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   OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86   

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https://dejure.org/1986,2857
OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 119, 122
    Prozeßkostenhilfe; Wirkung der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für die Zukunft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 508
  • MDR 1987, 329
  • FamRZ 1987, 399
  • Rpfleger 1987, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.04.1984 - 1 WF 6250/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Dies bedeutet, daß fällige und bereits bezahlte Gerichtskosten von einer Prozeßkostenhilfebewilligung während des Verfahrens nicht berührt werden, weil es sich dabei nicht um rückständige, sondern um bereits bezahlte Schulden gegenüber der Staatskasse handelt (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114; KG Rpfleger 1984, 372; Zöller, ZPO 14. Aufl. § 122 Anm. 10).
  • OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 8 W 393/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Dies bedeutet, daß fällige und bereits bezahlte Gerichtskosten von einer Prozeßkostenhilfebewilligung während des Verfahrens nicht berührt werden, weil es sich dabei nicht um rückständige, sondern um bereits bezahlte Schulden gegenüber der Staatskasse handelt (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114; KG Rpfleger 1984, 372; Zöller, ZPO 14. Aufl. § 122 Anm. 10).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Die Annahme der Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht möglich, denn eine rückwirkende Bewilligung ist frühestens auf den Zeitpunkt zulässig, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe geschaffen hat (BGH NJW 1982, 446 = BGHF 2, 809).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02

    Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung

    Soweit sich aus den Senatsbeschlüssen vom 11.12.1986 (8 WF 73/86 - Die Justiz 1987, 108 = JurBüro 1987, 771 = RPfl 1987, 173 = FamRZ 1987, 399 = MDR 1987, 329 = NJW-RR 1987, 508) und vom 17.10.1983 (8 W 393/83 - JurBüro 1984, 294 = RPfl 1984, 114) für die vorliegende Sachverhaltsgestaltung etwas Anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.

    a) Die Bestimmung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO legt zwar die Annahme nahe, dass ein vom Hilfsbedürftigen (oder seinem Anwalt) mit Antragseinreichung geleisteter Vorschuss auf die Gerichtskosten von der anschließenden Bewilligung nicht umfasst werde, soweit es um die (bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags fällige) Verfahrensgebühr geht (in diesem Sinne Senatsbeschl. vom 17.10.1983 aaO, bestätigt durch Beschl. vom 11.12.1986 aaO; ebenso zB OLG Düsseldorf (11. ZivSen) …

  • FG Köln, 07.07.2010 - 10 Ko 1033/09

    Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung

    "Rückständige" Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt waren (OLG Karlsruhe vom 01.02.2007 5 WF 12/07, FamRZ 2007, 1028; vom 21. April 1993 2 WF 103/91, Justiz 1993, 457; OLG Stuttgart vom 27.12.2002 8 WF 80/02, RPfleger 2003, 200; vom 11.12.1986 8 WF 73/86, MDR 1987, 329).
  • LAG Berlin, 11.10.1989 - 9 Ta 11/89

    Klagerücknahme; Prozesskostenhilfe; Rücknahme; Klage

    Wie schon die Gewährung von Armenrecht entfaltet die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe Rechtsfolgen grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 122 Anm. 1 B; Lepke, DB 1981, 1933 m.w.N.; OLG Stuttgart v. 11.12.1986, MDR 1987, 329).
  • VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15

    Erforderlichkeit von Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts; hier ärztliche

    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2014 - 4 K 3625/14

    Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (so auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschl. v. 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.1996 - 6 WF 39/96

    Zeitliche Wirkung eines PKH-Beschlusses

    Davon ist auch vorliegend auszugehen, da der Bewilligungsbeschluß vom 5. Februar 1996 keinen Ausspruch über eine Rückwirkung der Prozeßkostenhilfebewilligung enthält (vgl. BGH, a.a.O.; NJW 1970, 1462; Senatsbeschluß vom 28. Dezember 1990 - 6 WF 132/90; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluß vom 14. November 1991 - 9 WF 193/91; OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 399; Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 119 , Rz. 1, 2).
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