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BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83 |
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Rentenanwartschaften der geschiedenen Ehefrau zulasten von beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften des Ehemannes aus seiner Tätigkeit als Lehrer - Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach Beurlaubung der Ehefrau vom Schuldienst und Zusammenleben mit einem neuen ...
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BGB § 1587 c Nr. 2, Nr. 3
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des Berechtigten; Berücksichtigung der Beurlaubung eines Beamten ohne Dienstbezüge
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1934
- NJW-RR 1986, 868 (Ls.)
- MDR 1986, 834
- FamRZ 1986, 658
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Demgemäß hat der Senat entschieden, daß eine bei Ehezeitende bestehende und über diesen Zeitpunkt hinaus bewilligte Teilzeitbeschäftigung eines Beamten zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 04.05.1983 - IVb ZB 748/80
Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Im gleichen Sinne hat auch der Senat bereits entschieden, daß die Anwendung des § 1587 c Nr. 2 BGB ein treuwidriges Verhalten des ausgleichsberechtigten Ehegatten voraussetzt (Beschluß vom 4. Mai 1983 - IVb ZB 748/80 - nicht veröffentlicht). - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Soweit diese Voraussetzung nach den bei Ehezeitende bestehenden tatsächlichen Verhältnissen - die für die Höhe einer auszugleichenden Versorgung maßgebend sind (Senatsbeschluß BGHZ 90, 52, 57 m.w.N.) - nicht zutrifft, muß eine bereits feststehende Abweichung berücksichtigt werden.
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 781/80
Einbeziehung einer Trennungszeit in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Im Verhältnis zum Ehemann kommt der hier in Betracht kommenden Verletzung einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind unter diesen Verhältnissen keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 781/80 - FamRZ 1983, 35, 36). - BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 81/82
Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Scheidung - Berechnung des …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Als gröblich kann eine Unterhaltspflichtverletzung erst bezeichnet werden, wenn über die Nichterfüllung der geschuldeten Unterhaltsleistung hinaus weitere objektive Merkmale vorliegen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht verleihen, z.B. wenn ein Unterhaltsberechtigter dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung seines Lebensbedarfes geraten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1983 - IVb ZB 81/82 - nicht veröffentlicht - m.w.N.). - OLG Celle, 17.12.1984 - 18 UF 73/84
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Das betrifft daher auch den Teil des gewährten Urlaubs, der nicht mehr in die Ehezeit, sondern in die Zeit nach deren Ende fällt (zutreffend OLG Celle FamRZ 1985, 716 m, Anm. Minz). - OLG Karlsruhe, 03.02.1983 - 2 UF 206/82
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde durch den in FamRZ 1983, 818 veröffentlichten Beschluß zurückgewiesen.
- OLG Oldenburg, 25.10.2012 - 14 UF 80/12
Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs wegen eines eine verwandschaftliche …
Vielmehr bedarf es einer anhaltenden Pflichtverletzung von besonderem Gewicht (BTDrs. V/2370 S. 41; BGH, Beschluss vom 26. März 1986 - IV b ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658 ). - OLG Jena, 07.10.2013 - 1 UF 64/13
Versorgungsausgleich: Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen langer Trennung …
Hierzu hat der BGH entschieden, dass dadurch nur solche Verhaltensweisen erfasst werden, durch die der Ausgleichsberechtigte die Versorgungsbilanz ohne zureichenden Grund bewusst zu seinen Gunsten beeinflusst; hingegen sind die objektiven Auswirkungen eines Handelns oder Unterlassens auf die versorgungsrechtliche Lage hinzunehmen, wenn ihnen entweder von vornherein jeder zeitliche Bezug zur Scheidung fehlt, oder wenn das Verhalten des Berechtigten durch einen einleuchtenden Grund gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, FamRZ 1986, 658, 659; FamRZ 1984, 467, 469).Vielmehr kann eine Verletzung der Unterhaltspflicht als "gröblich" in diesem Sinne erst dann bezeichnet werden, wenn über die Nichterfüllung der geschuldeten Unterhaltsleistung hinaus weitere objektive Merkmale vorliegen, die dem pflichtwidrigen Verhalten des Ausgleichsberechtigten ein besonderes Gewicht verleihen, z. B. wenn der Ausgleichspflichtige durch das Ausbleiben der Beiträge des Ausgleichsberechtigten zum Familienunterhalt in ernste Schwierigkeiten bei der Beschaffung seines Lebensbedarfs geraten ist (BGH, FamRZ 1986, 658, 660; 1987, 49).
