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   BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85   

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https://dejure.org/1986,1115
BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1115)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1986 - IVb ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1115)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1986 - IVb ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des sog. Zählkindvorteils - Umfang der Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder - Sinn und Zweck staatlichen Kindergeldes - Anforderungen an Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltsverpflichteten - Obliegenheit durch Aufnahme eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603
    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 647
  • NJW-RR 1987, 327 (Ls.)
  • MDR 1987, 392
  • FamRZ 1987, 270
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, hätte das keinesfalls zur Folge haben können, daß die Rechtswirkungen der Mahnung rückwirkend, mithin auch für die hier maßgebende Zeit vom 4. Januar 1983 bis 31. Januar 1984 entfallen wären (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVb ZR 59/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Es wird ihnen zur Erleichterung ihrer Unterhaltslast gewährt und soll den Unterhaltsanspruch des Kindes nicht erhöhen (vgl. BGHZ 70, 151, 153 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] sowie etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26).
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Es wird ihnen zur Erleichterung ihrer Unterhaltslast gewährt und soll den Unterhaltsanspruch des Kindes nicht erhöhen (vgl. BGHZ 70, 151, 153 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] sowie etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Diese Rechtsprechung ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG FamRZ 1985, 143).
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 44/84

    Anspruch eines Kindes, dessen Existenz das dem barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Mit Urteil vom 25. September 1985 (IVb ZR 44/84 - FamRZ 1985, 1243) hat der Senat entschieden, daß das Zählkind keinen von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen unabhängigen Anspruch auf Auskehrung des Zählkindvorteils hat.
  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85

    Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Die Erfüllung dieser Obliegenheit hat der neue Partner nach dem Rechtsgedanken des § 1356 Abs. 2 BGB zu ermöglichen, wie die Ehegatten überhaupt bei der Aufgabenverteilung in der neuen Ehe die bereits bekannte Unterhaltslast gegenüber den Kindern aus früheren Ehen berücksichtigen müssen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 18/85 - FamRZ 1986, 668 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70

    Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Zweifel daran ergeben sich deshalb, weil das Schreiben einen Leistungsbescheid des Jugendamts enthält und damit die Festsetzung des vom Jugendamt geltend gemachten, im öffentlichen Recht wurzelnden Anspruchs auf einen Kostenbeitrag (vgl. BVerwGE 38, 302; BVerwG FVES 33, 309 ff; Friedeberg/Polligkeit/Giese, JWG 3. Aufl. Anm. 3 vor § 80 sowie § 81 Anm. 4 f) zum Gegenstand hat.
  • OLG Bamberg, 28.07.1981 - 7 UF 22/81
    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Vielmehr erscheint es gerechtfertigt, diesen Teil des Kindergeldes als verfügbares Einkommen zu behandeln und bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 1981, 1196; OLG Hamburg FamRZ 1983, 749).
  • OLG Hamburg, 16.03.1983 - 2 WF 49/83
    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
    Vielmehr erscheint es gerechtfertigt, diesen Teil des Kindergeldes als verfügbares Einkommen zu behandeln und bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 1981, 1196; OLG Hamburg FamRZ 1983, 749).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Staatliches Kindergeld wird den unterhaltspflichtigen Eltern zur Erleichterung ihrer Unterhaltslast gewährt, soll aber nicht den Unterhaltsanspruch des Kindes erhöhen (Senatsurteile BGHZ 70, 151, 153 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; vom 26. November 1986 - IVb ZR 64/85 - FamRZ 1987, 270, 271; vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - FamRZ 1988, 834).

    Da er in diesem Fall eine Entlastung nur hinsichtlich der bei ihm lebenden Kinder beanspruchen kann, ist der ihm zusätzlich zukommende Zählkindvorteil ein Vermögensvorteil, der außerhalb jener Zweckbestimmung liegt, und den er daher nicht für sich allein beanspruchen kann, sondern sich als verfügbares Einkommen zurechnen lassen muß (Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 64/85 - FamRZ 1987, 270, 271).

  • OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01

    § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2

    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04

    Feststellung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels

    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
  • OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01

    Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls

    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00

    Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie -

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
    Außerdem kommen auch Teilzeitbeschäftigungen (BGHZ 75, 273, 277), häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten (BGH, FamRZ 1986, 668, 669), Putztätigkeiten in den Abendstunden (BGH, FamRZ 1987, 270, 271) und Übernahme leichterer Arbeiten in einem fremden Haushalt (BGH, FamRZ 1986, 668, 669) in Betracht.
  • OLG München, 27.08.2001 - 12 WF 1185/01

    Vorrangigkeit von Unterhaltspflichten; Erhöhte Leistungsverpflichtung gegenüber

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  • OLG Bamberg, 24.06.1998 - 7 WF 69/98

    Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Geltung der

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  • OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 10 WF 3717/92

    Bestimmung des Bedarfs eines minderjährigen Kindes

    Die Beklagte trifft aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet ihrer Pflichten aus der neuen Ehe die Obliegenheit, wenigstens durch Aufnahme und Ausübung einer Nebentätigkeit (z. B. auch Heimarbeit oder Mithilfe in einem fremden Haushalt) zum Unterhalt ihres minderjährigen unverheirateten Kindes aus einer früheren Ehe, hier des Klägers, beizutragen (vgl. insbesondere BGH FamRZ 1982, 25; 1986, 668; 1987, 270).
  • OLG Koblenz, 16.07.1985 - 15 UF 55/85
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten gegen die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz mit Beschluß vom 26. November 1986 (FamRZ 1987, 270 = Ez- FamR BGB § 1603 Nr. 9 = BGHF 5, 647) zurückgewiesen, und die Kläger, nachdem sie die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zurückgenommen haben, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
  • AG Weilburg, 22.07.1998 - 24 F 393/98

    Barunterhaltspflicht eines wiederverheirateten Ehegatten für die Kinder aus

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