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   BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86   

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BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86 (https://dejure.org/1986,2770)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 (https://dejure.org/1986,2770)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 5 B 28.86 (https://dejure.org/1986,2770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbare Ausbildungstätte - Schulgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 43.75

    Unterschiede im Bildungsgang - Auszubildender - Ausbildungsstätte - Wohnung der

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Wie der beschließende Senat unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien bereits mehrfach entschieden hat, ist eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG vorhanden, wenn auch die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwGE 51, 354 [BVerwG 16.12.1976 - V C 43/75]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 43.79 - ).

    Dies kommt in der angeführten Rechtsprechung (s. auch zur Ansicht von Bundesregierung und Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 7. Juli 1982 in Tz. 12.2.7 einerseits und Tz. 12.2.13 andererseits) darin zum Ausdruck, daß es in der Entscheidung BVerwGE 51, 354 im unmittelbaren Anschluß an die oben wiedergegebene Aussage heißt, die Förderung nach dem erhöhten Bedarfssatz sei zu gewähren, wenn allein ausbildungsbezogene Gesichtspunkte die Wahl der auswärtigen Ausbildungsstätte rechtfertigten.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Soweit die Beschwerde auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt ist, ist schon zweifelhaft, ob das Vorbringen des Beklagten den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (s. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Abgesehen davon ist in der in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidung des Senats (BVerwGE 57, 198) nicht behandelt, welche Bedeutung es für die Leistung von Ausbildungsförderung hat, wenn ein Auszubildender eine von der Wohnung seiner Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte deshalb nicht besucht, weil seine Eltern das für einen solchen Besuch geforderte Schulgeld nicht aufbringen können.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Soweit die Beschwerde auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt ist, ist schon zweifelhaft, ob das Vorbringen des Beklagten den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (s. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/795
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Daß diese Regelung durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz aufgehoben wurde, hatte ausschließlich haushaltspolitische Gründe (vgl. BT-Drucks. 9/795 und 9/842, jeweils S. 56 und 57).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Für die Auslegung und Anwendung des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG kann nichts anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - ).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 43.79

    Ausbildungsförderung - Entsprechende Ausbildungsstätte - Bedarfsbemessung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86
    Wie der beschließende Senat unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien bereits mehrfach entschieden hat, ist eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG vorhanden, wenn auch die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwGE 51, 354 [BVerwG 16.12.1976 - V C 43/75]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 43.79 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    25 aa) Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …

    Allerdings ist die sich auf Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang konzentrierende Umschreibung nicht als abschließende Begriffsfestlegung anzusehen (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611; Beschluss vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3).

    Bei Vergleich der erhobenen Gebühren erweist sich die Höhe des Schulgeldes an dem Gymnasium St. M... nicht als Hindernis für den Besuch dieser Schule (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - FamRZ 1986, 1159; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 16.2.1, Stand Mai 2014).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17

    Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.

    Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; Senatsurteile vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 25, und vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 16.2, Stand März 2010; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …

    Allerdings ist die sich auf Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang konzentrierende Umschreibung nicht als abschließende Begriffsfestlegung anzusehen (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611; Beschluss vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

    Die vorgenannte Umschreibung ist jedoch, worauf der Senat ebenfalls schon hingewiesen hat, nicht als abschließende Begriffsfestlegung zu verstehen (Beschluß vom 11. Juli 1986 - BVerwG 5 B 28.86 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1987 - 14 A 160/86

    Ausbildungsförderung; BAföG; Fachgymnasium; Bedarfssatz; Ausbildungsstätte;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, sind die zu § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG entwickelten Grundsätze im Hinblick auf die gleichlautende Regelung auch für die Auslegung des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG heranzuziehen (Urt. v. 5.5. 1983 - 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214; Beschl. v. 14.5.1986 - 5 B 143.85 - Buchholz 436.36 § 68 Nr. 2 und Beschl. v. 11.7.1986 - BVerwG 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 Nr. 3).

    Danach ist es unter Hinweis auf die früheren förderungsrechtlichen Regelungen zum Schulgeld in der Härteverordnung als ausbildungsbezogener Grund anerkannt worden, wenn für den Besuch von der elterlichen Wohnung erreichbaren Ausbildungsstätte Schulgeld in einer Höhe verlangt wird, daß sich dies für den Auszubildenden als ein unüberwindliches Hindernis darstellt (BVerwG, Beschl. v. 11.7. 1986, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17

    Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte

    Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - juris, Urteil vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611; Senatsurteil vom 27.03.2017 - 12 S 1085/17 - juris Rn. 41 mwN).
  • OVG Sachsen, 18.06.2014 - 1 A 163/11

    Ausbildungsförderung, Bedarf für Schüler,Berufsfachschule, ; auswärtige

    Die ein solches Schulgeld erhebende Ausbildungsstätte stellt keine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 1986 - 5 B 28.86 -, juris Rn. 6).

    Ein solcher ausbildungsbezogener Umstand ist auch in der Erhebung von Schulgeld zu sehen, sofern dies in einer Höhe festgesetzt ist, dass sich dies für den Auszubildenden als unüberwindbares Hindernis darstellt (BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 1986 - 5 B 28.86 -, juris Rn. 6; dem folgend auch Tz. 2.1a.19 BAföG VwV).

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86

    Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den

    Ausbildungsbezogene Gründe für das Wohnen des Auszubildenden außerhalb der Elternwohnung können deshalb auch dann angenommen werden, wenn die Zugänglichkeit der elternnahen Ausbildungsstätte selbst in Frage steht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juli 1986 - BVerwG 5 B 28.86 - ; Urteil vom 21. Juni 1990 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 2098/02

    Ausbildung - Visagistin - Förderungsfähigkeit verneint

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte vorhanden, wenn auch die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (vgl. BVerwGE 51, 354, 356; BVerwG, Beschluss vom 11.7.1986, FamRZ 1986, 1159, 1160; Urt. v. 27.5.1999, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 26), wobei geringfügigen Unterschieden im Lehrstoff oder Bildungsgang keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1980, FamRZ 1980, 837; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Erl. 23 zu § 12).
  • BVerwG, 23.02.1987 - 5 B 11.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erreichbarkeit einer Schule

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 11. Juli 1986 - BVerwG 5 B 28.86 - entschieden, daß die Verpflichtung zur Zahlung von Schulgeld für den Besuch einer bestimmten Ausbildungsstätte ein ausbildungsbezogener Gesichtspunkt ist, der bei der Prüfung nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG Bedeutung hat, ob von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4863/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 5 B 28/86 -, juris, Rn. 6.
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4862/16
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