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| BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1987, 1018
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die …
Das gilt auch, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 5 = FamRZ 1988, 1152 ; vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 2 und 3 m.w.N.; auch BVerfGE 22, 83, 86). - BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Die Partei braucht nicht damit zu rechnen, daß das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt als das Erstgericht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 = BGHR aaO Prozeßkostenhilfe 2 m.w.N.). - OLG Naumburg, 15.10.2001 - 8 UF 103/01
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist;Vertrauenstatbestand …
Musste sie hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Bevollmächtigter erkennen konnte, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGH FamRZ 1987, 1018).Wenn dem Rechtsmittelkläger für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, so kann er bei im Wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen erwarten, dass auch das Gericht des zweiten Rechtszuges ihn als bedürftig i. S. d. § 115 ZPO ansieht, wobei die Partei nicht damit zu rechnen braucht, dass das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt (BGH FamRZ 1987, 1018).
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91
Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.03.2002 - V ZB 6/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelkläger, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, sofern er nach den Umständen nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte (Beschl. v. 25. Februar 1987, IVb ZB 157/86; v. 27. November 1996, XII ZB 84/96; BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2 und Prozeßkostenhilfegesuch 5, jew. m.w.N.). - BGH, 18.02.1992 - VI ZB 49/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.02.1996 - XII ZB 157/95
Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach …
Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmittelfrist genügend dargetan habe (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 IVb ZB 157/86 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2 m.N.). - BGH, 11.11.1998 - XII ZR 262/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Änderung der wirtschaftlichen Lage
Zwar kann der Rechtsmittelkläger, dem im vorhergehenden Rechtszug Prozeßkostenhilfe bewilligt war, bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. bei im wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen erwarten, daß auch das Rechtsmittelgericht ihn als bedürftig ansieht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2). - BGH, 13.01.1999 - XII ZB 166/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist …
Zwar kann ein Rechtsmittelkläger, dem im ersten Rechtszug Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, bei im wesentlichen gleichen Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erwarten, daß auch das Gericht des zweiten Rechtszuges ihn als bedürftig im Sinne des § 115 ZPO ansehen werde; er braucht nicht damit zu rechnen, daß das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2). - BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren
- BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Prozeßkostenhilfe
- BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
- BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
