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OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 844
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86
dazu BGH FamRZ 1982, 58, 59 = BGHF 2, 809; Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 119 Anm. 2 B; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 119 Rdn. 29).
- LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
Berufungsbegründung - Prozesskostenhilfebewilligung
Dies führt nicht zu einer Benachteiligung der bedürftigen Partei, weil eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei auch erst dann ihre Rechte verteidigen würde (BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 - NJW 2005, 1213; OLG Karlsruhe 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86 - FamRZ 1987, 844).Er wusste, dass der Kläger im Berufungsverfahren nicht tätig zu werden brauchte, solange eine Berufungsbegründung noch nicht vorlag (OLG Karlsruhe 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86 - FamRZ 1987, 844).
- BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs …
Auch in Berufungsverfahren wird überwiegend der Eingang der Berufungsbegründung abgewartet, ehe dem - jedenfalls dem erstinstanzlich anwaltlich vertretenen - Berufungsbeklagten Prozeßkostenhilfe bewilligt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 844). - OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03
Anspruch des Berufungsbeklagten auf Prozesskostenhife; Mutwilligkeit der …
Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte noch keine Berufungsbegründung der Beklagtenseite zugestellt erhalten (vgl. BGH FamRZ 1988, 492; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 844;… Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. (1994), § 114 Rdnr. 43; Beschl. des Sen. - 22 U 162/95 - v. 15. Jan. - OLG Karlsruhe, 18.08.1995 - 2 U 12/94
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsbeklagten
Sie wird auch vom 16. Zivilsenat (FamS) (FamRZ 1987, 844) jedenfalls für den Fall vertreten, daß der Berufungsbeklagte bereits in erster Instanz durch einen Rechtsanwalt vertreten war; ebenso der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Beschl. v. 1.6. 1989 - 15 U 12/89). - OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung …
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98).