband im Sinne einer dauernden seelisch-geistigen Bindung bestehen oder zu erwarten sein; eine freundschaftliche Beziehung reicht nicht aus (vgl. KG FamRZ 1982, 641).

    Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (KG FamRZ 1982, 641; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1767 Rdn.

  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel -

    Zutreffend ist daher in den Fällen des erst zu erwartenden Eltern-Kind-Verhältnisses für die sittliche Rechtfertigung zu fordern, dass das Motiv für die geplante Entstehung des Eltern-Kind-Verhältnisses familienbezogen sein muss (OLG Hamburg 18.4.2018 - 2 UF 144/17, juris Rn 20; OLG Stuttgart 3.7.2014 - 11 UF 316/13, FamRZ 2015, 592, 593; OLG Nürnberg 4.8.2014 - 9 UF 468/14, FamRZ 2015, 517; BayObLG FamRZ 2001, 118, 119; FamRZ 1993, 236; OLG Hamm FamRZ 2003, 1867, 1868; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 226, 227; OLG Köln FamRZ 1990, 800; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 533, 534; KG FamRZ 1982, 641; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96

    Voraussetzungen der Erwachsenen-Adoption

    Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (Senatsbeschluß 20 W 386/94 vom 25.10.1994; OLG Frankfurt FamRZ 80, 503; KG FamRZ 82, 641; OLG Zweibrücken FamRZ 83, 533; BayObLG NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832).
  • BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97

    Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00

    Erwachsenenadoption

  • OLG Frankfurt, 11.02.1999 - 20 W 190/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • AG Steinfurt, 28.12.2022 - 10 F 298/22
  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99

    Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Adoptionsantrags

  • OLG Köln, 21.10.1994 - 16 Wx 152/94
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