Rechtsprechung
BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des ehelichen Lebensstandards - Anrechnung der Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit auf den Unterhaltsanspruch - Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Unterhalt - Prüfung der Leistungsfähigkeit ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 354
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Diesem Grundsatz entspricht für den nachehelichen Unterhalt die Regelung des § 1577 Abs. 1 BGB, nach der ein geschiedener Ehegatte Unterhalt insoweit nicht verlangen kann, als er sich aus seinen Einkünften und den Erträgen seines Vermögens selbst unterhalten kann (vgl. auchSenatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 - nicht veröffentlicht).Entscheidend ist vielmehr nur, ob und in welcher Höhe der Ehegatte Vermögenseinkünfte erzielt oder doch in zumutbarer Weise erzielen könnte (BGH Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 = FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 376/81 - nicht veröffentlicht), mit denen er seinen Unterhaltsbedarf bestreiten kann (Senatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82;… vgl. auch Göppinger/Häberle Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1087).
Dabei sind Einkünfte in diesem Sinn nicht nur die Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise auch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen, die die Eheleute aus ihrem Vermögen ziehen (vgl.Senatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82;… Göppinger/Wenz Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 675).
Auch bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten sind regelmäßig alle Einkünfte heranzuziehen, die ihm zufließen, gleich welcher Art sie sind und auf welcher Grundlage er sie bezieht (Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - IVb ZR 548/80 = FamRZ 1981, 338, ständige Rechtsprechung; zuletztSenatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82).
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Im übrigen werden dem Unterhaltsberechtigten stets gewisse Rücklagen für Not- und Krankheitsfälle zuzubilligen sein (vgl.Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 = FamRZ 1984, 364, 367; Palandt/Diederichsen § 1577 Anm. 2 b).Dieses hat bei seiner neuen Entscheidung auch Gelegenheit, im Rahmen der Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit der Klägerin die Grundsätze des Senatsurteilsvom 14. Dezember 1983 (IVb ZR 38/82 = FamRZ 1984, 364, 366 m.w.N.) zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Wohngeld heranzuziehen.
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Sie haben ihnen während ihres Zusammenlebens und im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht - auch nicht in anderer Höhe - zur Verfügung gestanden, sondern sind erst nach der Veräußerung des gemeinsamen Familieneigenheims als Folge der Scheidung erwachsen; ohne die Scheidung wäre es voraussichtlich nicht zur Veräußerung des Anwesens gekommen (vgl.Senatsurteil vom 23. November 1983 - IVb ZR 21/82 = FamRZ 1984, 149, 150).
- BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Diese werden nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 = FamRZ 1981, 241 m.w.N.) im allgemeinen durch die - in einer Doppelverdienerehe zusammengerechneten - Einkünfte der Eheleute im Zeitpunkt der Scheidung bestimmt, soweit die Einkünfte die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute dauerhaft und nachhaltig geprägt haben. - BGH, 24.10.1979 - IV ZR 171/78
Voraussetzungen und Umfang des Unterhaltsanspruchs des während der Ehe nicht …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Entscheidend ist vielmehr nur, ob und in welcher Höhe der Ehegatte Vermögenseinkünfte erzielt oder doch in zumutbarer Weise erzielen könnte (BGH Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 = FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 376/81 - nicht veröffentlicht), mit denen er seinen Unterhaltsbedarf bestreiten kann (Senatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82;… vgl. auch Göppinger/Häberle Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1087). - BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80
Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Auch bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten sind regelmäßig alle Einkünfte heranzuziehen, die ihm zufließen, gleich welcher Art sie sind und auf welcher Grundlage er sie bezieht (Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - IVb ZR 548/80 = FamRZ 1981, 338, ständige Rechtsprechung; zuletztSenatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Sollte sich nach Klärung der aufgezeigten Fragen - zum Umfang der Unterhaltsbedürftigkeit der Klägerin auf der Grundlage der maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien - bei der Entscheidung über den geltendgemachten Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB noch die Frage der Leistungsfähigkeit des Beklagten stellen, so sind auch auf seiner Seite die tatsächlich erzielten - oder in zumutbarer Weise erzielbaren (vgl. insoweit - zum Erwerbseinkommen - Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 = FamRZ 1981, 539, 540) - Erträge aus dem ihm zugefallenen Erlösanteil aus dem Verkauf des ehelichen Anwesens zu berücksichtigen. - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist der Tatrichter bei der Unterhaltsbemessung nicht gehindert, sich an Richtsätze und Leitlinien anzulehnen, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 = FamRZ 1982, 365, 366; ständige Rechtsprechung). - BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Bedenken gegen die Ansätze der Nürnberger Tabelle, die der Senat in derEntscheidung vom 27. April 1983 (IVb ZR 372/81 = FamRZ 1983, 678) für gewisse Fallgestaltungen erhoben hat, wirken sich im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zum Nachteil des Beklagten aus. - BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 376/81
