Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.03.1983

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1982 - 21 UF 104/82   

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https://dejure.org/1982,4195
OLG Köln, 02.11.1982 - 21 UF 104/82 (https://dejure.org/1982,4195)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1982 - 21 UF 104/82 (https://dejure.org/1982,4195)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1982 - 21 UF 104/82 (https://dejure.org/1982,4195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsberechtigte; Unterhaltsberechtigung; Ausschluss der Unterhaltsverpflichtung; Wegfall der Unterhaltsverpflichtung; Beschränkung der Unterhaltsverpflichtung; Unterhaltsverpflichtung bei sittlichem Verschulden

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1602, 1603, 1611, 1612
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen geschiedenen Kindes auf Unterhalt; Bestimmungsrecht nach § 1612 BGB; Leibrente eines Unterhaltsschuldners aus der Veräußerung von Grundvermögen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Köln - 303 F 212/79
  • OLG Köln, 02.11.1982 - 21 UF 104/82

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 643
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 24.01.1980 - 12 WF 501/80
    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1982 - 21 UF 104/82
    Die Streitfrage, ob und in welchem Umfange Unterhaltsleistungen Dritter zu dem unterhaltspflichtigen Einkommen des Unterhaltsschuldners gehören (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 555 = BGHF 2, 10; OLG München FamRZ 1980, 284 mit Anm. Köhler, FamRZ 1980, 618; Göppinger, aaO Rdn. 1203; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, aaO Rdn. 358), kann unentschieden bleiben, denn jedenfalls insoweit, als die Beklagte einen krankheitsbedingten Mehrbedarf geltend macht, muß sie sich auf die Unterhaltszahlungen ihres Ehemannes verweisen lassen.
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1982 - 21 UF 104/82
    Die Streitfrage, ob und in welchem Umfange Unterhaltsleistungen Dritter zu dem unterhaltspflichtigen Einkommen des Unterhaltsschuldners gehören (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 555 = BGHF 2, 10; OLG München FamRZ 1980, 284 mit Anm. Köhler, FamRZ 1980, 618; Göppinger, aaO Rdn. 1203; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, aaO Rdn. 358), kann unentschieden bleiben, denn jedenfalls insoweit, als die Beklagte einen krankheitsbedingten Mehrbedarf geltend macht, muß sie sich auf die Unterhaltszahlungen ihres Ehemannes verweisen lassen.
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Daher besteht ein Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 Abs. 2 BGB gegenüber dem verheirateten Kind nach allgemeiner Meinung nicht (Göppinger/Wax-Kodal, aaO, Rn. 141; Köhler/Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rn. 3091; MünchKommBGB/Born, 4. Aufl., § 1612 Rn. 8; OLG Köln, FamRZ 1983, 643 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Das entspricht allgemeiner Auffassung, von der offensichtlich auch das Berufungsgericht ausgegangen ist (OLG Köln FamRZ 1983, 643, 644; OLG Hamburg a.a.O. S. 608; AK-BGB/Derleder § 1611 Rdn. 2; BGB-RGRK/Mutschler § 1611 Rdn. 2; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1602 Anm. 2 e; Puls DAVorm.
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 136/92

    Heranziehung einer mittels Veräußerung von Vermögen erlangten Leibrente zur

    Daß sich diese Leistungen nach wirtschaftlicher oder steuerlicher Betrachtungsweise aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen, wobei nur der Zinsanteil als Erträgnisanteil Einkunftscharakter hat, dagegen der Tilgungsanteil als Kapitalrückzahlung angesehen wird, ist unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung (OLG Köln FamRZ 1983, 643, 645; Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht, 5. Aufl. Rdn. 1181, Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, Stichwort "Leibrente" 3.83 a, 84; vgl. auch Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl. Rdn. 452).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 10 U 20/08
    Zwar hat die Rechtsprechung früher die Vorschrift des § 148 ZPO in bestimmten familienrechtlichen Fällen analog angewandt (vgl. BGHZ 41, 303 ff. : Aussetzung eines Ehescheidungsverfahrens bis zur Klärung der Frage, ob der für die entmündigte Beklagte auftretende Pfleger ordnungsgemäß bestellt worden ist; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 643: Aussetzung eines Unterhaltsrechtsstreits bis zur möglicherweise rückwirkenden Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Art der Unterhaltsbestimmung).
  • OLG München, 27.05.1992 - 12 UF 1354/91
    Auch nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise setzt sich die Leibrente aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen (ÖLG Köln FamRZ 1983, 643 ff, 645; Heiß-Heiß, Unterhaltsrecht, Stand Mai 1991, Seite 3.83).
  • KG, 10.01.1989 - 1 W 3253/88

