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   OLG Zweibrücken, 23.10.1986 - 2 WF 89/86   

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https://dejure.org/1986,3182
OLG Zweibrücken, 23.10.1986 - 2 WF 89/86 (https://dejure.org/1986,3182)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.10.1986 - 2 WF 89/86 (https://dejure.org/1986,3182)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 2 WF 89/86 (https://dejure.org/1986,3182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1634; FGG §§ 18, 33
    Umgangsrecht; Umgangsregelung; Durchsetzung eines Umgangsrechts trotz Weigerung des Kindes; Herausgabe des Kindes; Zwangsvollstreckung mit Festsetzung von Zwangsgeld; veränderte Umstände.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umgangsregelung; Anordnung; Elternteil; Sorgeberechtigter Elternteil; Durchsetzung; Umgangsrecht; Veränderte Umstände; Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 33

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 01.10.1980 - 16 UF 55/80

    Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss der zwangsweisen Durchsetzung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.1986 - 2 WF 89/86
    Die Entscheidung über die Regelung (oder wie hier: Abänderung) des Umgangsrechts einerseits und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen zu der Durchsetzung dieser Regelung andererseits sind grundsätzlich voneinander zu trennen: Es kann nicht gebilligt werden, daß durch Einwendungen, welche sich gegen die Umgangsrechtsregelung als solche richten, aber in dem Verfahren über die Vollstreckung vorgebracht oder wiederholt werden, diese Regelung unterlaufen, und ihre Vollstreckung letztlich unmöglich gemacht würde (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 203, und die an diese Rechtsansicht anschließende Senatsentscheidung vom 6. Dezember 1982 - 2 WF 99/82 - n.v.).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00

    Umgangsregelung - Zwangsgeldandrohung - Wille des Kindes

    In der Regel wird zwar davon ausgegangen, daß der Widerstand eines Kindes nur vorgegeben ist, jedenfalls durch Einwirkung des Sorgeberechtigten überwunden werden kann (OLG Hamm aaO.), bei Kindern ab ca. 9 Jahren kann jedoch u.U. die Durchführung des Umgangsrechts nicht mehr mit erzieherischen Mitteln erreicht werden (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1092; OLG Zweibrücken FamRZ 1987 90, 91).
  • OLG Köln, 17.02.1998 - 14 WF 27/98
    Nur wenn der Sorgeberechtigte alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Kinder zum Umgang zu bewegen, kann ihm darüberhinaus nicht zugemutet werden, mit physischer Gewalt gegen die Kinder vorzugehen (KG FamRZ 1986, 503; weiter OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 90; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl. (1995), III Rdnr. 266 m.w.N. nach § 33 II S.2 FGG i.d.F. ab 1.7.1998 ist ausdrücklich bestimmt, daß eine Gewaltanwendung gegen das Kind zwecks Durchführung des Umgangsrechts nicht zulässig ist).
  • AG Rheinberg, 14.11.2008 - 16 F 46/07
    Weiterhin ist zu beachten, dass bei Kindern ab ca. 9 Jahren u. U. die Durchführung des Umgangsrechts nicht mehr mit erzieherischen Mitteln erreicht werden kann (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1092; OLG Zweibrücken, FamRZ 1987, 90 f.).
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