Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.01.1985

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,690
BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83 (https://dejure.org/1984,690)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - IVb ZB 114/83 (https://dejure.org/1984,690)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 (https://dejure.org/1984,690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist - Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung der Offenbarungspflicht - Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2413
  • MDR 1984, 924
  • FamRZ 1984, 677
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGHZ 26, 99, 101 f.; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
    Sowohl der ergänzende Vortrag wie die zusätzliche Glaubhaftmachung sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde zulässig (BGH VersR 1979, 1028; zur ergänzenden Glaubhaftmachung vgl. auch - zu § 45 Abs. 2 StPO - BVerfGE 41, 332, 338 = NJW 1976, 1537, 1538) [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] und vom Senat selbständig zu würdigen.
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
    Für das Verfahren der (erfolgreichen) sofortigen Beschwerde ist der Klägerin die beantragte Prozeßkostenhilfe rückwirkend ab Antragstellung (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) zu bewilligen, wobei ihr jedoch im Hinblick auf die Höhe ihres Renteneinkommens Ratenzahlungen von monatlich 90 DM aufzuerlegen sind (§§ 114, 115, 120 ZPO).
  • BGH, 11.07.1979 - VIII ZB 13/79

    Sofortige Beschwerde gegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
    Sowohl der ergänzende Vortrag wie die zusätzliche Glaubhaftmachung sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde zulässig (BGH VersR 1979, 1028; zur ergänzenden Glaubhaftmachung vgl. auch - zu § 45 Abs. 2 StPO - BVerfGE 41, 332, 338 = NJW 1976, 1537, 1538) [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] und vom Senat selbständig zu würdigen.
  • RG, 22.02.1895 - III 31/95

    Ablehnung des Amtsrichters in einem beim Amtsgerichte anhängigen Prozesse

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
    Die Regelung in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO wird dabei allgemein dahin verstanden, daß sie auch für Beschwerden gegen Entscheidungen gilt, die nicht im ersten Rechtszug, sondern im Berufungs- oder Beschwerdeverfahren ergangen sind (RGZ 35, 348; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 569 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    dd) Der Bundesgerichtshof hat lediglich vor Inkrafttreten der 2. Alternative des § 124 Nr. 2 ZPO (vgl. KostÄndG 1986 BGBl. I 1986, 2326, 2338) ausgesprochen, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sachlich gerechtfertigten Umfang nicht dadurch verwirke, dass er seine Offenbarungspflicht in Bezug auf eine Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verletze (BGH, Beschluss vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83, FamRZ 1984, 677, 678 unter II 1 a).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Die Beschwerdeführerin brauchte sich nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, weil die weitere sofortige Beschwerde zulässigerweise (§ 569 Abs. 1 1. Halbs. ZPO) nicht unmittelbar beim Bundesgerichtshof eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1984 - IVa ZB 114/83, NJW 1984, 2413, 2414; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 569 Rdnr. 8; MünchKomm-ZPO/Braun, § 569 Rdnr. 5).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 9 W 72/11

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligungsentscheidung wegen unrichtiger

    Der Bundesgerichtshof hat bislang lediglich entschieden, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sachlich gerechtfertigten Umfang nicht dadurch verwirkt, dass er eine Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse im laufenden Prozesskostenhilfe nicht unverzüglich mitteilt (BGH, Beschl. v. 14. März 1984, IVb ZB 114/83, juris Tz. 9).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Dann aber gilt § 569 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 78 Abs. 3 ZPO auch für die Berufungsinstanz, d.h. für die insoweit eingelegten Beschwerden nach § 519 b Abs. 2 ZPO (vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 13. April 1984, IVb ZB 114/83, NJW 1984, 2413 und v. 13. Juli 1988, IVb ZB 100/88, FamRZ 88, 1159).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGHZ 26, 99, 101; Beschlüsse vom 14.3.1984 und 29.1.1985 - IVb ZB 114/83 und VI ZB 20/84 - FamRZ 1984, 677 unter II 1a und VersR 1985, 395 unter 1).
  • BGH, 15.05.1991 - XII ZB 43/91

    Anwaltszwang für Beschwerde zum BGH

    Die sofortige Beschwerde nach § 519b Abs. 2 ZPO kann in Verfahren, die im ersten Rechtszug vor den KreisG der neuen Bundesländer nicht als Anwaltsprozesse zu führen sind, beim BGH zulässigerweise nur durch einen hier zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (Abgrenzung zu Senat vom 14.3.1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 84, 677 = NJW 84, 2413).

