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   OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87   

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https://dejure.org/1987,5360
OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87 (https://dejure.org/1987,5360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.1987 - 16 WF 25/87 (https://dejure.org/1987,5360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 1987 - 16 WF 25/87 (https://dejure.org/1987,5360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung bei Einkommensverminderung und Vermögensverschlechterung; Absicht und Vermögensverfall.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 845
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 28.01.1985 - 2 WF 15/85

    Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87
    Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87
    Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
  • BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87
    Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
  • OLG Köln, 23.12.1982 - 21 WF 188/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87
    Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 4 WF 18/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87
    Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    dd) Unter diesen Umständen ist dem Beschwerdeführer jedenfalls zuzumuten, die geringfügigen Beträge, die im Rechtsbeschwerdeverfahren an Kosten anfallen, aus seinem verbliebenen Vermögen zu begleichen, soweit sein Einkommen zu deren Deckung nicht ausreicht (vgl. auch Bamberg, JurBüro 1992, 622 f.; OLG Hamm, MDR 2000, 297; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 845 f.).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 27/05

    Anrechnung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts im

    dd) Unter diesen Umständen ist dem Beschwerdeführer jedenfalls zuzumuten, die geringfügigen Beträge, die im Rechtsbeschwerdeverfahren an Kosten anfallen, aus seinem verbliebenen Vermögen zu begleichen, soweit sein Einkommen zu deren Deckung nicht ausreicht (vgl. auch Bamberg, JurBüro 1992, 622 f.; OLG Hamm, MDR 2000, 297; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 845 f.).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 28/05

    Anrechnung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts im

    dd) Unter diesen Umständen ist dem Beschwerdeführer jedenfalls zuzumuten, die geringfügigen Beträge, die im Rechtsbeschwerdeverfahren an Kosten anfallen, aus seinem verbliebenen Vermögen zu begleichen, soweit sein Einkommen zu deren Deckung nicht ausreicht (vgl. auch Bamberg, JurBüro 1992, 622 f.; OLG Hamm, MDR 2000, 297; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 845 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1988 - 16 WF 158/88

    Sozialhilfe; Rentenzahlungsanordnung; Rente; Rentenzahlung

    Insoweit wird vielmehr PKH [Prozeßkostenhilfe] bewilligt, bei der es sich um Ä zusätzliche Ä Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege handelt (Senatsbeschluß, FamRZ 1987, 845, 846; ebenso OLG Hamm, JurBüro 1986, 767, 768).
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