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   OLG Karlsruhe, 15.01.1986 - 2 WF 186/85   

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https://dejure.org/1986,5357
OLG Karlsruhe, 15.01.1986 - 2 WF 186/85 (https://dejure.org/1986,5357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 WF 186/85 (https://dejure.org/1986,5357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 (https://dejure.org/1986,5357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 115, 117, 124
    Prozeßkostenhilfe; Pflicht zur Beifügung von Belegen; Entziehung der Prozeßkostenhilfe; nachträgliche Verbesserung der Vermögensverhältnisse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 372
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.1986 - 2 WF 186/85
    Der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe steht die zwischenzeitliche Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils nicht entgegen; entscheidend ist, daß der Antrag noch während des Verfahrens gestellt worden ist (vgl. BGH FamRZ 1982, 58 = BGHF 2, 809 zu der vergleichbaren Rechtslage bei dem früheren Armenrecht).

    Die Rückwirkung kann bis zu demjenigen Zeitpunkt erstreckt werden, in dem sie durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von ihrer Seite aus die Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfe geschaffen hat (BGH FamRZ 1982, 58 = BGHF 2, 809); dies war der Eingang ihres Antrages am 22. Juli 1983.

  • OLG Saarbrücken, 10.01.1983 - 6 WF 123/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.1986 - 2 WF 186/85
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur hält freilich die Prozeßkostenhilfe über den § 124 ZPO hinaus für die Zukunft für entziehbar (OLG Saarbrücken NJW 1983, 1068; Grunsky, NJW 1980, 2041, 2045, 2046; Schneider, MDR 1981, 793, 799; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 124 Rdn. 17).

    Scharfe Auslegung, der auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe nichts anhaben kann, mag allerdings gegenüber der ex-nunc-Regelung des § 124 ZPO eine Lücke im Gesetz entdecken (OLG Saarbrücken NJW 1983, 1068); entscheidend ist demgegenüber allein, daß das Gesetz keine Regelung enthält, die eine Entziehung der Prozeßkostenhilfe für die Zukunft vorsieht.

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.1986 - 2 WF 186/85
    Ihrer bedarf es aber, weil auch die Prozeßkostenhilfe als Sozialhilfe in dem Bereich der Rechtspflege (vgl. die Verweisungen in § 115 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 ZPO; BVerfGE 35, 348, 355; Schneider in Zöller, aaO) den Grundsätzen des Sozialhilferechts unterliegt.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 5 WF 7/16

    Wertfestsetzung für Leistungsantrag aus Stufenklage bei Erledigung oder Rücknahme

    Kommt es in einem Stufenverfahren wegen Erledigung oder Rücknahme des Antrages zu keiner Bezifferung des Leistungsantrages mehr, kann nach heute h. M. entgegen einer in der Rspr. und Lit. vertretenen Auffassung (OLG Köln MDR 2012, 919; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 1987, 1293; OLG Stuttgart AGS 2008, 378; OLG Schleswig FamRZ 1997, 40; OLG Bamberg FamRZ 1986, 372; Kroiß NJW 2013, 658, 660) nicht der Wert des Auskunftsantrages ( = Bruchteil der erwarteten Leistung) für die Wertfestsetzung maßgebend sein, weil nach § 34 FamGKG bereits mit Erhebung des Stufenantrages ein Wert für den rechtshängigen unbezifferten Leistungsantrag entsteht.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    2.) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Beifügen von Belegen nicht als Formerfordernis für ein ordnungsgemäßes Gesuch bezeichnet und deshalb deren Fehlen als unschädlich bezeichnet, wenn die Formularangaben ohnedies glaubhaft waren (Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 - FamRZ 1986, 372); nicht glaubhafte Belastungen hat es dann außer Betracht gelassen und vermutbare Bezüge - Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - geschätzt (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2003 - 16 WF 177/02 - juris und vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - OLGR 2004, 188 = FamRZ 2004, 647 - Leitsatz).
  • OLG Köln, 14.12.1994 - 27 WF 115/94

    Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage

    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur.( OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281; KG FamRZ 1986, 285; OLG Köln FamRZ 1986, 1230; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 51. Aufl., § 119 Rdnr. 43 Stichwort "Stufenklage"; Zöller/Philippi, ZPO, 18. Aufl., § 114 Rdnr. 37; aA OLG Bamberg FamRZ 1986, 372; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 415; OLG Koblenz FamRZ 1985, 416).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Deswegen ist auf den Auskunftsantrag für die Wertberechnung abzustellen, wenn die Darlegung der Verhältnisse keinen Anspruch ergibt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1963, 937; OLG Stuttgart NJW 1969, 1216; OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 286; OLG Bamberg FamRZ 1986, 372; LG Bayreuth JurBüro 1975, 92).
  • KG, 08.04.2010 - 2 W 40/10

    Prozesskostenhilfeverfahren: Geeignetheit der eidesstattlichen Versicherung als

    Eine Ausnahme von der Belegvorlagepflicht kommt nur dann in Betracht, wenn die Angaben des Antragstellers ohne weiteres glaubhaft sind und daher das Einfordern eines Beleges nutzlose Förmelei wäre (vgl. OLG Karlsruhe , FamRZ 1986, 372; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rdnr. 19) oder wenn die Vorlage von Belegen unmöglich ist und das Gericht deshalb gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung auf andere Weise, z.B. durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, verlangt (vgl. OLG Brandenburg , FamRZ 1415, Rdnr. 2 zit. nach Juris).
  • OLG Hamburg, 17.03.1987 - 12 WF 31/87
    Der Vorlage von Belegen bedarf es - vor einer entsprechenden gerichtlichen Auflage - jedenfalls dann nicht, wenn der Prozeßkostenhilfe-Antragsteller seine Angaben auch ohne Belege für glaubhaft gemacht halten durfte (OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 372).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.1986 - 2 W 134/85
    Der Senat schließt sich jedoch der erstgenannten Auffassung (wie bereits in dem Senatsbeschluß vom 15. Januar 1986 - FamRZ 1986, 372) an.
  • OLG Zweibrücken, 21.04.1986 - 2 WF 44/86
    Der Klägerin ist damit Prozeßkostenhilfe uneingeschränkt zu gewähren (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 372 in einem ähnlich liegenden Fall).
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