Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 02.02.1987

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 3 WF 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3148
OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 3 WF 77/86 (https://dejure.org/1986,3148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.1986 - 3 WF 77/86 (https://dejure.org/1986,3148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 1986 - 3 WF 77/86 (https://dejure.org/1986,3148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 323, 707, 769, 793
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Beschwerde gegen einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO; beschränkte Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachstand des erstinstanzlichen Richters; Entscheidung über Einstellungsantrag; Beschwerdeverfahren; Ablehnung der Einstellung; Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 769

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 393
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 28.05.1991 - 19 W 12/91

    Beschwerde; Ablehnung; Einstellung; Zwangsvollstreckung

    Dem gegenüber steht die Auffassung, die ohne jede weitere Zulässigkeitsvoraussetzung uneingeschränkt die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO für statthaft hält (OLG Hamburg, FamRZ 1984, 922; 1990, 431; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 1119,1120; OLG Karlsruhe, MDR 1986, 1033,1034; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 393; OLG München, NJW-RR 1987, 767,768 m.w.N.; KG, FamRZ 1988, 313; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., Anm. 7; abweichend OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 1989, 298, der, gestützt auf § 567 Abs. 1 ZPO, bei - wie hier - ablehnenden Entscheidungen die einfache Beschwerde für gegeben hält, im übrigen allerdings von einer Unanfechtbarkeit ausgeht).
  • OLG Köln, 25.08.1999 - 19 W 30/99

    Zwangsvollstreckung; Einstweilige Anordnung; Zulässigkeit einer sofortigen

    Ergänzender Vortrag in der Beschwerdebegründung ist im übrigen nicht zu berücksichtigen; er kann nicht dazu führen, die erstinstanzliche Entscheidung rückwirkend als gesetzwidrig anzusehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 393; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 922; Zöller/Herget, a.a.O., § 769 Rn. 13), zumal das Landgericht seinen Beschluß jederzeit abändern kann (Zöller/Herget, a.a.O., m.N.).
  • OLG Dresden, 12.08.1996 - 11 WF 195/96

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen

    Die früher vorwiegend vertretene Meinung bejaht zwar die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 793 ZPO , beschränkt aber die materielle Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts auf grobe Ermessensverstöße und "greifbare Gesetzwidrigkeit" (OLG Karlsruhe MDR 1986, 1033 ; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393 ; KG 1988, 313; OLG Schleswig FamRZ 1990, 303 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216 ; Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 769 Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
    Soweit der Beklagte nunmehr rügt, das Einsitzrecht mit einer Pflegeverpflichtung der Eltern der Klägerin sei nicht berücksichtigt worden, handelt es sich um neues Vorbringen, das grundsätzlich bei der Beschwerdeentscheidung nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1999 - 6 WF 64/99
    Wegen des eingeschränkten Prüfungsumfangs kann neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1987, 393).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.02.1987 - 2 UF 181/86   

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https://dejure.org/1987,6986
OLG Zweibrücken, 02.02.1987 - 2 UF 181/86 (https://dejure.org/1987,6986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.1987 - 2 UF 181/86 (https://dejure.org/1987,6986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 1987 - 2 UF 181/86 (https://dejure.org/1987,6986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1361, 1605; ZPO §§ 3, 511a
    Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Auskunftserteilung und Abgabe einer Versicherung an Eides statt; Berufung gegen Verurteilung zur eidesstattlichen Bekräftigung; Aufwand an Zeit und Kosten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.12.1990 - II ZR 89/90

    Streitwert bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    An dieser Rechtsprechung, der sich im übrigen auch andere Gerichte (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 172, 173; OLG Zweibrücken, FamRZ 1987, 393; a.A. OLG Saarbrücken, JurBüro 1985, 1238; KG, NJW-RR 1988, 1214, 1215) sowie das Schrifttum (Schneider, Streitwertkommentar 8. Aufl. Rdn. 550 ff., insbes. 557; ders. Anm. z. EzFamR ZPO § 3 Nr. 3 S. 17 ff.; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 7. Aufl., S. 124 f.; Zöller/Schneider, ZPO 16. Aufl. § 3 Rdn. 16 Stichwort: Auskunft; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 48. Aufl. Anh. § 3 Stichwort: Auskunft) angeschlossen haben, ist entgegen der Ansicht der Revision festzuhalten.
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 13/90

    Berufungssumme: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Abgabe der

    Es bestehen danach keine Bedenken, der auch in der Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Auffassung beizutreten, daß der Streitwert des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht anders zu beurteilen ist als der des Auskunftsverfahrens (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1991, aaO; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 172; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 393, 394; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 6. Aufl., § 26 N; Schneider, Streitwert-Kommentar, 8. Aufl., Stichwort: "Auskunftsanspruch", Rdn. 556).
  • BGH, 20.06.1991 - III ZB 16/91

    Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung über Einnahmen und Ausgaben eines

    Legt daher der Beklagte gegen dieses Urteil Berufung ein, ist sein Interesse, die Richtigkeit einer bereits erteilten Auskunft nicht an Eides Statt versichern zu müssen, an dem im allgemeinen gering zu bewertenden Aufwand an Zeit und Kosten auszurichten, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung voraussichtlich erfordert (BGH Beschluß vom 25. September 1989 aaO; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 393; Schneider Anm. zu OLG Saarbrücken KoRspr.
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