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   BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 68/84   

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https://dejure.org/1984,3458
BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 68/84 (https://dejure.org/1984,3458)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1984 - BReg. 1 Z 68/84 (https://dejure.org/1984,3458)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1984 - BReg. 1 Z 68/84 (https://dejure.org/1984,3458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung; Persönliche; Vormundschaft; Vormundschaftsgericht; Herausgabe; Kind; Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 520
  • Rpfleger 1985, 182
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2000 - 2 UF 140/99

    Jugendamt - Kindeswohl - Hilfen zur Erziehung

    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Beschluß des AG - Vormundschaftsgericht - vom 22.02.1999 in einem selbständigen Verfahren (hierzu BayObLG, FamRZ 1985, S. 520f.) unter Verweis auf die vom Gericht im Anschluß an den Sachverständigen vorgeschlagene teilstationäre Unterbringung jedoch insoweit eingeschränkt wurde, war die Herausgabepflicht gesondert auszusprechen.
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Für die Zeit vor Eingang des Gesuchs bei Gericht kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BayObLG FamRZ 1985, 520, 522).
  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme

    Für die Zeit vor Eingang des Gesuchs bei Gericht kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BayObLG FamRZ 1985, 520/522).
  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

    Die Anhörungspflicht besteht grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933/934), und zwar auch dann, wenn dessen Gegenstand eine vorläufige Anordnung gemäß § 1666 BGB (BayObLG FamRZ 1985, 100 ) oder die Herausgabe des Kindes an den aufenthaltsbestimmungsberechtigten Pfleger ist (BayObLG FamRZ 1985, 520 ).
  • BayObLG, 09.06.1998 - 1Z BR 77/98

    Prozesskostenhilfe für die Rechtsmitteleinlegung und Verwerfung einer

    Den in Regensburg wohnhaften Beteiligten zu 1 und 2 ist es nach Lage der Umstände auch zumutbar, die Rechtsmittel zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte einzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 520/522; Keidel/Zimmermann FGG 13.Aufl. § 14 Rn. 9).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Für die Zeit vor Eingang des Gesuchs bei Gericht kann aber Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BayObLG FamRZ 1985, 520, 522 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89

    Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen

    1. ... a) Dem Prozeßkostenhilfeantrag fehlt nicht ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 127 und FamRZ 1985, 520 (522); Keidel-Zimmermann, FGG, 12. Aufl., § 14 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 07.12.1994 - 1Z BRH 11/94

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlendem Bedürfnis zur Beiordnung eines

    Der in München wohnhaften Beteiligten zu 1 ist nach Lage der Umstände auch zumutbar, das Rechtsmittel zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 520/522; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 14 Rn. 9).
  • BayObLG, 28.11.1989 - 1a BReg Z 72/89

    Zuständigkeit für das Verfahren der Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Zur Entscheidung über die Beschwerde ist das Bayerische Oberste Landesgericht berufen (BayObLGZ 1965, 290/291 f. und BayObLG FamRZ 1985, 520/521, jeweils m.w.Nachw.).
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