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   BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82   

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https://dejure.org/1984,2011
BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82 (https://dejure.org/1984,2011)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1984 - IVb ZR 67/82 (https://dejure.org/1984,2011)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - IVb ZR 67/82 (https://dejure.org/1984,2011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung einer durch einen Prozessvergleich festgelegten Unterhaltsrente - Verschlechterung einer unterhaltsrechtlichen Stellung durch eine Kindesannahme - Durch Adoption eingetretene Verminderung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsgläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1609
    Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüche von Adoptivkindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1176 (Ls.)
  • MDR 1984, 654
  • FamRZ 1984, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 27.04.1976 - BT-Drs 7/5087
    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82
    Die Kindesannahme erfolgt seither auf den Antrag des Annehmenden durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts (sog. Dekretsystem, vgl. dazu BT-Drucks. 7/5087 S. 7).

    Das Kind wird rechtlich aus der alten Familie gelöst und in die neue eingegliedert; es soll sich uneingeschränkt als Kind der neuen Familie fühlen können (Grundsatz der Volladoption; vgl. dazu BT-Drucks. 7/5087 aaO).

  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55

    Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82
    Schließlich würde dies nicht dem Grundsatz entsprechen, daß das Prozeßgericht an rechtsgestaltende Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie sie auch der Ausspruch der Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht darstellt, gebunden ist (vgl. dazu BGHZ 24, 47, 51; 33, 195, 201 [BGH 06.09.1960 - VII ZR 136/59]; Jansen FGG 2. Aufl. § 12 Rdn. 18 und § 16 Rdn. 22).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82
    Schließlich würde dies nicht dem Grundsatz entsprechen, daß das Prozeßgericht an rechtsgestaltende Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie sie auch der Ausspruch der Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht darstellt, gebunden ist (vgl. dazu BGHZ 24, 47, 51; 33, 195, 201 [BGH 06.09.1960 - VII ZR 136/59]; Jansen FGG 2. Aufl. § 12 Rdn. 18 und § 16 Rdn. 22).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 611/80

    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für luxuriöse

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 67/82
    Zwar hat der Senat zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) entschieden, daß es ihm u.U. nach Treu und Glauben verwehrt sein kann, sich auf ohne verständigen Grund eingegangene Verpflichtungen zu berufen (Urteil vom 25. November 1981 - IVb ZR 611/80 - NJW 1982, 380 = FamRZ 1982, 157).
  • OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 90/14

    Interesse der leiblichen Kinder

    Der Bundesgerichtshof hat dies jedenfalls für den Fall angenommen, dass die leiblichen Kinder infolge der Adoption Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen (BGH, Urteil vom 08.02.1984 - IVb 67/82 -, FamRZ 1984, 378).
  • LG Lüneburg, 29.11.1999 - 6 T 46/99

    Rechtmäßigkeit eines Begehrens auf Annahme von Kindern; Beeinträchtigung von

    Aus diesem Grunde müssen die bereits vorhandenen Kinder des Annehmenden die Konkurrenz des Adoptivkindes als Unterhaltsgläubiger sowie auch als Erbberechtigter grundsätzlich hinnehmen (BGH FamRZ 1984, 378).
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