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   OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85   

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https://dejure.org/1986,2155
OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85 (https://dejure.org/1986,2155)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.1986 - 20 U 5423/85 (https://dejure.org/1986,2155)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 20 U 5423/85 (https://dejure.org/1986,2155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1600a, 1611, 1615a, 1615d, 1615f; ZPO §§ 642, 643
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Verwirkung des Anspruchs auf Regelunterhalt für ein nichteheliches Kind.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1611 Abs. 1 S. 2, §§ 1615 a ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 504
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
    Es ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um rückständigen oder laufenden Unterhalt handelt, oder ob es darum geht, daß das Unterhaltsrecht als solches verwirkt sein soll (BGH FamRZ 1982, 898 = EzFamR BGB § 1361 Nr. 2 = BGHF 3, 356; vgl. auch OLG München FamRZ 1982, 90, und Christian, DAVorm 1986, 115, 126).

    a) Im Schrifttum wird die Möglichkeit der Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche angenommen (vgl. die Nachweise bei BGH FamRZ 1982, 898 = EzFamR BGB § 1361 Nr. 2 = BGHF 3, 356).

  • OLG München, 09.10.1981 - 4 UF 241/81
    Auszug aus OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
    Es ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um rückständigen oder laufenden Unterhalt handelt, oder ob es darum geht, daß das Unterhaltsrecht als solches verwirkt sein soll (BGH FamRZ 1982, 898 = EzFamR BGB § 1361 Nr. 2 = BGHF 3, 356; vgl. auch OLG München FamRZ 1982, 90, und Christian, DAVorm 1986, 115, 126).

    Im übrigen könnte die Unterlassung des Jugendamtes dem Kläger nicht zugerechnet werden, wenn damit die Verjährungshemmung des § 204 S. 2 BGB unterlaufen würde (OLG München FamRZ 1982, 90).

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche nichtehelicher Kinder

    Auszug aus OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
    Die Verjährung der Unterhaltsansprüche von Kindern ist während deren Minderjährigkeit jedoch gehemmt (§ 204 S. 2 BGB); das gilt auch für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater (BGHZ 76, 293, 295 = FamRZ 1980, 560 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
    Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 51 = NJW 1957, 1358).
  • BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71

    Bestimmung des zuständigen (Berufungs-)Gerichts - Klage auf Leistung von

    Auszug aus OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
    Erledigt sich das Feststellungsverlangen, und wird nur noch der Streit über den Regelunterhalt fortgesetzt, so ändert sich an dieser Einschränkung nichts (BGH FamRZ 1971, 637; 1974, 249; Demharter, FamRZ 1985, 977 unter 3. und 7.); es kann in dem verbundenen Verfahren weiterhin nur der - unbezifferte - Regelunterhalt verlangt werden.
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Da danach vor der Rechtskraft des Scheidungsurteils eine kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Trennungsunterhalt nicht effektiv werden kann, gibt der von der Revision ins Feld geführte Gesichtspunkt im vorliegenden Fall nichts her (ebenso für den Anwendungsbereich des § 204 Satz 2 BGB: OLG München FamRZ 1986, 504, 505).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09

    Verwirkung Kindesunterhalt

    Aus der von der Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung in Anspruch genommenen Entscheidung des OLG München (FamRZ 1986, 504) ergibt sich nichts anderes; im Gegenteil: Wenn es dort im Leitsatz heißt, der Regelunterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater könne grundsätzlich nicht verwirkt werden, so betrifft dies ausweislich der Entscheidungsgründe das Unterhaltsstammrecht, im praktischen Ergebnis mithin die Möglichkeit, trotz etwaiger Versäumnisse in der Vergangenheit laufenden und künftigen Unterhalt einzufordern.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, führt dies dazu, dass eine Verwirkung nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten kann; grundsätzlich muss die Hoffnung des Vaters, nicht als Vater in Anspruch genommen zu werden, hinter der Schutzwürdigkeit des klagenden Kindes zurückstehen (OLG München, FamRZ 1986, 504, 505; im Ergebnis auch Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1613 Rdn. 30; MünchKomm-Köhler, BGB , 3. Aufl. 1992, § 1615 d - a. F. - Rdn. 3 a; Erman-Holzhauser, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1615 f. - a. F. - Rdn. 4; unklar LG Aachen, FamRZ 1986, 1040, 1041; im Ergebnis wohl auch BGH, FamRZ 1981, 763, 764).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 16 UF 153/05

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Berufung gegen eine Verurteilung zur Zahlung

    Die verspätete Geltendmachung als Folge verzögerter Vaterschaftsfeststellung reicht damit allein nicht aus (vgl. hierzu auch OLG München FamRZ 1986, 504; LG Ulm, FamRZ 1995, 633).
  • OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09

    Verwirkung der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen

    "...Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB ), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB )..." (BGH aaO.).
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