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   BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80   

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BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80 (https://dejure.org/1982,1740)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - IVb ZB 530/80 (https://dejure.org/1982,1740)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 (https://dejure.org/1982,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigung - Genehmigungsfähigkeit - Überprüfung - Tatsacheninstanz - Härtegründe - Verzicht auf Versorgungsanrechte - Billigkeitsgesichtspunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587o

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587o
    Entscheidung über Versorgungsausgleich bei Vorliegen einer Vereinbarung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587o
    Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Beschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1464
  • MDR 1982, 834
  • FamRZ 1982, 688
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 746/80

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 746/80, zur Veröffentlichung bestimmt - dargele hat, können Entscheidungen über den Versorgungsausgleichs mit der Begründung angefochten werden, eine entgegen stehend e Parteivereinbarung gemäß § 1587 o BGB sei zu Unrecht nicht genehmigt worden.

    Wird in einem derartigen Fall die Versagung der Genehmigung in der Rechtsinstanz angegriffen, führt dies zu einer entsprechenden Erweiterung des Gegenstandes des Rechtsbeschwerdeverfahrenj Dies ist eine notwendige Folge davon, daß der Abschluß einer Vereinbarung nach § 1587 o BGB bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtlich möglich ist und ein Rechtsanspruch auf Genehmigung beste) Jr wenn die gesetzlichen Versagungsgründe nicht eingreifen (Senatsbeschluß vom 24. Februar 1982 aaO).

    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 24. Februar 1982 (aaO) entschieden hat, kann § 1587 o Abs. 2 Satz 4 BGB nicht als abschließende Regelung der Genehmigungsvoraussetzungen angesehen werden.

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
    Auch wenn jedoch in Rechnung gestellt wird, daß die Ehefrau demgegenüber einer Berufstätigkeit nachgeht und daher in der Lage ist, ihre bei Ende der Ehezeit bereits erworbene Rentenanwartschaft von ca. 350 DM im Laufe ihres Berufslebens aufzustocken, kann sie voraussichtlich nicht bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ehemann unverhältnismäßig hohe Rente erzielen (vgl, dazu Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 41; vom 11. November 1981 - IVb ZB 610/81 - und vom 9. März 1982 - IVb ZB 575/80, beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 610/81

    Einbeziehung von Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe und der

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
    Auch wenn jedoch in Rechnung gestellt wird, daß die Ehefrau demgegenüber einer Berufstätigkeit nachgeht und daher in der Lage ist, ihre bei Ende der Ehezeit bereits erworbene Rentenanwartschaft von ca. 350 DM im Laufe ihres Berufslebens aufzustocken, kann sie voraussichtlich nicht bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ehemann unverhältnismäßig hohe Rente erzielen (vgl, dazu Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 41; vom 11. November 1981 - IVb ZB 610/81 - und vom 9. März 1982 - IVb ZB 575/80, beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 09.03.1982 - IVb ZB 575/80

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
    Auch wenn jedoch in Rechnung gestellt wird, daß die Ehefrau demgegenüber einer Berufstätigkeit nachgeht und daher in der Lage ist, ihre bei Ende der Ehezeit bereits erworbene Rentenanwartschaft von ca. 350 DM im Laufe ihres Berufslebens aufzustocken, kann sie voraussichtlich nicht bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ehemann unverhältnismäßig hohe Rente erzielen (vgl, dazu Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 41; vom 11. November 1981 - IVb ZB 610/81 - und vom 9. März 1982 - IVb ZB 575/80, beide nicht veröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 5 UF 367/79