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragsgegners gegen einen Beschluss der

    Gelangt das zuerst angerufene Prozeßgericht dagegen zu denn Ergebnis, die Unterhaltsbsstimmung sei wirksam und weist es deshalb die Klage ab oder setzt es den Unterhaltsrechtsstreit aus ( § 148 ZPO , vgl. dazu OLG Hamburg, FamRZ 1983, 643; Köhler, in MünchKomm aaO., § 1612 Rdn. 41), so muß das Kind das Änderungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht betreiben, wenn es noch Barunterhalt erlangen will.
  • BayObLG, 20.07.1989 - BReg. 1a Z 3/89

    Antrag; Kind; Änderung; Elterliche Bestimmung; Naturalunterhalt;

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung (BayObLG FamRZ 1985, 515/516; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 194; OLG Hamburg FamRZ 1983, 643; Schwab/Borth Rn. 150), der in der Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner zu sehen ist (OLG Hamm und KG, jeweils a.a.O.; OLG Hamburg FamRZ 1986, 833).
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   OLG Hamburg, 15.03.1983 - 2 UF 176/81 U   

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OLG Hamburg, 15.03.1983 - 2 UF 176/81 U (https://dejure.org/1983,17587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.1983 - 2 UF 176/81 U (https://dejure.org/1983,17587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 1983 - 2 UF 176/81 U (https://dejure.org/1983,17587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 643
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.02.1909 - I 9/09

    Klage auf Ablassung und Schadensersatz wegen Patentverletzung. Darf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.1983 - 2 UF 176/81
    Die abschließende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - oder des ihm im Rechtsmittelzug der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgeordneten Gerichts - beeinflußt das Unterhaltsrechtsverhältnis auch nicht nur für die Zukunft, so daß eine Aussetzung etwa unter dem Gesichtspunkt unterbleiben müßte, daß in einer entscheidungsreifen Sache keine Aussetzung erfolgen dürfe, vielmehr beispielsweise die Abweisung der Klage als zur Zeit unbegründet geboten sei (vgl. RGZ 70, 321; BGH NJW 1960, 41; LG Mannheim und OLG Karlsruhe GRUR 1956, 436; OLG Celle NJW 1966, 668; Pohle in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 148 Anm. I 3 c bei Fn. 9 und Anm. IV 2 bei Fn. 120; Zöller/Stephan, ZPO 13. Aufl. § 148 Anm. I): Das Vormundschaftsgericht kann nämlich seiner etwaigen Entscheidung gemäß § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB rückwirkende Kraft in der Weise beilegen, daß es die von dem Beklagten getroffene Bestimmung gemäß § 1612 Abs. 2 S.
  • BDH, 31.12.1965 - II DV 1/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.1983 - 2 UF 176/81
    Die abschließende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - oder des ihm im Rechtsmittelzug der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgeordneten Gerichts - beeinflußt das Unterhaltsrechtsverhältnis auch nicht nur für die Zukunft, so daß eine Aussetzung etwa unter dem Gesichtspunkt unterbleiben müßte, daß in einer entscheidungsreifen Sache keine Aussetzung erfolgen dürfe, vielmehr beispielsweise die Abweisung der Klage als zur Zeit unbegründet geboten sei (vgl. RGZ 70, 321; BGH NJW 1960, 41; LG Mannheim und OLG Karlsruhe GRUR 1956, 436; OLG Celle NJW 1966, 668; Pohle in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 148 Anm. I 3 c bei Fn. 9 und Anm. IV 2 bei Fn. 120; Zöller/Stephan, ZPO 13. Aufl. § 148 Anm. I): Das Vormundschaftsgericht kann nämlich seiner etwaigen Entscheidung gemäß § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB rückwirkende Kraft in der Weise beilegen, daß es die von dem Beklagten getroffene Bestimmung gemäß § 1612 Abs. 2 S.
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.1983 - 2 UF 176/81
    Es ist allgemein anerkannt, daß ein Zivilprozeß auch wegen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgesetzt werden kann (vgl. BGHZ 41, 303, 309 f = FamRZ 1964, 426, 428; als Beispiel vgl. ferner RG Gruchot 50, 1002 = Recht 1906, 2259).
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