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   BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1985, 64
  • MDR 1985, 216
  • FamRZ 1984, 997



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05  

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Es ist zwar anerkannt, dass eine vom Jugendamt nach den §§ 60, 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII aufgenommene vollstreckbare Urkunde der vom Unterhaltsberechtigten erhobenen Abänderungsklage unterliegt, und zwar auch dann, wenn es sich um eine einseitige Verpflichtungserklärung handelt, der keine Vereinbarung der Parteien zugrunde liegt (Senatsurteile vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24; vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 174 und vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06  

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Denn bei einer nach den §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII errichteten Jugendamtsurkunde handelt es sich um einen Vollstreckungstitel im Sinne des § 323 Abs. 4 ZPO, dessen Abänderung mangels Rechtskraft nicht den Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 ZPO unterliegt (BGHZ GSZ 85, 64, 73 ff; Senatsurteile vom 11. April 1990 - XII ZR 42/89 - FamRZ 1990, 989 und vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997 f.).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85  

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Es ist auch nicht ersichtlich, daß das durch § 323 Abs. 2 - ebenso wie durch Abs. 3 - ZPO geschützte Vertrauen auf die Richtigkeit eines gerichtlichen Urteils sowie das Bedürfnis nach Beständigkeit der einmal getroffenen gerichtlichen Entscheidung (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997, 999) beeinträchtigt werden, wenn der Abänderungsbeklagte das frühere Urteil mit Gründen verteidigt, die bereits während des Vorprozesses bestanden haben, dort aber nicht vorgetragen wurden und infolgedessen unberücksichtigt geblieben sind.
mehr
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01  

    Familienrecht - Sicherung des angemessenen Eigenbedarfs

    Dem steht jedoch die eindeutig anderslautende Regelung in § 323 Abs. 4 ZPO entgegen, die nicht voraussetzt, daß der festgesetzte Unterhaltsbetrag auf einer Vereinbarung der Parteien beruht (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2000 - 6 UF 68/00  
    Eine vom Jugendamt nach §§ 49, 50 JWG, jetzt §§ 59, 60 SGB VIII errichtete vollstreckbare Urkunde unterliegt, wie die vollstreckbare notarielle Urkunde, der Abänderungsklage nach § 323 ZPO (BGH FamRZ 1984, 997).

    Eine vom Jugendamt nach §§ 49, 50 JWG, jetzt §§ 59, 60 SGB VIII errichtete vollstreckbare Urkunde unterliegt, wie die vollstreckbare notarielle Urkunde, der Abänderungsklage nach § 323 ZPO (BGH FamRZ 1984, 997).

    Einem Schuldner, der eine Herabsetzung der einseitig versprochenen Leistungen begehrt, steht gemäß § 323 Abs. 4 ZPO die Abänderungsklage zur Verfügung, ohne daß er an die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 gebunden ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 172 und 1990, 989 zur notariellen Urkunde; FamRZ 1984, 997 zur Jungendamtsurkunde).

    Das Abänderungsbegehren kann auch auf Umstände aus der Zeit vor der Errichtung der Urkunde und mithin auch darauf gestützt werden, daß die zugrunde liegenden Verhältnisse schon damals nicht den Tatsachen entsprochen haben (BGH FamRZ 1984, 997).

    In der in FamRZ 1984, 997 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es zweifelhaft sein mag, ob bei einer vollstreckbaren Urkunde im Wege der Abänderungsklage zulässigerweise nur - wie sonst bei Abänderungsklagen - eine Anpassung unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels oder gegebenenfalls - mangels Verbindlichkeit der zugrunde liegenden Einschätzung - im Gewande der Abänderungsklage eine von dem abzuändernden Titel unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts (vgl. OLG Ffm FamRZ 1983, 755) verlangt werden kann oder ob eine Bindung an die Grundlagen des Titels jedenfalls unter bestimmten Umständen besteht, etwa dann, wenn sich der Schuldner zur Zahlung einer verhältnismäßig großzügigen Unterhaltsrente verpflichtet hat.

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09  

    Familienrecht - Abänderung einer Jugenamtsurkunde

    Dies gilt auch für die Abänderung einseitig erstellter Jugendamtsurkunden, weil § 323 Abs. 4 ZPO nicht voraussetzt, dass der darin niedergelegte Unterhaltsbetrag auf einer Vereinbarung der Parteien beruht (Senatsurteile vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24 Rn. 6 und vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1999 - 20 WF 47/99  

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1984, 997) unterliegt eine vom Jugendamt formgerecht errichtete vollstreckbare Urkunde zwar der Abänderung nach § 323 ZPO.