    Eine Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 78 Abs. 3, 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 = FamRZ 1984, 677 = NJW 1984, 2413) kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Der sofortigen Beschwerde ist zuzugeben, daß bei der Frage, ob nach der Verweigerung von Prozeßkostenhilfe die Wiedereinsetzung gewährt werden kann, grundsätzlich nur darauf abzuheben ist, ob sich der Antragsteller ohne Verschulden für bedürftig im Sinne der §§ 114 f. ZPO halten konnte (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 18 WF 76/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen unrichtiger Angaben zu

    Die Verletzung von Offenbarungspflichten kann danach zwar zur Ablehnung der Bewilligung führen, führt aber zu keiner Verwirkung des Anspruchs auf Verfahrenskostenhilfe (BGH v. 14.03.1984 - IVb ZB 114/83, FamRZ 1984, 677 Tz. 9).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 263/96

    Beiordnung eines bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt im

    Freilich erscheint es geboten, § 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach beim Fehlen von Anwaltszwang ein nicht bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, entsprechend auf § 121 Abs. 1 ZPO anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1984 - IVb ZB 114/83, NJW 1984, 2413, 2414; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1988, 638; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 5).
  • BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83

    Vertretung einer Mandantin vor dem Oberlandesgericht durch einen nur am

    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als an der Einlegung des Rechtsmittels ohne sein Verschulden verhindert anzusehen, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGHZ 26, 99; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4; Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Durch die Verletzung dieser Pflicht hat sie die Gewährung von Prozeßkostenhilfe indessen nicht verwirkt, denn die pflichtgemäße Unterrichtung hätte die Gewährung von Prozeßkostenhilfe sachlich nicht in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1984 aaO, m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84

    PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung -

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2010 - 5 W 5/10

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen unvollständiger

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

  • BGH, 16.02.1987 - II ZB 2/87

    Fristablauf - Rechtsmittelbegründungspflicht - Wiedereinsetzung -

  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 19/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZB 33/87

    Zahlung von Regelunterhalt an ein nichteheliches Kind - Feststellung der

  • OLG Oldenburg, 05.01.1999 - 7 W 3/98

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltliches

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZB 77/93

    Anwaltszwang zur Einlegung einer Beschwerde in einer Familiensache

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZB 31/93

    Anwaltszwang bei einer als Einspruch bezeichneten sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.04.1991 - XII ZB 41/91

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde - Bestehen eines Anwaltszwangs bei der

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 100/88

    Rechtsstreit - Einlegen der Beschwerde - Unzulässige Berufung - Anwaltsprozess -

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92

    Auslegung eines Prozeßkostenhilfegesuchs in der Berufungsinstanz;

  • BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85

    Verwerfung der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Rechtsunwirksamkeit einer

  • OLG Dresden, 10.02.1997 - 14 W 1118/96

    Anwaltszwang im Verfahren über die Beschwerde gegen einen ohne mündliche

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 108/96

    Festsetzung der Beschwer bei einem Begehren gerichtet auf Herausgabe einer

  • BGH, 11.08.1998 - XII ZB 21/98

    Zulässigkeit der privatschriftlich eingereichten Berufung gegen den Beschluss,

  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 92/87

    Sofortige Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses

  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 152/85

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen - Verspätete Kenntnis -

  • BGH, 28.11.1991 - V ZB 17/91

    Befreiung vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem BGH - Wiedereinsetzung in den

  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 4 UF 209/85
  • OLG Bremen, 01.10.1996 - 2 W 74/96

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung einer

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZB 26/91

    Anwaltszwang für höhere Rechtszüge im Entschädigungsverfahren - Versäumnis der

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 138/84

    Annahme eines Parteiverschuldens bei Verzögerungen der Briefbeförderung i.R.

  • BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 747/81

    Interlokale Zuständigkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland - Anrufung

  • OLG München, 06.10.1992 - 30 W 209/92

    Sofortige Beschwerde gegen landgerichtlichen Beschluß, mit dem der Einspruchs

  • BGH, 05.03.1986 - IVb ZB 17/86

    Einlegung einer sofortigen Beschwerde durch einen bei dem Berufungsgericht

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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2168
BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung - Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - Verschulden - Bedürftigkeit - Verhinderung - Rechtzeitigkeit - Berufungsbegründungsfrist - Verwertung - Rechtsanwalt - Unterschrift - PKH-Gesuch - Bezugnahme

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 677
  • VersR 1985, 395
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Über diesen Antrag darf das Revisionsgericht nicht entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - NJW 1982, 887, 888).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 64/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen hat der BGH auch eine stillschweigende Bezugnahme auf ein Armenrechtsgesuch genügen lassen (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 64/52 - LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 14 und vom 22. Oktober 1952 - III ZB 17/52 - LM § 519 ZPO Nr. 11).
  • BGH, 22.10.1952 - III ZB 17/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen hat der BGH auch eine stillschweigende Bezugnahme auf ein Armenrechtsgesuch genügen lassen (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 64/52 - LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 14 und vom 22. Oktober 1952 - III ZB 17/52 - LM § 519 ZPO Nr. 11).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZB 5/77

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Lauf der Berufungsbegründungsfrist durch ein Wiedereinsetzungsverfahren oder durch einen Beschluss auf Verwerfung der Berufung nicht berührt (BGH, Beschluss vom 16. März 1977 - IV ZB 5/77 - VersR 1977, 573 m. w. N.).
  • BGH, 02.04.1952 - II ZB 7/52
    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Es ist zwar möglich, zur Begründung der Berufung auf ein von einem beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnetes Prozesskostenhilfegesuch Bezug zu nehmen (BGH, Beschluss vom 2. April 1952 - II ZB 7/52 - LM § 519 ZPO Nr. 5).
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678 und vom 15. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678 und vom 15. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.03.1951 - IV ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Um der Formvorschrift des § 519 ZPO zu genügen, muss diese Bezugnahme jedoch grundsätzlich ausdrücklich erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. März 1951 - IV ZB 13/51 - LM § 519 ZPO Nr. 2 = NJW 1951, 442).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395 m.w.N.).

    Zugleich hat Rechtsanwalt Dr. A. vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist um deren Verlängerung gebeten (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 aaO.).

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Hierzu hat er vorgetragen, der Beschluß vom 2. Mai 1991 stehe im Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung (Hinweis auf BGH VersR 1985, 395f mwN).

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (stellvertretend: BSG SozR 1500 § 67 Nrn 5, 13, 14, 15; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH VersR 1985, 395f; BFH NV 1990, 258; BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG; vgl auch BVerfG NJW 1267f; OVG Münster NJW 1983, 2046; Meyer-Ladewig, SGG, 4.Aufl. 1991, § 67 Rz 8, § 73a Rz 5a; jeweils mwN) ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe formgerecht beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grunde der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muß.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Da die Berufung bereits am 1. Juni 1984 eingegangen sei, habe die Begründung spätestens am 2. Juli 1984 (montags) erfolgen müssen; denn die Begründungsfrist sei weitergelaufen, obgleich die Kammer das Rechtsmittel bereits durch Beschluß vom 8. Juni 1984 verworfen habe (Hinweis auf RGZ 158, 195; BGH, VersR 1977, S. 573 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGH, VersR 1985, S. 395).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Der sofortigen Beschwerde ist zuzugeben, daß bei der Frage, ob nach der Verweigerung von Prozeßkostenhilfe die Wiedereinsetzung gewährt werden kann, grundsätzlich nur darauf abzuheben ist, ob sich der Antragsteller ohne Verschulden für bedürftig im Sinne der §§ 114 f. ZPO halten konnte (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395).

