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   BGH, 05.04.1978 - IV ZR 71/77   

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https://dejure.org/1978,8906
BGH, 05.04.1978 - IV ZR 71/77 (https://dejure.org/1978,8906)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1978 - IV ZR 71/77 (https://dejure.org/1978,8906)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1978 - IV ZR 71/77 (https://dejure.org/1978,8906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Ferntrauung - Anforderungen an Pflicht zur Amtsermittlung - Heilung einer formnichtigen Eheschließung - Anforderungen an Auslegung von Eheschließungserklärungen - Registrierung der Ehe bei Antrag auf Anlegung von Familienstammbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 450
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 71/77
    Die Erklärung des Eheschließungswillens ist das wesentliche Element der Eheschließung; sie bewirkt die rechtliche Bindung (BGHZ 29, 137, 141).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 5. April 1978 - IV ZR 71/77, FamRZ 1983, 450, 451) und das Bundessozialgericht (NJW 1979, 1792) sind zwar von einer Heilung formnichtiger Ehen ausgegangen, die unter Mitwirkung beider Eheleute wenigstens in ein deutsches standesamtliches Heiratsregister eingetragen worden waren.
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9

    Formunwirksamkeit einer Ferntrauung mittels Videokonferenztechnik

    Soweit vereinzelt eine Ferntrauung als möglich erachtet wird, betraf dieses Instrument eng umgrenzte gesetzlich geregelte Ausnahmefälle von Soldaten im Zweiten Weltkrieg, wonach der Soldat seine Eheeinwilligung vor seiner militärischen Dienststelle, die Frau hingegen vor dem die Ehe schließenden Standesamt abgab (vgl. BGH, U.v. 5.4.1978 - IV ZR 71/77 - juris Rn. 9).
  • AG Siegburg, 06.07.2017 - 313 F 31/17

    Nichtehe, Eheschließungswille, Erklärung des Eheschließungswillens, Eheregister,

    Als Erklärung des Eheschließungswillens kann auch die gegenüber einem Standesbeamten bestätigte angebliche oder nichtige Eheschließung angesehen werden, die durch Beantragung der Anlegung eines Familienbuches kundgetan wird( BGH , Urteil vom 5.4.1978 - IV ZR 71/77 juris).
  • BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 11/84
    Soweit auf das in der Zeitschrift für Familienrecht 1983 S U50 abgedruckte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. April 1978 (IV ZR 71/77) verwiesen wird, ist der dort beurteilte Sachverhalt - Ferntrauung während des Krieges, die nach dem Kriege von beiden Partnern mit dem Antrag auf Anlegung eines Familienbuches vor dem Standesbeamten bestätigt worden ist - mit dem vorliegenden Fall deshalb nicht vergleichbar, weil die Heilung des Mangels der Form in dem vom BGH entschiedenen Fall nach % 17 des Ehegesetzes (EheG) möglich war, während im vorliegenden Fall nach den bindenden Feststellungen des LSG davon auszugehen ist, daß E. eine Ehe mit der Klägerin nicht geschlossen hat.
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