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   BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84   

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BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Entscheidungen - Festsetzung einer Vergütung - Beratungshilfe - Familiensache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung für die Beratungshilfe

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2537
  • MDR 1985, 36
  • FamRZ 1984, 774
  • Rpfleger 1984, 371
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Verweisungsbeschlüsse von einem Rechtsmittelgericht zu einem anderen entfalten indessen in der Regel keine Bindungswirkung (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Einer der Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise aus prozeßökonomischen Gründen der Verweisung bindende Wirkung beigemessen werden darf (vgl. insbesondere BGHZ 72, 182, 187 ff.), ist nicht gegeben.
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Denn die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß, z.B. wenn die Verweisung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder durch einen willkürlichen, jeglicher Rechtsgrundlage entbehrenden Beschluß erfolgt ist (BGHZ 71, 69, 72 ff. und Senatsbeschluß vom 3. November 1982 - IVb ARZ 42/82 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 42/82

    Bindungswirkung von auf Verfahrensmängeln beruhenden und deshalb

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Denn die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß, z.B. wenn die Verweisung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder durch einen willkürlichen, jeglicher Rechtsgrundlage entbehrenden Beschluß erfolgt ist (BGHZ 71, 69, 72 ff. und Senatsbeschluß vom 3. November 1982 - IVb ARZ 42/82 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78

    Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Sie können auch nicht jenen die Hauptentscheidung vorbereitenden oder sie ergänzenden Entscheidungen zugerechnet werden, die wegen ihres engen Zusammenhangs mit einer Familiensache gleichfalls in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen (für Entscheidungen über Prozeßkostenhilfe s. § 117 Abs. 1 ZPO ; für das Kostenfestsetzungsverfahren vgl. BGH Beschluß vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 39/78 - FamRZ 1978, 585 = NJW 1978, 1633).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78

    Zuständigkeit der Familiengerichte - Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte -

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Es bedarf auch nicht des Antrages eines Beteiligten, vielmehr reicht die Vorlage durch eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte aus (BGH Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ARZ 111/78 - FamRZ 1979, 421 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.09.1982 - 8 WF 146/82
    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden gemäß § 128 Abs. 4 BRAGO folgt in derartigen Fällen den allgemeinen Vorschriften (a.A. Gerold/Schmidt BRAGO , 8. Aufl., § 133 Rdn. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig SchlHA 1983, 55 - LS -).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als

    Insoweit gilt die formelle Anknüpfung, auch wenn es sich bei dem Verfahren zur Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe auch dann, wenn in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten wird, nicht um eine Familiensache handelt, letztlich also das Familiengericht beim Amtsgericht Schwabach nicht zuständig war (vgl. Zöller, 28. Auflage, Rn. 5 u.8 zu § 119 GVG; BGH FamRZ 1984, 774; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 713).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gegen die

    Es bedarf auch nicht des Antrages eines Beteiligten, vielmehr reicht die Vorlage durch eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte aus (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537; zitiert nach JURIS).

    Für die Beratungshilfe hat der Bundesgerichtshof dagegen eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH, NJW 1978, S. 1633 Rz. 3; BGH, NJW 1985, S. 2537 Rz. 7; jeweils zitiert nach JURIS).

    Einer der Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen der Verweisung bindende Wirkung beigemessen werden darf, ist nicht gegeben (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537, Rn. 5; zitiert nach JURIS).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Dies ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Verweisungsbeschlüsse von einem Rechtsmittelgericht an ein anderes grundsätzlich keine Bindungswirkung entfalten (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 , NJW 1985, 2537 [unter II.2.a)]; Beschluss vom 7. März 2001 - XII ARZ 2/01 , NJW 2001, 1499 [1500] [unter II.3.]).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 WF 13/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerdeentscheidung im Verfahren der

    Über eine Erinnerung gegen die Festsetzung hat das allgemein zuständige Amtsgericht nach § 4 Abs. 1 BerHG zu entscheiden und über eine gegen die Erinnerungsentscheidung eingelegte Beschwerde gemäß § 72 GVG das Landgericht als nächsthöheres Gericht (vgl. BGH NJW 1985, 2537).
  • BGH, 07.03.2001 - XII ARZ 2/01

    Verweisung an das Gericht der Ehesache

    Für die Anwendbarkeit der Vorschrift reicht es aus, daß die unterschiedlichen Meinungen allein die Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Rechtsmittel betreffen (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36; vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 - FamRZ 1984, 774, 775; vgl. auch Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Rechtsmittelgericht 2).
  • AG Brandenburg, 24.11.2005 - 51 II 1060/05

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Verschiedene Angelegenheiten bei Beratung

    Im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 16. Mai 1984 ( NJW 1985, Seite 2537 = FamRZ 1984, Seite 774 ) ist hier nämlich davon auszugehen, dass das Verfahren wegen der Vergütung eines Rechtsanwaltes für geleistete Beratungshilfe auch in Angelegenheiten, für die bei gerichtlicher Geltendmachung das Familiengericht des Amtsgerichts zuständig wäre, nicht zu den Familiensachen im Sinne des § 23 b GVG gehören und deshalb auch nicht in die Zuständigkeit des Familiengerichts, sondern in die des allgemein für Beratungshilfe zuständigen Richters des Amtsgericht fallen ( OLG Nürnberg FamRZ 2005, Seiten 740 f. = MDR 2004, Seite 1186 = NJOZ 2004, Heft 31, Seiten 2542 ff. ) .

    Für eine dagegen wiederum eingereichte Beschwerde ist dann auch das Landgericht und nicht das Oberlandesgericht zuständig ( BGH, NJW 1985, Seite 2537 = FamRZ 1984, Seite 774; OLG München, JurBüro 1988, Seite 593; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, Seiten 740 f. = MDR 2004. Seite 1186= NJOZ 2004, Heft 31, Seiten 2542 ff. ) .

  • BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in

    Dem steht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.5.1984 (FamRZ 1984, 774 ) nicht entgegen, wonach über Beschwerden gegen die Vergütungsfestsetzung die Zivilkammern der Landgerichte und nicht etwa die Familiensenate der Oberlandesgerichte entscheiden, wenn Gegenstand der Beratungshilfe eine Familiensache im Sinn des § 23b GVG war.

    Es geht aber nicht an, im Weg der Auslegung eine eindeutige gesetzliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, weil sie zu unzweckmäßigen Ergebnissen führe (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 ; von der Geltung der Bestimmung geht auch der Bundesgerichtshof aus: FamRZ 1984, 774/775 li.Sp.).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 5 Sa 41/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung Anordnung oder Bestätigung

    Der Streit über die Zuständigkeit im Instanzenzug fällt unter § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG (vgl . Zöller - Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 36 Rd. 41; § 5 FamFG Rd. 4; BGH, Beschluss vom 16.05.1984, IVb ARZ 20/84, MDR 1985, 36; OLG Hamm, Beschluss vom 05.05.2015, 32 SA 16/15, OLG Report NRW 41/2015).

    Es bedarf nicht des Antrags der Beteiligten, vielmehr reicht - wie hier - die Vorlage durch eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte aus ( vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.1984, IVb ARZ 20/84, MDR 1985, 36 ).

  • OLG Köln, 24.02.2016 - 8 AR 9/16

    Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand (Anwendbarkeit auf schuldrechtlichen

    Im Falle des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO kann das Gesuch auch als Vorlage von Amts wegen von einem der am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1985 - IVb ARZ 20/84 -, NJW 1985, 2537; siehe auch H. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 1, 23. Aufl, § 37 Rn. 2; jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung;

    Diese Vorlage von Amts wegen genügt für eine Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH NJW 1979, 1048; 1985, 2537.).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des

  • OLG Oldenburg, 04.09.2003 - 5 AR 44/03

    Entscheidungskompetenz des Landgerichts über sofortige Beschwerden in

  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04

    Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Vergütungsfestsetzung eines Rechtsanwalts

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10

    Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der

  • BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11

    Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ARZ 56/85

    Antrag wegen Hausratsauseinandersetzung - Zuständigkeit eines Gerichts bei

  • OLG München, 27.06.2013 - 34 AR 205/13

    Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit bei einer Klage wegen fehlerhafter

  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

  • BayObLG, 19.09.2002 - 1Z AR 120/02

    Zuständigkeitsstreit in isolierter Familiensache

  • OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87
  • OLG Hamm, 05.05.2015 - 32 Sa 16/15

    Zuständigkeit eines am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Oberlandesgerichts

  • BayObLG, 13.03.2002 - 1Z AR 18/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Fehlender Antrag - Bindung an

  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

  • KG, 18.03.1987 - 16 UF 850/87

    Familiensachen; Zuständigkeit; Verweisung; Rechtsmittel; Gericht

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84

    Ausnahmen von der Bindungswirkung einer Verweisung von einem Rechtsmittelgericht

  • LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Rechtsmittelzuständigkeit bei

  • AG Bad Schwalbach, 28.10.2008 - 4 UR II 309/08

    Beratungshilfe in Familiensachen: Umgangsrecht, Auskunft und Hausrat als

  • BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87
  • BAG, 28.08.1987 - 5 AS 8/87
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