    Eine solche kann mit der Prüfung der Erfolgsaussicht einen Rechtsanwalt beauftragen, während die bedürftige Partei dies nicht tun kann, weil ihr die Mittel dazu fehlen (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Dies trifft auch dann zu, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung versagt worden ist (BGH, Beschl. v. 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84, VersR 1985, 395; v. 25. März 1987 - IVb ZB 42/87, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 3; v. 11. November 1992 - XII ZB 118/92, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 7).
  • BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag

    Mit Rücksicht auf das verfassungsrechtliche Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien hängt die Wiedereinsetzung nicht davon ab, ob der bedürftige Antragsteller mit einer Bejahung der Erfolgsaussicht seines beabsichtigten Rechtsmittels rechnen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00, NJW-RR 2001, 570 unter II; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2; vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84, VersR 1985, 395 unter 1).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGHZ 26, 99, 101; Beschlüsse vom 14.3.1984 und 29.1.1985 - IVb ZB 114/83 und VI ZB 20/84 - FamRZ 1984, 677 unter II 1a und VersR 1985, 395 unter 1).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auf dem rückwirkenden Fortfall der Rechtskraft durch Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist beruht letztlich auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Rechtsmittelbegründungsfrist auch durch ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel in Lauf gesetzt und durch das Wiedereinsetzungsverfahren nicht berührt wird, so daß ein nicht fristgerecht begründetes Rechtsmittel trotz Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der - ebenfalls versäumten - Rechtsmittelfrist unzulässig ist (BGH Urteile vom 22. Juni 1955 - VI ZR 18/55 = NJW 1955, 1318, 1319, vom 21. Dezember 1970 - VIII ZB 31/70 = VersR 1971, 349 und vom 14. April 1971 - IV ZB 17/71 = NJW 1971, 1217; Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 und 16. März 1977 - IV ZB 41/76 und 5/77 = VersR 1977, 137 und 573, vom 30. Juni 1981 - VI ZB 13/81 = VersR 1981, 1032 und vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZB 49/91

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung - Erklärung über die

    Beruft sich die Partei darauf, sie sei durch Armut an der rechtzeitigen Einlegung der Berufung gehindert gewesen, so kommt nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels hinreichender Darlegung der Mittellosigkeit Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags aus diesem Grunde rechnen mußte (vgl. Senat, Beschluß vom 29.01.1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395; BGH, Beschlüsse vom 13.07.1988 - IVb ZR 19/88 - FamRZ 1988, 1153, 1154 und vom 15.12.1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192).

    Die Fristversäumung kann daher nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn sich die Partei zum einen berechtigterweise für bedürftig halten konnte (vgl. Senat, Beschluß vom 29.01.1985, aaO; BGH, Beschluß vom 25.03.1987 - IVb ZB 42/87 - BGHR § 233 ZPO Prozeßkostenhilfe 3), sie zum anderen nicht nur innerhalb der Rechtsmittelfrist (sei es auch kurz vor deren Ablauf, vgl. BGHZ 16, 1, 3 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]; 38, 376, 378) einen Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, sondern auch alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, sofern sie daran nicht durch besondere Umstände gehindert war (vgl. Senat, Beschluß vom 17.04.1984 - VI ZR 1/84 - VersR 1984, 660).

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

    Die Wiedereinsetzung ist nicht davon abhängig zu machen, ob der PKH-Antragsteller mit der Bejahung der Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsbehelfs rechnen konnte (vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Januar 1985 VI ZB 20/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1990 - A 14 S 1845/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der Wiedereinsetzung

  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 13/87

    Folgen bewussten Verstreichenlassens einer Berufungsfrist bei fristgerechter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZB 3/86

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Berufspflichten des

  • OLG Zweibrücken, 08.08.2000 - 5 UF 48/00

    Berufung in Familiensachen: Berufungsbegründungsfrist nach verspäteter

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZB 56/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen langer Postlaufzeiten zwischen Polen

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 19/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung

  • VG Halle, 14.01.2010 - 2 A 251/08

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Vorverfahrens

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 39/98
  • BGH, 05.06.1985 - VIII ZB 1/85

    Fristlose Kündigung eines Pachtverhältnisses - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 232/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2005 - L 8 AS 119/05
  • OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98

    Klageerzwingungsverfahren, PKH, Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 72/98

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen PKH

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