    Versorgungsausgleich; Ausgleichsberechtigter Ehegatte; Ausgleichsverpflichteter

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
    Nach einer verbreiteten Auffassung ist für die Genehmigung der Familiensenat des Oberlandesgerichts zuständig, wenn das Verfahren über den Versorgungsausgleich bei ihm schwebt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 285; MUnchKomm/Strobel § 1587 o Rdn. 42; Soergel/v. Hornhardt BGB 11. Aufl. § 1587 Rdn. 23; Göppinger, Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung 5. Aufl Rdn. 416), nach einigen Autoren allerdings nur dann, wenn die Vereinbarung gemäß § 53 b Abs. 4 FGG vom Oberlandesgericht zu Protokoll genommen wurde (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 53 d Rdn. 15; JBumiller/Winkler FGG 3. Aufl. § 53 d Anm. 2 Ruland/Tiemann, Versorgungsausgleich und steuerliche Folgen der Ehescheidung Rdn. 588).
  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Dies begegnet - ebenso wie der Abschluß einer weiteren Vereinbarung während des Beschwerdeverfahrens und deren Genehmigung durch das Beschwerdegericht (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 - FamRZ 1982, 688, 688 f.) - keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juli 2001 aaO S. 1446) und wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen.
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Eine solche Regelung, in die auch Umstände hätten einfließen können, die im Rahmen der Härteregelung des § 1587 Nr. 1 BGB zu berücksichtigen sind (BGH, Beschl. v. 24. März 1982 - IVb ZB 530/80, FamRZ 1982, 688, 689; v. 4. Februar 1987 - IVb ZB 106/85, BGHR BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 3 - Genehmigungsfähigkeit 1), war jedoch unabhängig von der Möglichkeit, mit der Beschwerde eine Kürzung des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau nach § 1587 c Nr. 1 BGB zu erreichen.
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZR 191/09

    Anwaltsregress: Pflichten des Rechtsanwalts in den vom Untersuchungsgrundsatz

    Auch ein entschädigungsloser Verzicht auf den Ausgleich kann jedoch insbesondere dann genehmigungsfähig sein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bedarf, weil er aus anderen Gründen über eine eigenständige Altersvorsorge verfügt (BGH, Beschl. v. 4. Februar 1982 - IVb ZB 746/80, NJW 1982, 1463, 1464; v. 24. März 1982 - IVb ZB 530/80, NJW 1982, 1464, 1465 f; v. 4. Februar 1987, aaO; v. 3. November 1993 - XII ZB 33/92, NJW 1994, 580, 581).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Der Abschluß einer Vereinbarung nach § 1587 o BGB ist jedenfalls bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich beachtlich (Senatsbeschluß vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 - FamRZ 1982, 688; Plagemann NJW 1977, 844).

    Solchenfalls hat über die Genehmigung der Vereinbarung das Beschwerdegericht zu entscheiden (Senatsbeschluß vom 24. März 1982 aaO S. 688 f.).

    Zur Frage der Genehmigungsfähigkeit eines entschädigungslosen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs wird auf die Ausführungen in den Senatsbeschlüssen vom 24. Februar 1982 (IVb ZB 508/80, FamRZ 1982, 471, 472 f.) und 24. März 1982 (aaO S. 689 f.) hingewiesen.

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Diese Einschränkungen dienen jedoch in erster Linie dem Schutz des wirtschaftlichen schwächeren Ehegatten vor Übervorteilung (BVerfG FamRZ 1982, 769, 772; BGHZ 75, 241, 245 f.; Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 746/80 - FamRZ 1982, 471, und vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 - FamRZ 1982, 688, 689).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 525/81

    Anwartschaften des Ehemannes aus einer Zusatzversorgung - Verzicht auf die

    Falls von einer rechtswirksamen Versagung der Genehmigung durch das Familiengericht auszugehen wäre, konnte diese Entscheidung mit der (Anschluß-)Beschwerde gegen den Beschluß des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich angegriffen und dabei geltend gemacht werden, daß die Vereinbarung der Parteien über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs zu Unrecht nicht genehmigt worden sei (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 746/80 = FamRZ 1982, 471, 472; vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 = FamRZ 1982, 688, 689).

    Zur Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung war in diesem Fall das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht zuständig (Senatsbeschluß vom 24. März 1982 aaO), dem mithin auch die Entscheidung darüber oblag, ob der (Anschluß-)Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdebegehren die Versagung der Genehmigung durch das Familiengericht überhaupt angreifen wollte.

