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   OLG Düsseldorf, 14.03.1988 - 4 UF 38/88   

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https://dejure.org/1988,4009
OLG Düsseldorf, 14.03.1988 - 4 UF 38/88 (https://dejure.org/1988,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1988 - 4 UF 38/88 (https://dejure.org/1988,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1988 - 4 UF 38/88 (https://dejure.org/1988,4009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1361b
    Ehewohnung und Hausrat; vorläufige Zuweisung der Ehewohnung; Anwendung des § 1361b BGB; »schwere Härte« nach § 1361b BGB; Spannungen zwischen den Eheleuten; unerträgliches Zusammenleben; unzumutbare Wohnungssituation; Kindeswohl.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungszuweisung; Ehewohnung; Kindeswohl; Scheidung; Getrenntleben; Schwere Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1058
  • FamRZ 1988, 1059
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 26.03.1987 - 11 UF 319/87

    Zu einem Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung zur alleinigen Benutzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.1988 - 4 UF 38/88
    Im Einzelfall kann das Kindeswohl bei der Beurteilung der Frage, ob eine schwere Härte vorliegt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, wenn etwa schwere Gesundheitsgefährdungen der Kinder zu besorgen sind (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1987, 852).
  • OLG Hamm, 23.03.2015 - 4 UF 211/14

    Begriff der Ehewohnung i.S. von § 1361b BGB

    Er erfordert nach der Rechtsprechung eine Situation, in der ein Getrenntleben der Ehepartner innerhalb der Wohnung unzumutbar ist (OLG Frankfurt FamRZ 1987, 159), die Wohnungszuweisung ausnahmsweise, auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten, "dringend erforderlich" ist, um eine "unerträgliche Belastung" des die Zuteilung begehrenden Ehegatten abzuwenden (KG FamRZ 1987, 850; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1058; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1353 f; OLG Schleswig FamRZ 1991, 82; OLG München FamRZ 1996, 730; BeckOK-BGB/Neumann, Stand: 01.11.2014, § 1361b Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96

    Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens - sofortige Beschwerde

    Auf derartige im allgemeinen verbleibende, keinen ausreichend detaillierten Sachverhalt schildernde, unsubstantiierte Behauptungen kann der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht gestützt werden (Palandt/Diederichsen, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1058 ).
  • OLG München, 25.09.1995 - 16 WF 819/95

    Begriff der schweren Härte

    Wegen der besonderen Bedeutung der Wohnung für das menschliche Leben wurde vom Gesetzgeber mit dem Erfordernis der schweren Härte die "Eintrittsschwelle" bewußt hoch angesetzt (vergleiche Palandt, BGB , 54. Auf lage § 13 61 b Randnummer 5 In der Rechtsprechung wird eine schwere Härte im Sinne dieser Vorschrift in der Regel nur bei schweren körperlichen Mißhandlungen und sonstigen schweren Störungen des Familienlebens etwa durch Alkohol angenommen, ferner bei fortdauernden Gewalttätigkeiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder (vergleiche OLG Düsseldorf, FamRZ 88, 1058; OLG Bamberg FamRZ 95, 560).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1995 - 3 UF 75/95

    Alleinige Nutzung eines Einfamilienhaus für die Zeit des Getrenntlebens;

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  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12
    Bei der erforderlichen Abwägung der beiderseitigen Interessen ist in erster Linie zu prüfen, ob die Härte durch eine Teilung der Wohnung zwischen den Ehegatten beseitigt werden kann; nur als ultima ratio kommt eine Alleinzuweisung an einen Ehegatten in Betracht (vgl. OLG München FuR 1999, 230, 231 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1058; 1998, 1171; KG FamRZ 1987, 850; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 159; Staudinger-Voppel, a.a.O., Rdn. 41).
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