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung eines Nichtbestehen eines …
Auszug aus BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Entscheidend ist vielmehr nur, ob und in welcher Höhe der Ehegatte Vermögenseinkünfte erzielt oder doch in zumutbarer Weise erzielen könnte (BGH Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 = FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 376/81 - nicht veröffentlicht), mit denen er seinen Unterhaltsbedarf bestreiten kann (Senatsurteil vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82;… vgl. auch Göppinger/Häberle Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1087).
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Der Wert der in dem Wohnvorteil liegenden Nutzungen nach § 100 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach dem ortsüblichen Mietwert zu bemessen und entspricht - abgesehen von Korrekturen im Rahmen der Angemessenheitsbetrachtung - den Kosten, die der Eigentümer gegenüber einem Mieter erspart (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963, 965; st. Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356; Dose Jugendamt 2009, 57, 58). - BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10
Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme …
Eine Verwertungsobliegenheit der Ehefrau dürfte hier allerdings eher fern liegen, wobei in der gebotenen Billigkeitsabwägung neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Ehemannes - auch im Hinblick auf seine ihm weitgehend verbliebene Altersversorgung - insbesondere der Umstand zu berücksichtigen sein wird, dass der weit überwiegende Teil dieses Vermögens aus dem Verkauf des gemeinsamen Hauses stammt und auch der Ehemann einen entsprechenden Erlösanteil zur freien Verfügung erhalten haben dürfte (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 357 und vom 8. April 1987 - IVb ZR 39/86 - FamRZ 1987, 912, 913). - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83
Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …
Soweit bei einer Gegenüberstellung mit den mit dem Grundeigentum verbundenen Unkosten der Vorteil der ersparten Miete überwiegt, ist er für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse den Einkünften hinzuzurechnen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - nicht veröffentlicht).Der Senat hat inzwischen eines der Urteile des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf die in dem Berufungsurteil zu dieser Frage Bezug genommen wird, aufgehoben und dabei die Auffassung vertreten, daß sich der Unterhaltsbedarf auch um solche Einkünfte vermindert, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten aus seinem Anteil an dem Verkaufserlös aus der Veräußerung des ehemaligen Familienheims zufließen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 aaO).
Entscheidend ist allein, ob und in welcher Höhe der Ehegatte seinen Unterhaltsbedarf aus dessen Nutzungen bestreiten kann (Senatsurteile vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 - nicht veröffentlicht und vom 27. Juni 1984 aaO).
Unter diesem Gesichtspunkt kann dem Umstand, daß das betreffende Vermögen aus dem Zugewinnausgleich herrührt und dem anderen Ehegatten entsprechende Vermögenswerte zur freien Verfügung verbleiben, wesentliche Bedeutung zukommen (vgl. auch insoweit Senatsurteil vom 27. Juni 1984 a.a.O. sowie OLG Frankfurt aaO).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Soweit deren Wert die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstücksunkosten und -lasten sowie ggf. durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen, ist er bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse den Einkünften der Eheleute hinzuzurechnen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356). - BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94
Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils
In der grundlegenden Entscheidung in FamRZ 1985, 354 ff werde darauf hingewiesen, daß ein bei der Veräußerung des Hauses erzielter verteilungsfähiger Überschuß die Annahme nahelege, den Parteien sei zumindest teilweise der Vorteil eines mietfreien Wohnens zugeflossen.Wie der Senat bereits in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 27. Juni 1984 (IVb ZR 20/83 = FamRZ 1985, 354 ff) klargestellt hat, gehören zu den die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünften der Eheleute nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise auch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen, die die Eheleute aus ihrem Vermögen ziehen.
