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   KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85   

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KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85 (https://dejure.org/1985,6300)
KG, Entscheidung vom 21.06.1985 - 17 WF 614/85 (https://dejure.org/1985,6300)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 17 WF 614/85 (https://dejure.org/1985,6300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 42, 44, 45, 46, 47
    Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Gegenstandslosigkeit eines Ablehnungsverfahrens nach Beendigung der Instanz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1023
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sie kann heute jedoch praktisch als überholt angesehen werden, weil sie für zahlreiche prozessuale Konstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, und deshalb zu Recht abgelehnt wird (BFHE 134, 525, 531; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; KG NJW 1965, 1086; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 292 ff).

    Sie könnte jedoch nicht mehr mit Erfolg erhoben werden, wenn das den Ablehnungsantrag betreffende Beschwerdeverfahren mit dem Erlaß der Sachentscheidung seine Erledigung gefunden haben sollte, und die erstinstanzliche Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs damit in Rechtskraft erwachsen wäre (vgl. Senat FamRZ 1982, 950), denn gemäß § 512 ZPO unterliegt die in dem Ablehnungsverfahren ergangene Entscheidung nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, weil § 46 Abs. 2 ZPO insoweit eine besondere Anfechtungsmöglichkeit eröffnet (BFHE 134, 525, 530; KG MDR 1977, 673; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224, 225); Baumbach/Lauterbach, aaO § 47 Anm. 2 A).

    Zwar sieht der Wortlaut dieser Regelung die Nichtigkeitsklage an sich nur dann vor, wenn das Ablehnungsgesuch in dem Zeitpunkt der Hauptsachenentscheidung bereits für begründet erklärt war; eine verfassungskonforme Auslegung soll es aber gebieten, die Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn das Gesuch vor dem Erlaß des Sachurteils wirksam angebracht worden war, ihm aber erst nach der Rechtskraft des Urteils stattgegeben worden ist (so BFHE 134, 525, 531; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; Kollnig, NJW 1967, 2046; Kahlke, ZZP 95, 288, 297 ff).

  • OLG Braunschweig, 25.06.1976 - 1 W 9/76
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sie kann heute jedoch praktisch als überholt angesehen werden, weil sie für zahlreiche prozessuale Konstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, und deshalb zu Recht abgelehnt wird (BFHE 134, 525, 531; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; KG NJW 1965, 1086; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 292 ff).

    Im Zuge dieser neueren Rechtsprechung scheint sich allmählich die Auffassung durchzusetzen, daß Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts darin besteht, eine Partei davor zu schützen, von einem Richter verurteilt zu werden, den sie zu Recht für befangen hält (OLG Hamburg HmbJVBl 1975, 107; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 298 ff).

    Zwar sieht der Wortlaut dieser Regelung die Nichtigkeitsklage an sich nur dann vor, wenn das Ablehnungsgesuch in dem Zeitpunkt der Hauptsachenentscheidung bereits für begründet erklärt war; eine verfassungskonforme Auslegung soll es aber gebieten, die Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn das Gesuch vor dem Erlaß des Sachurteils wirksam angebracht worden war, ihm aber erst nach der Rechtskraft des Urteils stattgegeben worden ist (so BFHE 134, 525, 531; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; Kollnig, NJW 1967, 2046; Kahlke, ZZP 95, 288, 297 ff).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1977 - 15 W 33/77
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sie kann heute jedoch praktisch als überholt angesehen werden, weil sie für zahlreiche prozessuale Konstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, und deshalb zu Recht abgelehnt wird (BFHE 134, 525, 531; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; KG NJW 1965, 1086; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 292 ff).

    Eine solche Rüge führt regelmäßig zu der Aufhebung und zu der Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensfehlers iSd § 539 ZPO (OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224, 225 mwN).

