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   OLG Düsseldorf, 06.03.1986 - 3 WF 28/86   

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https://dejure.org/1986,2523
OLG Düsseldorf, 06.03.1986 - 3 WF 28/86 (https://dejure.org/1986,2523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.1986 - 3 WF 28/86 (https://dejure.org/1986,2523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 1986 - 3 WF 28/86 (https://dejure.org/1986,2523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1565
    Ehescheidung; Trennungsjahr; unzumutbare Härte; ehewidriges Verhalten; Öffentlichkeitswirkung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzumutbare Härte; Ehewidriges Verhalten; Begleitumstände; Härtegrund

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 998
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 21.11.1977 - 26 WF 656/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1986 - 3 WF 28/86
    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob ihm die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft und die Erfüllung der sonst mit einer Ehe inhaltlich verbundenen Pflichten noch zugemutet werden kann (vgl. OLG München, FamRZ 1978, 29 = NJW 1978, 49; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 677).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1981 - 7 WF 32/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1986 - 3 WF 28/86
    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob ihm die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft und die Erfüllung der sonst mit einer Ehe inhaltlich verbundenen Pflichten noch zugemutet werden kann (vgl. OLG München, FamRZ 1978, 29 = NJW 1978, 49; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 677).
  • OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare

    Deshalb müssen weitere Umstände wie etwa die Darstellung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 998) oder ein ehebrecherisches Verhältnis in der früheren Ehewohnung (OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Köln FamRZ 1999, 723; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 25; offen gelassen von OLG Köln FamRZ 1992, 319) hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1203; OLG Rostock NJW 2006, 3648, 3649; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69).
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