    Auch dem Bundesgerichtshof (FamRZ 1984, 997 f.) ist es zweifelhaft erschienen, ob bei einer Jugendamtsurkunde im Wege der Abänderungsklage zulässigerweise nur - wie sonst bei Abänderungsklagen - eine Anpassung unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels oder gegebenenfalls mangels Verbindlichkeit der zugrundeliegenden Einschätzung - im Gewande der Abänderungsklage eine von dem abzuändernden Titel unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts verlangt werden kann oder ob eine Bindung an die Grundlagen des Titels jedenfalls unter bestimmten Umständen besteht, etwa dann, wenn sich der Schuldner zur Zahlung einer verhältnismäßig großzügigen Unterhaltsrente verpflichtet hat.

    Abänderung unter Wahrung der Grundlagen des Titels und Abänderung auf den unter den jetzigen Verhältnissen angemessenen Unterhalt laufen dann aber auf dasselbe hinaus (BGH, FamRZ 1984, 997 ).

    Für eine Präklusion, wie sie § 323 Abs. 2 ZPO für Klagen auf Abänderung von Urteilen vorsieht, ist bei Klagen auf Abänderung von Schuldtiteln, die unter § 323 Abs. 4 ZPO fallen, kein Raum (BGH, FamRZ 1984, 997 ).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87  

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

    »a) Wenn ein Prozeßvergleich bereits durch Urteil abgeändert worden ist, ist im erneuten Abänderungsverfahren § 323 Abs. 2 ZPO anwendbar (Ergänzung zum Senatsurteil vom 23. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997 ).

    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung entschieden, daß diese Vorschrift für die Abänderung von Schuldtiteln im Sinne des § 323 Abs. 4 ZPO , also auch von Prozeßvergleichen, nicht gilt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997, 998 f. m.w.N.).

    Dies ist nicht zuletzt deswegen gerechtfertigt, weil § 323 Abs. 2 ZPO u.a. der Absicherung der Rechtskraft unanfechtbar gewordener gerichtlicher Entscheidungen dient (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 aaO.).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89  

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Dem Schuldner, der eine Herabsetzung der einseitig versprochenen Leistungen begehrt, steht nach § 323 Abs. 4 ZPO die Abänderungsklage zur Verfügung, ohne daß er an die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 ZPO gebunden ist (vgl. BGHZ GSZ 85, 64, 73 ff; Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - NJW 1985, 64 = FamRZ 1984, 997 , vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 173).
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZR 346/00  

    Familienrecht - Dynamisierungsverfahren von Unterhaltstiteln

    Die Klage auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde ist nach § 323 ZPO zulässig (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IV b ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2005 - 10 WF 207/05  

    Prozesskostenhilfeverfahren: Abänderung der einseitig errichteten

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91  

    Abänderung rechtskräftiger Teilurteile im Berufungsverfahren

  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99  

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

  • OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 20 WF 102/02  

    Klage auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde auf Kindesunterhalt: Sofortige

  • BVerfG, 01.03.1990 - 1 BvR 1603/89  

    Mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs bei Anfechtung vollstreckbarer Abänderung

  • BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88  

    Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der

  • OLG Celle, 14.08.1990 - 18 UF 57/90  

    BGB § 1603, § 1609

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90  

    Anrechnung des Erziehungsgeldes

  • OLG Saarbrücken, 11.03.1987 - 9 UF 144/85  

    JWG §§ 49, 50; ZPO § 323 Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 10 UF 302/01  

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 78/86  

    Anpassung von Unterhaltsrenten

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00  

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06  

    Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage

  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08  

    familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung,

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 10 UF 35/07  

    Abänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung von Kindesunterhalt für zwei Kinder

  • OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00  

    ZPO § 543 Abs. 1 § 256 Abs. 1 § 323 § 91 Abs. 1 S. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr.

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 22/03  

    Unterhaltsvereinbarung: Berufung auf den vertraglichen Ausschluss der

  • OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01  

    Abänderung eines Unterhaltstitels in Form einer Jugendamtsurkunde

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01  

    Nachehelicher Unterhalt: Erforderliche Erwerbsbemühungen einer geschiedenen

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 10 UF 149/08  

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde: Kindesunterhaltsberechnung unter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - L 5 AS 54/09  
  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98  

    BGB § 1601; UVG § 7; ZPO § 323, § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • LG Dortmund, 18.07.1991 - 17 S 116/91  

    BGB § 1615 g, § 1615 e; JWG §§ 49, 50

  • OLG Frankfurt, 07.06.2001 - 1 WF 92/01  

    PKH, Änderung, Bindungswirkung

  • OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98  

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde; Höhe des Unterhaltsbedarfs eines Studenten

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 11 UF 224/97  

    Bedarfsermittlung und Anrechnung beim Ehegattenunterhalt

  • KG, 17.11.1997 - 3 WF 8280/97  

    EuGVÜ Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 3; ZPO § 606 Abs. 3 §

  • OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06  

    Abänderungsklage: Einkommensberechnung eines selbständigen Unterhaltsschuldners

  • OLG Köln, 14.07.1992 - 25 UF 183/91  
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