    Sie könnte jedoch nicht mehr mit Erfolg erhoben werden, wenn das den Ablehnungsantrag betreffende Beschwerdeverfahren mit dem Erlaß der Sachentscheidung seine Erledigung gefunden haben sollte, und die erstinstanzliche Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs damit in Rechtskraft erwachsen wäre (vgl. Senat FamRZ 1982, 950), denn gemäß § 512 ZPO unterliegt die in dem Ablehnungsverfahren ergangene Entscheidung nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, weil § 46 Abs. 2 ZPO insoweit eine besondere Anfechtungsmöglichkeit eröffnet (BFHE 134, 525, 530; KG MDR 1977, 673; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224, 225); Baumbach/Lauterbach, aaO § 47 Anm. 2 A).

  • KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sieht man diesen Zweck ausschließlich darin, den aus begründetem Mißtrauen an seiner Unparteilichkeit für befangen erklärten Richter an einer weiteren Verfahrensbeteiligung und an dem Erlaß der Sachentscheidung zu hindern (so KG MDR 1954, 750; BayObLG NJW 1968, 802), ist es folgerichtig, nach dem Erlaß der Sachentscheidung keine Ablehnungsanträge mehr zuzulassen, und ein bereits eingeleitetes Ablehnungsverfahren als erledigt zu betrachten.

    Diese Auffassung, die auf einer zu engen Definition des gesetzlichen Zwecks des Ablehnungsverfahrens beruht, entsprach der früheren herrschenden Meinung (RGZ 66, 46; OLG Nürnberg BayJMBl 1953, 248; KG MDR 1954, 750; OLG Celle NdsRpfl 1964, 226; BayObLG …

  • RG, 23.04.1907 - VII 49/07

    Ablehnung von Richtern; Beschwerde.

    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Diese Auffassung, die auf einer zu engen Definition des gesetzlichen Zwecks des Ablehnungsverfahrens beruht, entsprach der früheren herrschenden Meinung (RGZ 66, 46; OLG Nürnberg BayJMBl 1953, 248; KG MDR 1954, 750; OLG Celle NdsRpfl 1964, 226; BayObLG …
  • KG, 18.02.1965 - 1 W 1941/64
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sie kann heute jedoch praktisch als überholt angesehen werden, weil sie für zahlreiche prozessuale Konstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, und deshalb zu Recht abgelehnt wird (BFHE 134, 525, 531; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; KG NJW 1965, 1086; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 292 ff).
  • OLG Köln, 04.07.1979 - 2 W 72/79
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Der beschließende Senat hat sich in dem Beschluß vom 8. März 1985 (FamRZ 1985, 729) auf den Standpunkt gestellt, daß Beschlüsse dieser Art nicht der Anfechtung in dem Rechtsmittelzuge unterliegen, sondern daß das Landgericht die nur als vorläufig anzusehende Entscheidung des Amtsgerichts stets sachlich zu überprüfen habe, und bei dieser Überprüfung als zur endgültigen Entscheidung berufenes erstinstanzliches Gericht tätig werde; erst diese endgültige Entscheidung des Landgerichts unterliegt dann der sofortigen Beschwerde des § 46 Abs. 2 ZPO (so OLG Köln MDR 1979, 850; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 568 Rdn. 5; Vollkommer in Zöller, aaO § 45 Rdn. 6; Baumbach/Lauterbach, ZPO 43. Aufl. § 46 Anm. 2 B und § 568 Anm. 2; anderer Meinung der 11. Zivilsenat des Kammergerichts MDR 1983, 60).
  • OLG Hamburg, 04.01.1956 - 5 U 80/55
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Sie kann heute jedoch praktisch als überholt angesehen werden, weil sie für zahlreiche prozessuale Konstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, und deshalb zu Recht abgelehnt wird (BFHE 134, 525, 531; OLG Düsseldorf MDR 1956, 234; KG NJW 1965, 1086; OLG Braunschweig NJW 1976, 2024, 2025; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224; Kollnig, NJW 1967, 2045; Kahlke, ZZP 95, 288, 292 ff).
  • BayObLG, 30.09.1977 - 3298/77
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    2 Z 34/69">BayObLGZ 1970, 5; BayObLG Rpfleger 1978, 17; OVG Münster DVBl 1974, 789).
  • KG, 08.03.1985 - 17 WF 1045/85
    Auszug aus KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Der beschließende Senat hat sich in dem Beschluß vom 8. März 1985 (FamRZ 1985, 729) auf den Standpunkt gestellt, daß Beschlüsse dieser Art nicht der Anfechtung in dem Rechtsmittelzuge unterliegen, sondern daß das Landgericht die nur als vorläufig anzusehende Entscheidung des Amtsgerichts stets sachlich zu überprüfen habe, und bei dieser Überprüfung als zur endgültigen Entscheidung berufenes erstinstanzliches Gericht tätig werde; erst diese endgültige Entscheidung des Landgerichts unterliegt dann der sofortigen Beschwerde des § 46 Abs. 2 ZPO (so OLG Köln MDR 1979, 850; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 568 Rdn. 5; Vollkommer in Zöller, aaO § 45 Rdn. 6; Baumbach/Lauterbach, ZPO 43. Aufl. § 46 Anm. 2 B und § 568 Anm. 2; anderer Meinung der 11. Zivilsenat des Kammergerichts MDR 1983, 60).
  • KG, 18.03.1977 - 1 W 4047/76
  • RG, 02.11.1895 - VI 164/95

