Rechtsprechung
OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Gütergemeinschaft; Übernahmerecht des Ehegatten
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Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft; Klage auf Unzulässigkeit der Zwangsversteigerung; Prozesskostenhilfe für eine Drittwiderspruchsklage; Übernahme der Grundstücke gegen Ersatz des Wertes
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1477; FlurbG §§ 4, 68; ZPO § 771
Familienvermögensrecht; Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft; Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft; Klage auf Unzulässigkeit der Zwangsversteigerung; Prozeßkostenhilfe für eine Drittwiderspruchsklage; Übernahme ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kitzingen, 13.08.1982 - F 139/82
- OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 72
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden …
In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323). - BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine …
Zu den Rechten, die auf diese Weise geltend zu machen sind, gehört das von der Klägerin behauptete Übernahmerecht gemäß § 1477 Abs. 2 BGB (vgl. BayObLGZ 1971, 293; OLG Bamberg FamRZ 1983, 72; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 403 ). - OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07
Berücksichtigung von Hausratsgegenständen im Zugewinnausgleich
Schon von Anfang an gab es Stimmen, die sich für einen uneingeschränkten Vorrang des Hausratsverteilungsverfahrens in Bezug auf Hausratsgegenstände ausgesprochen haben (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1982, 277; OLG Hamm, FamRZ 1982, 937; FamRZ 1983, 72; OLG Köln, FamRZ 1983, 709, 711).
- BGH, 25.03.1998 - XII ZR 139/96
Berücksichtigung von im Zuge der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlungen …
- OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08
Verteilung des Hausrats nach der HausratsVO unabhängig vom Verbleib in der …
Als verteilungsfähige Hausratsgegenstände gelten ferner nicht Haushaltsgegenstände, die ausschließlich von einem Familienmitglied genutzt wurden (BayObLG, FamRZ 1982, 399; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72) wie etwa Gegenstände des individuellen Bedürfnisses wie z. B. ein Rasierapparat, Schmuck usw. (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1134) oder Gegenstände, die erst nach der Trennung erworben wurden (BGH, NJW 1984, 484, 486). - OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89
Personenkraftwagen; Wertung als Hausratsgegenstand
Danach und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann ein Pkw nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden, etwa dann, wenn er nach der gemeinsamen Zweckbestimmung beider Ehegatten nicht überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten, sondern gemeinsam für private Zwecke, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der Kinder, zu Wochenendfahrten usw. benutzt wird, wobei die bloße Mitbenutzung des Fahrzeugs für eheliche und familiäre Bedürfnisse aus ihm noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Haushalts macht (BayObLG. FamRZ 1982.399 [hier: IV (480) 177 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 249 ; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72). - OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 3 WF 52/84 (ebenso OLG Bamberg, FamRZ 83, 72, allerdings ohne nähere Begründung; BayObLG, FamRZ 81, 377 ..).