Nur insoweit werden die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab für die Höhe des nachehelichen Unterhalts durch einen "Wohnvorteil" geprägt, weil sich dieser Differenzbetrag als Ersparnis einer sonst erforderlichen Mietzahlung in den für die Lebenshaltung verfügbaren Mitteln (Einkünften) niederschlägt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 aaO. S. 356).
Die Revision geht zwar zutreffend davon aus, daß Zinserträge, die der Unterhaltsbedürftige aus einem im Wege der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten erlangten Kapitalvermögens zieht oder in zumutbarer Weise erzielen könnte, seine Bedürftigkeit mindern (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 = FamRZ 1985, 354, 356; vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 = FamRZ 1985, 357, 359; vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 = FamRZ 1986, 437, 439).
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Wert derartiger Nutzungsvorteile den sonstigen Einkünften der Parteien hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskosten und --lasten, Zins- und Tilgungsleistungen und sonstige verbrauchsunabhängige Kosten entstehen (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 = FamRZ 1985, 354, 356 unter 4 b…, vom 12. Juli 1989 aaO …und vom 29. März 1995 - XII ZR 45/94 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 39 = FamRZ 1995, 869). - BGH, 19.12.2000 - X ZR 146/99
Berufung des Beschenkten auf die eigene Bedürftigkeit
Die Verwertung hat so zu erfolgen, daß bei Berücksichtigung der überschaubaren wirtschaftlichen Entwicklung der Unterhaltsbedarf während der voraussichtlichen Lebensdauer gedeckt werden kann (…Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdn. 322; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.06.1984 - IVb ZR 20/83, FamRZ 1985, 354, 356). - OLG Karlsruhe, 03.06.2020 - 20 UF 83/19
Höhe des nachehelichen Unterhalts; Voraussetzungen der Befristung und …
Das Vermögen der Antragsgegnerin dient, neben dem sonstigen Einkommen der Antragsgegnerin, dazu, den Unterhalt der Antragsgegnerin auf Lebenszeit zu sichern (vgl. BGH FamRZ 1985, 354 ). - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91
Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher …
Der Vorteil mietfreien Wohnens im Eigenheim ist zwar, soweit er nicht durch damit verbundene Belastungen und Unkosten aufgezehrt wird, dem Einkommen des Unterhaltsberechtigten zuzurechnen und deckt (teilweise) seinen Unterhaltsbedarf (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356; vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359). - BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung
Derartige Änderungen der Vermögens- und Erwerbssituation können nur dann den Lebensverhältnissen der Ehegatten im Sinne des § 1361 Abs. 1 BGB zugerechnet werden, wenn die zugrundeliegende wirtschaftliche Entwicklung auch ohne die Trennung erfolgt wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 108, 112 [BGH 23.11.1983 - IVb ZR 21/82] sowie vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356).Soweit sein Wert die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskosten und -lasten sowie gegebenenfalls durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen, ist er bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse den Einkünften der Ehegatten hinzuzurechnen (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 a.a.O. sowie zuletzt vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Tatsächlich erzielte Vermögenserträge mindern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ohne Rücksicht auf die Herkunft des Vermögens und auf Billigkeitsgründe gem. § 1577 Abs. 1 BGB die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (vgl. Urteile vom 27. Juni 1984 a.a.O. und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 m.w.N.).
Die Annahme einer erzielbaren Nettorendite von monatlich 1.000 DM aus einem Kapital von 200.000 DM läßt zunächst außer acht, daß dem Unterhaltsberechtigten eine gewisse Rücklage für Not- und Krankheitsfälle zuzubilligen ist, bei der in der Regel nur die Rendite für kurzfristig verfügbare Sparguthaben in Ansatz gebracht werden kann (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367 und vom 27. Juni 1984 a.a.O. S. 357;… das OLG Düsseldorf a.a.O. setzt unter diesem Gesichtspunkt aus einem Kapital von 250.000 DM einen Betrag von 20.000 DM an).
- BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
- OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84
Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten
- OLG Rostock, 04.09.2014 - 11 UF 294/13
Stufenantrag auf nachehelichen Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über die …
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 70/83
Geltendmachung des Unterhalts von volljährigen ehelichen Kindern im …
- OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84
Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen …
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
- OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23
Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit; …
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Nachehelichenunterhalt: Zumutbarkeit der Verwertung von Vermögen zur Deckung des …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85
Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen …
- OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 9 UF 25/03
Ehegattenunterhalt: Anrechung des an eine Pflegeperson weitergeleiteten …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge
- OLG Hamm, 03.03.2006 - 7 UF 154/05
Anspruch auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt; Anforderungen an die …
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87
Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …
- OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Berücksichtigung trennungsbedingter Vermögensumschichtung bei Trennungsunterhalt
- OLG Hamm, 02.10.1987 - 5 UF 121/87
- OLG Naumburg, 15.01.2008 - 8 UF 141/07
Kein Aufstockungsunterhalt bei Altersrentenbezug des Unterhaltsberechtigten
- BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 31/88
Abtretung des Anspruchs auf Freistellung von Unterhaltspflichten eines …
- BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des …
- OLG Stuttgart, 20.08.2008 - 18 UF 256/07
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 5 UF 102/95
Unterhaltspflicht unter Verlobten; Erwerbsobliegenheit des kinderbetreuenden …
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
- BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur …
- OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 5 WF 38/86
Zur Berücksichtigung eigenen Vermögens bei der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe …
- OLG Koblenz, 05.07.1988 - 11 UF 1412/87
Höhe des Altersversorgungsunterhalts
- OLG Bamberg, 13.02.1986 - 2 UF 233/84
Bemessung der Höhe des Trennungsunterhalts nach der Scheidung von Eheleuten nach …
- BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 35/86
Ausbildungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten
- OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - 7 UF 87/07
Unterhaltsrecht: Berechnung des Wohnvorteils
- OLG München, 12.10.1999 - 4 UF 57/99
Berücksichtigung von Aufwendungen auf ein Grundstück beim Zugewinnausgleich; …
- OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 16 UF 223/01
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ohne …
- OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Berücksichtigung der Nutzungen aus einem gemeinsamen Hausanwesen bei der …
- OLG Hamm, 06.08.1997 - 5 UF 299/95
Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen als Einkünfte im …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 11 UF 50/99
Zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensbedingungen.
- OLG Nürnberg, 19.07.1999 - 10 UF 1377/99
Wirkung der Zahlung im Unterhaltsprozess - Erforderlichkeit der …
- OLG Hamm, 28.06.1996 - 5 UF 20/96
Berücksichtigung von Einkünften des unterhaltsverpflichteten Selbständigen nach …
- OLG München, 02.03.1994 - 12 UF 1495/93
Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung; Berücksichtigungsfähigkeit …
- OLG Frankfurt, 28.08.1986 - 1 UF 44/86
Notwendigkeit der Vornahme genügender Anstrengungen zur Arbeitsaufnahme; …
- OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
- OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Anspruch auf Unterhalt bei …
- OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
Voraussetzungen einer Abänderungsklage; Berücksichtigung nach der Scheidung …
- OLG München, 19.04.1993 - 12 WF 680/93
Vorsorgeunterhalt; Titulierte einstweilige Anordnung; Getrenntlebendenunterhalt; …
- OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 6 UF 35/89
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Nebeneinkünfte und Wohnvorteil
- OLG Saarbrücken, 16.03.2000 - 6 UF 127/99
- OLG Hamm, 28.02.1997 - 13 UF 370/96
Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung auf seiten des …
- OLG Bamberg, 30.12.1987 - 2 UF 346/87
- OLG München, 16.11.1999 - 4 UF 200/99
- OLG Hamburg, 18.09.1986 - 12 WF 124/86