    Unterliegt die Beschwerde gegen die nach § 45 Abs. 2 C.P.O. ergehende

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob in derartigen Fällen von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich ist, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu stellenden Anforderungen bewusst waren (so SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287 f.) oder ob es bei einem völlig eindeutigen Rechtsmissbrauch - etwa wegen bloßer Verschleppungsabsicht - nicht sogar gerechtfertigt sein kann, ohne weitere Bearbeitung des Ablehnungsgesuchs in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1974, 55; KG FamRZ 1986, 1023; LG Stuttgart NJW 1994, 1077).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Zwar gilt diese Rechtsauffassung für den Fall, daß das Gericht - so wir hier - am Tage des Ergehens des Ablehnungsbeschlusses auch über die Hauptsache entschieden hat und dieses Urteil rechtskräftig ist, nicht unangefochten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1986, 1000 ; OLG Nürnberg, MDR 1965, 668; KG, FamRZ 1986, 1023 [1024 ff.]; BayOblG, NJW 1968, 802; Hartmann, in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO , 50. Aufl. 1992, § 42 Nr. 1 C; Günther, Entfällt das Rechtsschutzinteresse an Richterablehnung mit Entscheidung der Hauptsache, MDR 1989, 691 ff.).
  • OLG Nürnberg, 06.07.1992 - 8 W 1763/92

    Sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung im Richterablehnungsverfahren

    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob dann, wenn der abgelehnte Amtsrichter von seiner ihm ausnahmsweise eingeräumten Befugnis, das Ablehnungsgesuch als rechtsmißbräuchlich zurückzuweisen, Gebrauch macht, die vom Landgericht hierauf auf Anrufung des Ablehnenden getroffene Entscheidung als Erstentscheidung im Sinn des § 45 Abs. 2 ZPO , oder als Beschwerdeentscheidung im Sinn des § 46 Abs. 2 ZPO anzusehen ist (die 1. Meinung vertreten: OLG Köln OLGZ 79, 471; KG FamRZ 1985, 729 ; 1986, 1023; Vollkommer in Zöller, 17. Aufl., Rdz. 6 zu § 45 ZPO ; Baumbach-Lauterbach, 50. Aufl., Anm. 2 A zu 568 ZPO ; die 2. Auffassung wird vertreten von: KG MDR 1983, 60; OLG Koblenz Rpfl. 1985, 368; Schwab, Lehrbuch zum Zivilprozeß, 14. Aufl., S. 140; Münch-Komm zur ZPO , 1. Aufl., Rdz. 2 zu § 46 ZPO ; Thomas-Putzo, 17. Aufl., Anm. 3 b aa) zu 46 ZPO ; Stein-Jonas, 20. Aufl., Rdz. 2 zu § 46 ZPO ).
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