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   BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 709/81   

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https://dejure.org/1982,1884
BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 709/81 (https://dejure.org/1982,1884)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1982 - IVb ZB 709/81 (https://dejure.org/1982,1884)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 709/81 (https://dejure.org/1982,1884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich eines Versorgungsanrechts durch Realteilung - Pflicht des Gerichtes einem Antrag auf Realteilung nachzukommen - Übertragung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach Art des Splittings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587b
    Gerichtliche Entscheidung über von einem Ehegatten beantragte anderweitige Regelung des Versorgungsausgleichs

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2496
  • MDR 1983, 41
  • FamRZ 1982, 998
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 709/81
    Insoweit wird auf die in BGHZ 75, 241; 81, 152 abgedruckten Entscheidungen Bezug genommen, in denen der vormalige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sowie der erkennende Senat zur Frage der Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundgesetz Stellung genommen und die Ausgleichsform, soweit Anwartschaften aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung, der privaten Rentenversicherungsverträge sowie der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betroffen sind, für verfassungsmäßig erachtet haben.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 709/81
    Wie der Senat in der bereits erwähnten Entscheidung BGHZ 81, 152 ausgeführt hat, ermöglicht diese Vorschrift nicht nur den Ausgleich der Anrechte in der Form des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (§ 1587 f Nr. 5 BGB), sondern etwa auch die Teilung von Privatversicherungen, sofern der Versicherungsvertrag das vorsieht oder der Versicherer einverstanden ist.
  • OLG Celle, 16.12.2005 - 10 UF 215/05

    Ausgleich der Anwartschaften des Ehemannes bei der Architektenversorgung;

    Da es sich um einen reinen Verfahrensantrag handelt, ist der Senat indes an den Inhalt des gestellten Antrags nicht gebunden (vgl. BGH FamRZ 1982, 998, 999).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95

    Versorgungsausgleich durch in der Satzung des Versorgungsträgers nicht

    Der Senat hat bereits zur damaligen Rechtslage entschieden, § 1587b Abs. 4 BGB ermögliche es, ein an sich der Regelung des § 1587b Abs. 3 BGB unterfallendes Versorgungsanrecht durch Realteilung auszugleichen, sofern der Versorgungsträger damit einverstanden sei (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 709/81 - FamRZ 1982, 198 f).
  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 761/81

    Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des

    Zu der Frage des von dem Ehemann angestrebten Realsplittings der beiderseits erworbenen Zusatzversorgungs-Anwartschaften wird auf den Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 (IVb ZB 709/81, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen.
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