    Falls hingegen anzunehmen wäre, daß das Familiengericht über die Genehmigung der Vereinbarung vom 27. April 1979 - wegen des fehlenden ausdrücklichen Ausspruchs der Versagung oder wegen fehlender Begründung - nicht rechtswirksam entschieden hat, war die Genehmigungszuständigkeit mit der Rechtsmitteleinlegung auf das Oberlandesgericht als das nunmehr mit der Regelung des Versorgungsausgleichs befaßte Beschwerdegericht übergegangen (Senatsbeschluß vom 24. März 1982 aaO).

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 361/81

    Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den

    Solange das Verfahren über den Versorgungsausgleich im Beschwerderechtszug bei dem Oberlandesgericht schwebte, war dieses zwar für die Genehmigung einer Vereinbarung nach § 1587 o BGB zuständig (Senatsbeschluß vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 = FamRZ 1982, 688).

    Die Tatsache, daß die Parteien wieder geheiratet hatten und die Ehefrau infolgedessen an der Altersversorgung des Ehemannes teilhaben würde, stellte - zumindest im Hinblick auf die Möglichkeit einer zweiten Scheidung - keinen hinreichenden Ausgleich für eine eigene Alterssicherung der Ehefrau dar (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1982 a.a.O. S. 471, 473 und vom 24. März 1982 a.a.O. S. 688, 689).

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZB 33/92

    Genehmigung eines Verzichts auf Versorgungsausgleich

    Zuständigkeit insoweit nicht zweifelhaft ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 - FamRZ 1982, 688) - läßt keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Da die Ehe der Parteien bereits geschieden ist, können sie den Versorgungsausgleich nur durch eine - genehmigungsbedürftige - Vereinbarung gemäß § 1587 o BGB regeln (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 24. März 1982 - IVb ZB 530/80 - FamRZ 1982, 688, 689).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.1994 - 9 UF 153/93

    Zuständigkeit für die Genehmigung einer Vereinbarung über den

    Für die Genehmigung ist der Senat zuständig, da die Vereinbarung im Verlauf des Beschwerdeverfahrens geschlossen wurde und das Beschwerdeverfahren noch beim Senat anhängig ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 688 ; auch FamRZ 1994, 234, 235).

    Dementsprechend ist es von Bedeutung, ob es der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bedarf um für den ausgleichsberechtigten Ehegatten den Grundstock einer eigenständigen Versorgung für das Alter und für den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu legen (BGH, FamRZ 1987, 467, 468; FamRZ 1994, 234, 236) oder ob ein Ehegatte auf ihm an sich zustehende Versorgungsanrechte im Hinblick auf Umstände verzichtet, die im Rahmen einer Härteregelung i.S. des § 1587c Nr. 1 BGB zu berücksichtigen sind (BGH, FamRZ 1982, 688, 689; FamRZ 1987, 467,468).

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 158/91

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Parteivereinbarung über den

  • BGH, 04.02.1987 - IVb ZB 106/85

    Ehevertraglich vereinbarter Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach Stellung des

  • OLG Köln, 08.10.2001 - 27 UF 102/01

    Entschädigungsloser Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05

    Versorgungsausgleich: Vereinbarung - gerichtliche Genehmigung - ausreichende

  • OLG Frankfurt, 31.01.2002 - 1 UF 55/00

    Versorgungsausgleich, Ehevertrag; Versorgungsausgleich,

  • OLG Schleswig, 07.01.2009 - 10 UF 77/08

    Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • OLG Köln, 23.11.2005 - 27 UF 34/05

    Familiengerichtliche Genehmigung eines entschädigungslosen Verzichts auf einen

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01

    Versorgungsausgleich; Gestaltungsurteil; Urteil; Rechtskraft; Ehegatten;

  • OLG Hamm, 20.02.1985 - 5 UF 457/81

    Scheidung bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; Form einer Handschuhehe

  • KG, 15.11.1999 - 13 UF 5381/99

    Famliengerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung über den Ausgleich

  • OLG München, 25.09.1996 - 26 UF 1066/96

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

  • BGH, 30.01.1991 - XII ZB 176/88

    Bewertung von teildynamischen Versorgungsanrechten im Rahmen des

  • OLG Frankfurt, 08.11.1983 - 4 UF 169/83
  • OLG Jena, 06.04.2000 - 6 W 137/00

    Zwangsgeldfestsetzungsverfahren

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