- OLG Hamm, 01.02.2016 - 4 UF 136/15
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit aufgrund atypischer …
Die Behauptung des Ehemannes, die Ehefrau habe während der Ehe längere Zeit hindurch ihre Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt, ist aus Sicht des Senats im Ergebnis unsubstantiiert (…vgl. dazu auch Wick aaO Rn 577;… Ruland aaO Rn 805-808; Bergmann aaO S. 1025 jeweils mit zahlreichen Rspr. Hinweisen, z.B. BGH FamRZ 1986, 658; BGH FamRZ 1987, 49).Voraussetzung für die Annahme einer solchen Handlungsweise ist nach der Rechtsprechung zum einen, dass über relativ lange Zeiten hin der Ehegatte nicht für seine Familie gesorgt hat; außerdem müssen weitere objektive Umstände hinzukommen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht verleihen (BGH FamRZ 1987, 49 und FamRZ 1986, 658;… vgl. Ruland aaO Rn 806).
- BGH, 04.09.2002 - XII ZB 130/98
Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übernahme ehegemeinschaftlicher Schulden; …
Entsprechendes gilt, soweit das Oberlandesgericht davon ausgeht, daß das Vorbringen der Ehefrau nichts für eine gröbliche Unterhaltsverletzung nach § 1587 c Nr. 3 BGB hergibt, die nach der Rechtsprechung des Senates jedenfalls nur dann vorliegen kann, wenn über die Nichterfüllung der geschuldeten Unterhaltsleistung hinaus weitere objektive Merkmale vorliegen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht verleihen, z.B. wenn ein Unterhaltsberechtigter dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung seines Lebensbedarfs geraten ist (…vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 112/85 - aaO 578 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 4/85 - FamRZ 1987, 49, 50; Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
Einbeziehung freiwilliger Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge in den …
Für die Annahme einer groben Unbilligkeit i. S. d. § 27 S. 1 VersAusglG bedarf es in diesem Zusammenhang stets eines vorwerfbaren Fehlverhaltens des einwirkenden Ehegattens (BGH FamRZ 1986, 658; 2005, 2052). - OLG Schleswig, 11.11.2014 - 10 UF 61/14
Illoyale Einwirkung auf Versorgungsrechte vor Entscheidung über den …
Illoyal ist nämlich nur ein Verhalten, durch das der Berechtigte die Versicherungsbilanz ohne zureichenden Grund zu seinen Gunsten manipuliert (vgl. BGH FamRZ 1986, 658). - KG, 20.09.2018 - 13 UF 108/18
Versorgungsausgleichsverfahren: Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs …
Das sei nur der Fall, wenn über die Nichterfüllung der geschuldeten Unterhaltsleistung hinaus weitere objektive Merkmale vorlägen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht verleihen, etwa wenn ein Unterhaltsberechtigter dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung seines Lebensbedarfes geraten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83, FamRZ 1986, 658 [bei juris Rz. 12]). - OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
Altersversorgung
Die grobe Unbilligkeit ergibt sich aus der illoyalen Einwirkung des Antragsgegners auf sein Versorgungsvermögen, also einer Verhaltensweise, durch die ein Ehegatte die Versorgungsbilanz ohne zureichenden Grund bewusst zu seinen Gunsten beeinflusst und die daher, wenn sie ohne Korrektur bliebe, zu einem ungerechtfertigten Vorteil bei der Ausgleichsregelung führen würde (vgl. BGH FamRZ 1986, 658, Juris-Rn. 8). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85
Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine über längere Zeit begangene Unterhaltspflichtverletzung gröblich, wenn über die Nichterfüllung der geschuldeten Unterhaltsleistung hinaus weitere objektive Merkmale vorliegen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht verleihen, z.B. wenn ein Unterhaltsberechtigter dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung seines Lebensbedarfes geraten ist (Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660 m.w.N.). - BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87
