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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.1984 - 2 WF 559/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1992
OLG Hamm, 13.11.1984 - 2 WF 559/84 (https://dejure.org/1984,1992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.1984 - 2 WF 559/84 (https://dejure.org/1984,1992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 1984 - 2 WF 559/84 (https://dejure.org/1984,1992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Die Schuldraten für den Kreditanteil zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs - über den Anteil für den Erwerb des Miteigentumsanteils an dem Eigenheim hinaus - mindern mangels Bezuges zu dem Haus den Wohnvorteil des Beklagten nicht; sie sind auch nicht als sonstige unterhaltserhebliche Belastungen anzuerkennen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 aaO S. 439 a.E.; OLG Hamm FamRZ 1985, 483 f.).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85

    Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen

    Allerdings ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Nettowertes dieser Vermögensnutzung zu prüfen, ob neben den laufenden Grundstücksunkosten die Schuldraten für den nach dem Vortrag des Antragstellers aufgenommenen Kredit zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs abzusetzen sind (vgl. hierzu OLG Hamm FamRZ 1985, 483).
  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

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  • OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87

    Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe

    Denn sonst würde die Beklagte den ihr zustehenden Zugewinn im Rahmen des Unterhalts mitfinanzieren (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1985, 483, 484; OLG Hamburg, FamRZ 1986, 1212).
  • OLG Hamm, 17.02.1995 - 10 UF 44/94

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Lediglich soweit es um die - hier nicht in Frage stehende - Leistungsfähigkeit geht, sind derartige Ratenzahlungen in der Rechtsprechung bisher berücksichtigt worden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1985, 483, 484, BGH, FamRZ 1986, 439 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1993 - 2 UF 291/91

    Unterhalt; Wohnwert; Miteigentum; Haus; Grundstück; Anrechnung

    Zwar hat der BGH (FamRZ 1986, 437, 439) bei der Ermittlung des maßgeblichen Nettowerts der Vermögensnutzung unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1985, 483 ) die Prüfung für erforderlich gehalten, ob neben den laufenden Grundstücksunkosten die Schuldraten für einen vom Unterhaltspflichtigen aufgenommenen Kredit zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs abzusetzen sind.
  • OLG Hamburg, 18.09.1986 - 12 WF 124/86
    Wenn aber Einkünfte aus dem so erhaltenen Vermögensgegenstand, wie zum Beispiel der Nutzungswert eines eigengenutzten Hauses, bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden, entspricht es der Billigkeit, die zu der Erhaltung des Vermögensgegenstandes gemachten Aufwendungen gegenzurechnen (OLG Hamm FamRZ 1985, 483, 484 - billigend zitiert in BGH FamRZ 1986, 437, 439 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 14 = BGHF 5, 53).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.1984 - 3 WF 88/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2565
OLG Frankfurt, 17.12.1984 - 3 WF 88/84 (https://dejure.org/1984,2565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.1984 - 3 WF 88/84 (https://dejure.org/1984,2565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 1984 - 3 WF 88/84 (https://dejure.org/1984,2565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflichtiger Ehegatte; Zurückbehaltungsrecht; Auskunft des anderen Ehegatten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1379

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 3083
  • FamRZ 1985, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 3 U 21/06

    Klageabweisung wegen Zurückbehaltungsrecht - Auskunftsanspruch wegen

    Es kann sich aber auch ausnahmsweise ergeben, dass dessen Folge die Abweisung des Anspruchs ist (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 273 Rz. 15 ff; § 274 Rz. 3; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 273 Rz. 33; OLG Frankfurt/Main, BB 1978, 323/325; NJW 1985, 3083; BGH, MDR 1963, 121; MDR 1978, 467/468).

    Daher muss der Auskunftspflichtige regelmäßig nach Treu und Glauben als zur Vorleistung verpflichtet angesehen werden (BGH, MDR 1978, 467/468; OLG Frankfurt, BB 1978, 323/325; aus denselben Erwägungen wird von der herrschenden Meinung die Aufrechnung gegenüber Auskunftsansprüchen als nicht zulässig angesehen: Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 4. Aufl., § 273 Rz. 50; Bamberger/Roth, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW 1985, 3083).

  • OLG Jena, 10.10.1996 - WF 189/96

    Zurückbehaltungsrecht im Zugewinnausgleichsverfahren bezüglich eines

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