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   OLG Stuttgart, 27.10.1983 - 17 WF 392/83   

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OLG Stuttgart, 27.10.1983 - 17 WF 392/83 (https://dejure.org/1983,2758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.1983 - 17 WF 392/83 (https://dejure.org/1983,2758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 17 WF 392/83 (https://dejure.org/1983,2758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung; Außerkrafttreten; Prozeßkostenhilfegesuch; Zurückweisung; Scheidungssache

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 720
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 30.05.2005 - 8 WF 78/05

    Bei Zulässigkeit nur eines Rechtsbehelfs kommt es bei Eindeutigkeit des Begehrens

    Ob eine Anordnung gegenstandslos wird, wenn die Hauptsache nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht und Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) bedarf keiner Entscheidung.

    Ob die einstweilige Anordnung dadurch gegenstandslos geworden ist, da auch in der Hauptsache Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart in FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) und die Hauptsache nur unter der Bedingung der Prozesskostenhilfe erhoben wurde, kann deshalb dahingestellt bleiben.

  • OLG Stuttgart, 17.01.2005 - 18 WF 270/04

    Einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen: Fortdauernde Wirksamkeit bei

    Diese Vorschrift wird entsprechend angewandt, wenn eine einstweilige Anordnung nach Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrages ergangen ist, es jedoch wegen Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht zu einem Hauptsacheverfahren kommt (OLG Stuttgart FamRZ 1984, 720; Zöller/Philippi, 25. Aufl., § 620 f Rn. 9 a).
  • OLG Bamberg, 22.06.1995 - 2 WF 49/95

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

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  • OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 1 WF 48/99

    Entscheidung über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens wegen Erledigung in der

    Die spezielle Norm des § 620 g ZPO geht danach den allgemeinen Normen, wie z.B. § 91 a ZPO vor (vgl. zur Begründung im einzelnen Oberlandesgericht Frankfurt am Main in FamRZ 1984, S. 720 f. [OLG Stuttgart 27.10.1983 - 17 WF 392/83]).
  • OLG Brandenburg, 31.03.1995 - 10 WF 173/94

    Bestehen des Anspruchs auf einstweilige Wohnungszuweisung für die Dauer des

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  • OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 2 WF 97/85

    Auswirkungen der Rücknahme eines Rechtsschutzgesuches auf den Bestand eines

    So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1984, 720) entschieden, daß eine einstweilige Anordnung, die nach der Einreichung eines Prozeßkostenhilfeantrages ergangen ist, ohne daß die Ehesache rechtshängig geworden ist, mit der Zurückweisung des Prozeßkostenhilfegesuchs außer Kraft trete (ebenso unter Bezugnahme auf diese Entscheidung Thomas/Putzo, aaO § 620f Anm. 2 d).
  • OLG Frankfurt, 17.04.1985 - 3 UF 394/84
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 93a ZPO, der gegenüber § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO eine Spezialvorschrift ist (vgl. zu der entsprechenden Problematik zu § 620g ZPO OLG Frankfurt FamRZ 1984, 720; 1984, 1243).
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