Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 26.08.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.1986 - 2 UF 252/85   

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https://dejure.org/1986,2735
OLG Frankfurt, 27.08.1986 - 2 UF 252/85 (https://dejure.org/1986,2735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.1986 - 2 UF 252/85 (https://dejure.org/1986,2735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 1986 - 2 UF 252/85 (https://dejure.org/1986,2735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Barunterhaltspflichtige Mutter; Kinder aus geschiedener Ehe; Pflicht zu vollschichtiger Erwerbstätigkeit; Erneute Heirat; Hausfrau mit Nebeneinkommen; Errechnung des Kindesunterhaltes; Stellung der Kinder

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601 ff, 1603
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes aus geschiedener Ehe; Barunterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber einem Kind aus erster Ehe; Pflicht einer Hausfrau mit Nebeneinkommen zu vollschichtiger Erwerbstätigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1603 Abs. 2
    Erwerbsobliegenheit der barunterhaltspflichtigen, neu verheirateten Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1560
  • NJW-RR 1987, 835 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.1986 - 2 UF 252/85
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. März 1982 (FamRZ 1982, 590 = BGHF 3, 173) bei der Behandlung der Nebenerwerbsobliegenheit eines wieder verheirateten barunterhaltspflichtigen Elternteils, der in der neuen Ehe die Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernommen hatte, ausgeführt, in derartigen Fällen komme es darauf, ob durch den Nebenerwerb ein dem Selbstbehalt übersteigender Verdienst erzielt werden könne, nicht an, weil der Eigenbedarf durch den - in jenem Falle gutverdienenden - neuen Ehegatten gesichert sei.
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83

    Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.1986 - 2 UF 252/85
    Von diesen Grundsätzen ist der Bundesgerichtshof auch in seiner weiteren Entscheidung vom 26. September 1984 (NJW 1985, 318 = BGHF 4, 531) ausgegangen.
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

    Das Oberlandesgericht hat sich insoweit auf sein früheres Urteil vom 27. August 1986 bezogen (2 UF 252/85 = NJW 1987, 1560 = FamRZ 1987, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3389
OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86 (https://dejure.org/1986,3389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.1986 - 2 WF 186/86 (https://dejure.org/1986,3389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 1986 - 2 WF 186/86 (https://dejure.org/1986,3389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601, 1602, 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Erwerbsobliegenheit auch bezüglich berufsfremder einfachster Tätigkeiten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheiten; Volljähriges Kind; Unterhalt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1602 Abs. 1 § 1610 Abs.
    Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86
    Diese Auffassung hat sich auch der Bundesgerichtshof (vgl. FamRZ 1985, 273, 274 = EzFamR BGB § 1602 Nr. 1 = BGHF 4, 705; 1985, 1245, 1246 = EzFamR BGB § 1602 Nr. 2 = BGHF 4, 928) zu eigen gemacht.
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86
    Diese Auffassung hat sich auch der Bundesgerichtshof (vgl. FamRZ 1985, 273, 274 = EzFamR BGB § 1602 Nr. 1 = BGHF 4, 705; 1985, 1245, 1246 = EzFamR BGB § 1602 Nr. 2 = BGHF 4, 928) zu eigen gemacht.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1985 - 2 UF 313/84

    Elternteile; Arbeit im im gemeinschaftlichen Betrieb; Unterhaltsverpflichtung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86
    Der Senat hat daher bereits mehrfach entschieden, daß ein Volljähriger - sofern er sich für sein Unterhaltsbegehren nicht (mehr) auf § 1610 Abs. 2 BGB berufen kann - gehalten ist, auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten aufzunehmen, um seinen Unterhalt in eigener Verantwortung sicherzustellen, und daß erst dann, wenn auch das nachweislich nicht gelingt, eine Inanspruchnahme der Eltern auf Unterhalt in Betracht kommt (so Senatsurteile vom 7. September 1983 - 2 UF 258/82 - n.v., und vom 26. Juni 1985 - FamRZ 1986, 498, sowie Beschluß vom 18. März 1986 - 2 UF 363/85 - n.v., jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97

    Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche

    Nur ein volljähriges Kind, das sich nicht einer berechtigten Berufsausbildung unterzieht oder den Schulbesuch einstellt, trifft die Obliegenheit zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft, wobei dann auch einfachste Arbeiten als ungelernter Arbeiter zumutbar sind (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 188 ).
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