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   OLG Hamm, 04.09.1986 - 4 WF 330/86   

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https://dejure.org/1986,2139
OLG Hamm, 04.09.1986 - 4 WF 330/86 (https://dejure.org/1986,2139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1986 - 4 WF 330/86 (https://dejure.org/1986,2139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1986 - 4 WF 330/86 (https://dejure.org/1986,2139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 567, 628
    Verfahrensrecht; Scheidungsverbund; Ablehnung der Abtrennung und Vorabscheidung; Anfechtbarkeit des Ablehnungsbeschlusses; Beschwerde gegen einen die Vorwegentscheidung über den Scheidungsantrag bzw. die Abtrennung einer Folgesache (hier: Versorgungsausgleich) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 628

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde; Vorwegentscheidung; Abtrennung in der Folgesache; Beschränkte Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 896
  • FamRZ 1986, 1121
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1986 - 4 WF 330/86
    Solange die Antragstellerin sich nicht intensiv um die Aufklärung der Lücken in dem Versicherungsverlauf des Antragsgegners bemüht, kann eine Prognose über die Verfahrensdauer nicht gestellt werden, wobei ein Zeitraum von etwa zwei Jahren als Richtpunkt dafür angesehen werden kann, was als normale, und was als außergewöhnliche Verfahrensdauer angesehen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1986, 898 = EzFamR ZPO § 628 Nr. 1 = BGHF 5, 429).

    Kann damit schon nicht von einer außergewöhnlichen Dauer iSv § 628 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gesprochen werden, so stellt sich nicht mehr die Frage nach dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte, die in der bevorstehenden Geburt eines Kindes aus der neuen Verbindung der Antragstellerin ansonsten gesehen werden könnte (vgl. BGH FamRZ 1986, 898 = Ez- FamR ZPO § 628 Nr. 1 = BGHF 5, 429).

  • OLG Hamm, 09.03.1978 - 4 WF 102/78
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1986 - 4 WF 330/86
    Der Senat bleibt bei seiner in den Beschlüssen vom 18. November 1977 (4 WF 343/77) und vom 9. März 1978 (4 WF 102/78), beide juris, ausführlich begründeten Auffassung, daß wegen des sich aus § 628 ZPO ergebenden gebundenen Ermessens des Gerichts ein Abtrennungsantrag nicht nur eine Anregung an das Gericht darstellt, sondern als echter Antrag zu bescheiden ist, und deshalb auch einer Überprüfung zugänglich sein muß.
  • OLG Hamm, 18.11.1977 - 4 WF 343/77
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1986 - 4 WF 330/86
    Der Senat bleibt bei seiner in den Beschlüssen vom 18. November 1977 (4 WF 343/77) und vom 9. März 1978 (4 WF 102/78), beide juris, ausführlich begründeten Auffassung, daß wegen des sich aus § 628 ZPO ergebenden gebundenen Ermessens des Gerichts ein Abtrennungsantrag nicht nur eine Anregung an das Gericht darstellt, sondern als echter Antrag zu bescheiden ist, und deshalb auch einer Überprüfung zugänglich sein muß.
  • OLG Naumburg, 29.06.2001 - 14 WF 108/01

    Versorgungsausgleich - Nichtabtrennung im Scheidungsverbund - Anfechtung -

    Jedoch wird zum Teil in der Literatur und Rechtsprechung der Antrag, die Ehe vor einer Entscheidung über eine Folgesache zu scheiden, als ein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1, 2. Fall ZPO angesehen, mit der Folge, dass der eine Abtrennung der Folgesache ablehnende Beschluss nach § 567 Abs. 1 ZPO mit der (einfachen) Beschwerde anfechtbar sein soll (OLG Hamm, FamRZ 1986, 1121; OLG Frankfurt, FamRZ 1979, 62; Schlosser, in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 5/2, 21. Aufl., § 628 Rdnr. 17).

    Aber auch die Entscheidung über die Abtrennung nach § 628 ZPO stelle sich als eine derartige Ermessensentscheidung dar, die überprüfbar sein müsse (OLG Frankfurt, FamRZ 1979, 62; OLG Hamm, FamRZ 1986, 1121).

    In Anbetracht dessen erscheint es höchst zweifelhaft - wie zum großen Teil angenommen -, regelmäßig erst bei einer zwei Jahre übersteigenden Dauer des Scheidungsverfahrens von einer außergewöhnlichen Verzögerung im Sinne von § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO auszugehen (so aber: OLG Hamm, FamRZ 1986, 1121 m.w.N.).

  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Zumindest dann, wenn die Entscheidung über bloße prozeßleitende Maßnahmen hinausgehe und die Rechtsposition einer Partei in bezug auf den Streitgegenstand unmittelbar berührt werde, müsse das Begehren auf Abtrennung als ein Gesuch im Sinne der vorgenannten Bestimmung verstanden werden (Rolland 1. EheRG 2. Aufl. § 628 Rdn. 15 f.; Schwab/Maurer Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 396; so wohl auch Stein/Jonas/ Schlosser ZPO 21. Aufl. § 628 Rdn. 17; OLG Hamm - 4. Familiensenat - FamRZ 1986, 1121).
  • OLG Naumburg, 07.08.1999 - 8 UF 245/99

    Kein Rechtsmittel bei Ablehnung eines Abtrennungsantrags

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  • OLG Köln, 03.01.2003 - 14 WF 194/02

    Anfechtbarkeit der Ablehnung auf Vorwegentscheidung

    Soweit das OLG Hamm in FamRZ 1986, 1121 die gegenteilige Auffassung vertritt und davon ausgeht, dass wegen des sich aus § 628 ZPO ergebenden gebundenen Ermessens des Gerichts ein Abtrennungsantrag nicht nur eine Anregung an das Gericht darstelle, sondern als echter Antrag zu bescheiden sei und deshalb auch einer Überprüfung zugänglich sein müsse, würde dies vorliegend gleichwohl der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 11 WF 140/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Die Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts, mit der die Abtrennung einer Folgesache nach § 628 Abs. 1 Nr. 3 ZPO abgelehnt wurde, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt ( Zulässigkeit verneinend u.a.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 98; 1978, 362; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 433; OLG Oldenburg, OLGR 2000, 202 f; OLG Dresden, FamRZ 1994, 1121; OLG Hamburg, MDR 1978, 148, m.w.N.; OLG Hamm - 6. FamS -, FamRZ 1979, 724 = NJW 1979, 1309; FamRZ 1993, 984 f.; OLG Bamberg, FamRZ 1986, 1011; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1121; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, § 628 ZPO Rz. 16; Zöller/Philippi, ZPO, Rz. 11, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 628 Rz 9 f; Zulässigkeit bejahend dagegen: u. a. OLG Hamm 1. FamS -, FamRZ 1978, 811; OLG Hamm - 4. FamS -, FamRZ 1977, 811; FamRZ 1986, 1121 = NJW-RR 1987, 986; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1979, 62; OLG Dresden - 11. FamS -, Beschluß v. 4.3.1996 - 11 WF 316/95 -, nicht veröffentlicht; MünchKomm/Klauser, ZPO, § 628 Rz. 19; Rolland, 1. EheRG, § 628 ZPO Rz. 15; Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., Teil I Rz. 396 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 2 WF 207/08

    Abtrennung der Folgesachen Güterrecht und nachehelicher Unterhalt wegen

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