Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2165
OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86 (https://dejure.org/1986,2165)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.1986 - 2 UF 172/86 (https://dejure.org/1986,2165)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 1986 - 2 UF 172/86 (https://dejure.org/1986,2165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1361, 1605; ZPO §§ 264, 523
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Auskunftspflicht des selbständigen Unterhaltsschuldners; Erweiterung des Auskunftsbegehrens im Berufungsverfahren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftsbegehren; Prozessuale Erledigung; Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1605

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1477
  • FamRZ 1987, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86
    Nach allgemeiner Ansicht (vgl. zum Beispiel BGH FamRZ 1983, 680, 681 = BGHF 3, 1003 mwN) hat ein selbständig tätiger Unterhaltsverpflichteter in der Regel Auskunft über seine Einkommensverhältnisse während eines Zeitraumes von drei Jahren zu erteilen.

    Nur hat der Bundesgerichtshof, eben aus Gründen der Praktikabilität, entschieden, daß statt dessen auch ein vergangener Zeitraum herangezogen werden kann, wenn dieser ein zuverlässiges Bild für die jetzigen Verhältnisse gibt (vgl. BGH FamRZ 1983, 680, 681 = BGHF 3, 1003).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85

    Auskunftsanspruch; Vermögensgegenstand; Vorlage von Belegen; Vermögen; Einkünfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86
    Darüber, ob das Familiengericht zu Recht die Erledigung in der Hauptsache hinsichtlich des ursprünglichen Auskunftsbegehrens der Klägerin ausgesprochen hat (vgl. zu der Erledigung eines Auskunftsbegehrens im Rahmen einer Stufenklage OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 271, 272), ist hier nicht zu entscheiden; insoweit ist das Urteil von keiner Seite angegriffen worden.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86
    Dies ist auch deshalb sachgerecht, weil für die tatsächliche Unterhaltsbemessung der neueste Zeitraum maßgebend ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 357, 359 = EzFamR BGB § 1577 Nr. 3 = BGHF 4, 763, wo dem Oberlandesgericht nahegelegt wurde, nach Zurückverweisung die weitere Verschiebung des Zeitraumes zu beachten).
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Die Ausdehnung eines Auskunftsbegehrens auf einen anderen Zeitraum wie im Streitfall fällt - jedenfalls bei Beibehaltung der Anspruchsgrundlage - unter § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 264, Rdn. 3 a; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 297, 298).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen: Vorlage des Arbeitsvertrages

    Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich zukünftiger Umstände besteht nicht (OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05

    Anfechtungsrecht: Anspruch des anfechtenden Gläubigers auf Auskunftserteilung

    Für die Beklagten zu 1. und zu 2. ist der Klägerin darin zu folgen, dass die Ausdehnung des Auskunftsbegehrens auf weitere Zeiträume nicht eine nach § 533 ZPO zu behandelnde Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297, 298; Zöller/Greger, a.a.O., § 264, Rn. 3 a).
  • OLG Dresden, 09.12.2004 - 21 UF 486/04

    Anforderungen an Inhalt und Form der Auskunft; Pflicht des

    Einer zeitlichen Erweiterung des Auskunftszeitraums im laufenden Verfahren steht § 1605 Abs. 2 BGB nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1281, 1282; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95

    Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil

    Die Erweiterung des Auskunftsbegehrens auf die Verhältnisse des Beklagten im Jahre 1994 ist gestattet (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297 ).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2011 - 9 AR 3/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Anwendbarkeit des FamFG nach Wiederanruf eines ruhenden

    Der Fall ist vergleichbar mit dem Auskunftsbegehren, das auf einen anderen Zeitraum ausgedehnt wird, und für das das Vorliegen einer Klageerweiterung bejaht wird (Zöller / Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 264 Rn. 3a; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, S. 297).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 WF 178/96

    Erweiterung des Auskunftsverlangens im Rahmen einer Stufenklage

    Der Unterhaltsgläubiger kann deshalb im Laufe eines Auskunftsprozesses, sei es isoliert oder im Rahmen einer Stufenklage, sein Auskunftsbegehren zeitlich erweitern, solange das Auskunftsbegehren noch nicht prozessual erledigt ist (so BGH in NJW 1982, 1642 und OLG Karlsruhe in FamRZ 1987, 297, 298, 299).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht