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   OLG Karlsruhe, 28.02.1984 - 18 WF 110/83   

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OLG Karlsruhe, 28.02.1984 - 18 WF 110/83 (https://dejure.org/1984,1984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.1984 - 18 WF 110/83 (https://dejure.org/1984,1984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 18 WF 110/83 (https://dejure.org/1984,1984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflicht; Beurkundung; Kosten einer Beurkundung; Außergerichtliche Aufforderung; Vollstreckbarer Titel; Titulierungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 584
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 4 WF 85/08

    Anlass zur Klage gegen zu Teilleistungen bereiten Unterhaltsschuldner

    (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1982, S.946; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 584, 585) Der Unterhaltsgläubiger muss den Unterhaltsschuldner insoweit auffordern, ihm einen Titel über den vollen Unterhalt zu verschaffen, um der Kostenfolge des § 93 ZPO zu entgehen.

    Ausgehend von dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass für eine Klage auf künftig fällig werdenden Unterhalt ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann besteht, wenn der Unterhaltsschuldner die Forderung freiwillig erfüllt, (vgl. OLG Frankfurt, OLG Koblenz, OLG Zweibrücken; jeweils a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 584, 585) ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf den vollen Unterhalt und nicht nur auf den streitigen Spitzenbetrag auch dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsschuldner die Forderung teilweise freiwillig und regelmäßig erfüllt.

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 20 (16) WF 44/02

    Prozesskostenhilfe für Unterhaltsklage: Rechtzeitigkeit der Unterhaltsleistung

    Ein solcher offenbar materiell-rechtlicher Anspruch wird in Literatur und Rechtsprechung zum Teil bejaht (OLG Karlsruhe, Zivilsenate Freiburg, FamRZ 1984, 584; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 1369; OLG München, FamRZ 1994, 313 und 1126; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn 6 "Unterhaltssachen"; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rn 38).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Es ist, allgemein anerkannt, dass bei der Klage auf Zahlung einer Unterhaltsrente auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn der Schuldner erfüllungsbereit ist (OLG Köln, FamRZ 95, 1503 und 86, 827; OLG Koblenz, FamRZ 86, 826; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 584; OLG Stuttgart, NJW 78, 112).
  • OLG Bamberg, 29.04.1992 - 2 WF 50/92

    Gebührenstreitwert im Unterhaltsrechtsstreit; Unterscheidung zweier

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  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 20 16 WF 44/02

    Zur Frage der Pünktlichkeit der Unterhaltsleistung sowie zur Frage der

    Ein solcher offenbar materiell-rechtlicher Anspruch wird in Literatur und Rechtsprechung zum Teil bejaht (OLG Karlsruhe, Zivilsenate Freiburg, FamRZ 1984, 584 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 1369 ; OLG München, FamRZ 1994, 313 und 1126; Zöller/Herget, ZPO , 23. Aufl., § 93 Rn 6 "Unterhaltssachen"; Musielak/Fischer, ZPO , 3. Aufl., § 114 Rn 38).
  • OLG Nürnberg, 14.09.1992 - 11 WF 2182/92

    Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO

    Die Befürworter eines solchen Titulierungsanspruches verlangen teilweise weiter, daß der Unterhaltsberechtigte auch die Kosten der Titulierung zu tragen habe (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, Seite 584 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1984, Seite 1230 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, Seite 1369).
  • OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
    Der Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1984, 584), der Unterhaltsschuldner sei in der Regel - auch gegenüber dem geschiedenen Ehegatten - verpflichtet, die Kosten der Beurkundung eines notariellen Schuldanerkenntnisses aufzubringen, kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1985 - 18 WF 33/85
    Der Unterhaltsgläubiger hat deshalb die Verfahrenskosten zu tragen, wenn er, ohne den Schuldner aufgefordert zu haben, ihm außergerichtlich einen solchen Unterhaltstitel zu verschaffen, diesen gleich klageweise auf Unterhalt in Anspruch nimmt, und der Schuldner den Anspruch sofort anerkennt (Senatsurteil vom 30. Dezember 1982 - 18 UF 58/82 - n.v.; Senatsbeschluß FamRZ 1984, 584; vgl. auch OLG Karlsruhe [5. ZS] FamRZ 1979, 630).
  • OLG Nürnberg, 17.07.1985 - 10 WF 2122/85
    Auch ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin ist zu bejahen, weil sie nach der Schaffung eines Titels gegebenenfalls von dem Vereinfachten Anpassungsverfahren nach § 1612a BGB Gebrauch machen kann (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 584; Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. Einf. vor § 1601 Anm. 6).
  • OLG Nürnberg, 10.05.1985 - 10 WF 1389/85
    Die Gegenmeinung (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 584; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1230), die sich auf den Grundgedanken von § 1360a Abs. 4 BGB (Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß) beruft, hält der Senat nicht für überzeugend, denn auch der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß besteht nur, soweit dies der Billigkeit entspricht, und scheidet bei mutwilliger Rechtsverfolgung stets aus.
  • OLG Hamburg, 19.11.1987 - 12 WF 131/87
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