Darlegungslast im Versorgungsausgleich
Hierzu hat der Senat entschieden, daß dadurch nur solche Verhaltensweisen erfaßt werden, durch die der Ausgleichsberechtigte die Versorgungsbilanz ohne zureichenden Grund bewußt zu seinen Gunsten beeinflußt; hingegen sind die objektiven Auswirkungen eines Handelns oder Unterlassens auf die versorgungsrechtliche Lage hinzunehmen, wenn ihnen entweder von vornherein jeder zeitliche Bezug zur Scheidung fehlt, oder wenn das Verhalten des Berechtigten durch einen einleuchtenden Grund gerechtfertigt erscheint (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 659 …und vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 49/84 - BGHR § 1587c Nr. 2 Grundsätze 1). - OLG Schleswig, 16.07.2008 - 10 UF 22/08
Ehescheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gröblicher Verletzung der …
- OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19
Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus …
- BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82
Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit
- OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 13 UF 9/10
Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit
- OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 13 UF 9/23
- OLG Jena, 20.05.1999 - 1 UF 125/98
Ausgestaltung der Regelung des nachehelichen Versorgungsausgleichs; …
- OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97
Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld, …
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87
Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs …
- BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86
Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft
- OLG Koblenz, 20.07.2009 - 11 UF 641/08
Versorgungsausgleich: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer früheren …
- BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94
Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines …
- BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 32/83
Berücksichtigung von Änderungen einer nicht gesetzlichen Versorgungsordnung nach …
- BGH, 11.01.1995 - XII ZB 104/91
Einbeziehung der Versorgung eines Wahlbeamten in den Versorgungsausgleich
- BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 112/85
Versorgungsausgleich - Unterhalt durch einen Ehepartner - Studium - Mitarbeit zum …
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 3 UF 75/12
Umfang der Anfechtung des Versorgungsausgleichs
- OLG Brandenburg, 15.09.2008 - 10 UF 155/07
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Beschränkung wegen …
- OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer …
- OLG Hamm, 03.11.1995 - 12 UF 83/95
Begriff der gröblichen Verletzung der Unterhaltspflicht
- OLG Zweibrücken, 24.01.2018 - 6 UF 108/17
Versorgungsausgleichssache: Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Ausscheiden …
- OLG Brandenburg, 14.11.2014 - 3 UF 87/12
Versorgungsausgleich: Geltung der Jahresfrist bei einer im Juli 2007 beurkundeten …
- OLG Brandenburg, 11.11.2014 - 3 UF 87/12
Wirksamkeit der Beschränkung des Versorgungsausgleichs auf die Zeit bis zur …
- OLG München, 22.08.2001 - 12 UF 1633/00
Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
- OLG Saarbrücken, 16.07.2009 - 6 UF 26/09
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen gröblicher Verletzung der …
- OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 9 UF 167/08
Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen der Kündigung einer privaten …
- OLG Celle, 12.11.1991 - 18 UF 87/91
Auwirkung von falscher oder unvollständiger Information über finanziellen …
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
- OLG Karlsruhe, 20.08.1987 - 2 UF 34/85
- AG Villingen-Schwenningen, 01.12.2002 - 4 F 44/01
- OLG Karlsruhe, 02.06.1999 - 18 UF 35/97
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- OLG Karlsruhe, 03.02.1983 - 2 UF 206/82