Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85   

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BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung von Durchschreibpapier; Unauffindbarkeit einer dem früheren Testament widersprechenden Testamentsurkunde; Vernichtung des Testament durch den Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1043
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Für die begehrte Einziehung des erteilten gemeinschaftlichen Erbscheins genügt es bereits, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; Senatsbeschlüsse vom 17.4.1978 - BReg. 1 Z 21/78 S 10/11 und vom 18.9.1985 - BReg. 1 Z 35/85 S. 12 m.w.Nachw.; Staudinger § 2361 RdNr. 15).

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105).

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Nach allgemeiner Ansicht berührt es die Wirksamkeit eines Testaments nicht, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BGH NJW 1951, 559; BayObLGZ 1967, 197/206; 1977, 59/62; Senatsbeschlüsse vom 9.8.1982 - BReg. 1 Z 33/82 S. 10 und vom 26.5.1983 S. 9; Palandt § 2255 BGB Anm. 4 a).

    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).

  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Daß das Landgericht den Angaben des Beteiligten zu 2 geglaubt hat, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (Senatsbeschluß vom 8.2.1977 - BReg. 1 Z 145/76 S. 14, insoweit in BayObLGZ 1977, 22 nicht abgedruckt, und vom 19.6.1984 - BReg. 1 Z 23/84 S. 7).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen verfahrensrechtliche Vorschriften verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung z. B. BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 59/64 und 309/312).
  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BayObLG, 22.05.1981 - BReg. 1 Z 123/80
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 496/53
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Keinesfalls besteht nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts ein für die Einziehung des Erbscheins erforderlicher hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für die Unwirksamkeit des Testaments vom 4.4.1978 (vgl. BGHZ 53, 245/256 und BGH NJW 1978, 1919 f.).
  • BayObLG, 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Bei Unauffindbarkeit einer Testamentsurkunde allein spricht noch keine Vermutung dafür, daß der Erblasser diese (in Widerrufsabsicht) vernichtet hat (Senatsbeschluß vom 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79 S. 12; OLG Hamm aaO).
  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Eintritts eines Versicherungsfalls auf

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
  • BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).
  • BayObLG, 30.04.1990 - 1a BReg Z 22/89

    Wirksamkeit eines verlorengegangenen Testaments; Beweis der Formgültigkeit eines

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  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    a) Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann (§ 2247 Abs. 1 BGB) liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1986, 1043 [1044]; BayObLG, FamRZ 1992, 1206; BayObLG, FamRZ 1995, 1523).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    bb) Die Tatsache der Errichtung sowie die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original durfte das Beschwerdegericht den übereinstimmenden Angaben der Beteiligten zu 1 bis 3 entnehmen; denn zum Nachweis von Existenz und Inhalt des nicht mehr vorhandenen Testaments dürfen alle zulässigen Beweismittel herangezogen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043 /1044).

    Anhaltspunkte für weitere, insbesondere förmliche Ermittlungen durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045; Palandt/Edenhofer BGB 53. Aufl. § 2255 Rn. 12), liegen nicht vor.

    Die Ermittlungspflicht reicht nur so weit, als der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des materiellen Rechts bei sorgfältiger Überlegung Anlaß geben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 515/516; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 f.; Keidel/Amelung § 12 Rn. 85 m.w.Nachw.).

  • OLG München, 11.04.2011 - 31 Wx 33/11

    Testamentswiderruf: Nichtausführung eines Auftrags des Erblassers zur Vernichtung

    d) Aus den von der Bevollmächtigten des Beteiligten zu 3 angeführten Entscheidungen (BayObLG Rpfl. 1980, 60; BayObLG FamRZ 1986, 1043) lässt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten, denn diese befassen sich mit den Anforderungen an den Nachweis der Errichtung eines nicht mehr vorhandenen Testaments, nicht aber mit den Anforderungen an den Widerruf eines Testaments.
  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Ist diese jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe aller zulässigen Beweismittel bewiesen werden (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).
  • BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91

    Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass mit dem Brief vom 16.6.1987 die Errichtung eines die Beteiligte zu 3 begünstigenden Testaments nachgewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass bei verbleibenden Zweifeln an einer wirksamen Vernichtung den Beteiligten zu l und 2, die sich zur Begründung des von ihnen beanspruchten Erbrechts auf die Vernichtung berufen, die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren zu überbürden wäre (vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass, wenn die Urschrift eines Testaments nicht auffindbar ist, Errichtung und Inhalt des Testaments auch mit anderen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden können (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß nach allgemeiner Ansicht die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt wird, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden ist, und daß in einem solchen Fall Errichtung sowie Inhalt des Testaments auf Grund aller zulässigen Beweismitteln festgestellt werden können (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 und ständige Rechtsprechung).

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256/261 f. m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2358 Anm. 1) über die Art und den Umfang der Ermittlungen entscheidet das Tatsachengericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 f. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 11.07.1989 - BReg. 1a Z 31/89

    Einziehung eines erteilten Erbscheins; Beweislast hinsichtlich der Errichtung und

    Daß das Landgericht den Zeuginnen geglaubt hat, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045 m.w.Nachw.).

    Dieser Grundsatz verpflichtet das Gericht zwar, alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045 m.w.Nachw.).

  • LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05

    Keine Vermutung für Vernichtung eines Testaments durch Erblasser bei

  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

  • BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91

    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

  • OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99

    Erbscheinsverfahren: Nachweis des Inhalts eines verlustig gegangenen Testaments

  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2859
BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Unterbringung eines Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt; Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßregeln; Unterbringung gegen den Willen des Pfleglings nur bei dessen Geschäftsunfähigkeit; Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1846, 1915, 1897; FGG § 64f., 64g.
    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 779
  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • BayObLGZ 1986 Nr. 31
  • BayObLGZ 1986, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

    Für das Verfahren, das die Unterbringung im Wege der einstweiligen Maßregel nach § 1846 BGB zum Gegenstand hat, muß das Gericht den Betroffenen, um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen, persönlich anhören (vgl. § 64 g Abs. 1 FGG; BayObLGZ 1981, 306/309 f.).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Eine solche Störung der Geistestätigkeit ist gegeben, wenn infolge einer geistigen Erkrankung die Vorstellungen und Empfindungen einer Person ihren Willen derart übermäßig beherrschen, daß die Bestimmbarkeit des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGZ 1972, 201 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Bei der Pflegschaft für einen Volljährigen nach § 1910 Abs. 2 BGB darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLG Rpfleger 1979, 422).
  • BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Solche Gutachten sind für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen, weil es dem Gericht unmöglich ist, sich das erforderliche eigene Bild von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. BayObLGZ 1977, 299/301 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 28.2.1986 - BReg. 3 Z 156/85 -).
  • BayObLG, 26.02.1981 - BReg. 3 Z 5/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Die Beschwerdebefugnis der Betroffenen ergibt sich schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1981, 44/48 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Daher dürfen Gutachten nur verwertet werden, wenn sie vorher dem Beteiligten zugänglich gemacht worden sind (BVerfGE 62, 392/396; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).
  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Aber auch wenn beim Wiederauftreten schwerster, mit Selbst- oder Fremdgefährdung verbundener Verhaltensstörungen eine Entmündigung ernstlich in Betracht gekommen wäre, hätte bei Eintritt dieses Falles eine vorläufige Vormundschaft gemäß § 1906 BGB sowie die vorläufige Unterbringung nach den §§ 1846, 1897 BGB angeordnet werden können (BayObLG NJW-RR 1987, 779 ; Helle MedR 1986, 23, 26; Palandt-Diederichsen, 47. Aufl., § 1846 BGB Anm. 1).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Der Vormundschaftsrichter ist allerdings verpflichtet, unverzüglich einen (vorläufigen) Betreuer zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1986, 174; BayOLG NJW-RR 1991, 774/775; Keidel/Kayser § 70h Rn. 18).
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Deshalb kann von der eigenständigen Anordnungsbefugnis des § 1846 BGB nur in dringenden Fällen, in denen ein Aufschub einen Nachteil für den Betreuten zur Folge haben würde, Gebrauch gemacht werden (BayObLGZ 1986, 174/176).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen nach § 1846 BGB können nur so lange Bestand haben, bis ein Betreuer bestellt und/oder an der Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr gehindert ist (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 2001, 1061, BayObLGZ 1990, 46 und 1986, 174).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Dieser Grundsatz gilt auch gegenüber Geschäftsunfähigen (BayObLGZ 1986, 174,178).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 3 W 185/97

    Vergütung des Nachlasspflegers; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine

    Gegen die Unterbringung eines Mündels in einer geschlossenen Anstalt im Wege einer einstweiligen Maßregel nach §§ 1846 BGB ist die nichtfristgebundene Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens die ebenfalls unbefristete weitere Beschwerde statthaft (§ 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 174/176; Bumiller/Winkler FGG 3.Aufl. § 64g Anm. 3).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2712
BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - BReg. 3 Z 44/85 (https://dejure.org/1986,2712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung; Vormundschaftsgericht; Prüfung; Pflegschaft; Fürsorgebedürfnis; Wirkungskreis; Aufheben

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • Rpfleger 1986, 302
  • BayObLGZ 1986, 145
  • BayObLGZ 1986, 25
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85
    Der Senat führt unter Bezugnahme auf BGHZ 70, 252 u. a. aus: Der Antrag gem. § 1920 BGB , eine (hier: mit Einwilligung des Betroff. gem. § 1910 Abs. 2 BGB angeordnete Gebrechlichkeits-)Pflegschaft aufzuheben, sei als rechtsgeschäftliche Willenserklärung zu werten, die zu ihrer Wirksamkeit die Geschäftsfähigkeit des AntrSt. voraussetze.
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

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  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (vgl. BayObLGZ 1968, 243/250), die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind

    Anlaß dazu kann bei besonders schwierigen Fragen bestehen, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGHZ 53, 245/258 ff.; BayObLGZ 1986, 145/148 m.w.Nachw.; Keidel/Amelung § 15 Rn. 39).
  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

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  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (BayObLG FamRZ 1985, 314/315), die vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 25 T 317/09

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung ist es nur ausnahmsweise geboten, ein weiteres Gutachten einzuholen ( BGHZ 53, 245 /258 f.; BayObLG FamRZ 1989, 550; BayObLGZ 1986, 145 /148; BayObLG NJW 1986, 2892 /2893; Keidel/Kuntze/Winkler - Schmidt, FGG, 14. Aufl., § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren

    Ein weiteres Gutachten ist zu erholen, wenn das Gutachten ungenügend ist (§ 412 ZPO ), wenn die Sachkunde des Sachverständigen zweifelhaft ist (BayObLGZ 1986, 214/217), bei Widersprüchen des Gutachtens oder überlegenen Forschungsmitteln eines anderen Sachverständigen (BayObLGZ 1986, 145/148).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

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  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93

    Erbfolge nach italienischem Erblasser

  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 151/91

    Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung durch die Beteiligten; Anspruch

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 159/90

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Miteigentümer auf Duldung ;

  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 17.09.1985 - 8 T 161/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15993
LG Braunschweig, 17.09.1985 - 8 T 161/85 (https://dejure.org/1985,15993)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17.09.1985 - 8 T 161/85 (https://dejure.org/1985,15993)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17. September 1985 - 8 T 161/85 (https://dejure.org/1985,15993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
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