Rechtsprechung
   BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2781
BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Liquidators; Begriff des Beteiligten; Verwaltungs- und Vertretungsbefugnisse eines Nachlaßverwalters ; Vorlage an den Bundesgerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1985

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1102
  • BB 1988, 791
  • DB 1988, 853
  • Rpfleger 1988, 240
  • Rpfleger 1988, 318
  • BayObLGZ 1988, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.1977 - 15 W 37/76
    Auszug aus BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87
    Er vertritt in Abgrenzung zu OLG Hamm (OLGZ 1978, 35 [hier: IV (470) 181 b]) die Ansicht, daß ein OHG-Gesellschafter zur Einlegung der Beschwerde gegen die gerichtliche Abberufung des Liquidators jedenfalls dann befugt sei, wenn er Ä wie hier C. Ä an der Bestellung des Liquidators selbst mitgewirkt, den Abberufungsantrag aber nicht gestellt habe.
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Es stehen damit unterschiedliche Rechtsfragen im Streit, weshalb eine Vorlage an den BGH nicht veranlasst ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1102, 1104).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    d) Soweit die Entscheidung des OLG Celle (MDR 1948, 258 Nr. 107 - Leitsatz -) auf eine abweichende Ansicht hindeutet, beruht jener Beschluss nach den von Huhn (Rpfleger 1977, 199 bei Fn. 9) mitgeteilten Gründen nicht auf einer anderen Beurteilung der gleichen Rechtsfrage, so dass eine Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 2 GBO entfällt (BayObLGZ 1988, 24/32; 248/257 f.; Demharter § 79 Rn. 11; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 28 Rn. 18).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    An der Identität fehlt es, wenn sich die Verfahrensgegenstände im Tatsächlichen wesentlich unterscheiden (BayObLG FamRZ 1988, 1102, 1104; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 28 RN. 18).
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 121/90

    Nachlassverwaltung über Anteil an einer Personengesellschaft

    Die Frage kann aber letzten Endes unentschieden bleiben, denn der Nachlaßverwalter hat in einer Abwicklungsgesellschaft keine weitergehenden Rechte als in einer Gesellschaft, die mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird (BayObLGZ 1988, 24, 30 f.; aA. MünchKomm/Siegmann, BGB , 2. Aufl., § 1985 Rz. 5).

    Daraus folgt, daß der Nachlaßverwalter den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen trotz § 1985 Abs. 1 BGB nicht verwalten und daß er bei der Geschäftsführung und damit auch bei der Verfügung über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens nicht die Rechte der Gesellschafter-Erben wahrnehmen kann; an der laufenden Geschäftsführung nimmt er nicht teil (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 30; Flume, NJW 1988, 161, 162 f.; Michaelis, ZAkDR 1943, 232, 233; Westermann, AcP 173, 24, 39 f.).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 3 Wx 202/98

    Gerichtliche Abberufung eines durch Gesellschafterbeschluß bestellten Liquidators

    Dem ist das BayObLG entgegengetreten (DB 1983, 1708; 1988, 853).

    Dem schließt sich der Senat jedenfalls für den Fall an, daß - wie hier - der abberufene Liquidator nicht vom Gericht, sondern durch Gesellschafterbeschluß bestellt ist und der beschwerdeführende Gesellschafter an diesem Beschluß mitgewirkt hat (Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. Rn. 47 zu § 66; BayObLGZ 1988, 24 für die oHG).

  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88

    Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts;

    Jedenfalls ergibt sich aus dem Aktienrecht keine Regelung, nach der das Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters nicht in dessen Nachlaß fällt, wie das für andere Berechtigungen aus dem Gesellschaftsrecht in gewissem Umfang angenommen wird (vgl. BayObLGZ 1988, 24/30), oder nach der gar die Satzung einer Aktiengesellschaft eine solche Folge vorsehen könnte.
  • BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02

    Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde -

    Sie wäre nur geboten, wenn diese Entscheidungen auf der anderen Beurteilung der hier entschiedenen Rechtsfrage beruhten (vgl. BayObLGZ 1988, 24/32 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.12.1977 (OLGZ 1978, 63) verpflichtet den Senat nicht, die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da es an der Identität der Rechtsfrage fehlt, weil der dortige Verfahrensgegenstand im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert war (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 32, 248, 258).
  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht