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   OLG Hamburg, 17.05.1988 - 2 UF 120/87   

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https://dejure.org/1988,14714
OLG Hamburg, 17.05.1988 - 2 UF 120/87 (https://dejure.org/1988,14714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.1988 - 2 UF 120/87 (https://dejure.org/1988,14714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 2 UF 120/87 (https://dejure.org/1988,14714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1167
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Ihrem Antrag, den Ehemann zu verurteilen, ihr über den Bestand seines Endvermögens am 5. November 1986 durch Vorlage eines schriftlichen Verzeichnisses und über den Wert der darin aufgeführten Vermögensgegenstände Auskunft zu erteilen und die für die Bewertung erforderlichen (im einzelnen bezeichneten) Belege vorzulegen, hat es - mit einer geringen Einschränkung - stattgegeben (das Urteil ist in FamRZ 1988, 1167 veröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Kommt es für die Bewertung des Endvermögens auf die Ertragslage eines dazu gehörenden Unternehmens oder einer -beteiligung an, umfasst der Auskunftsanspruch auch die Vorlage der zur Beurteilung der Ertragslage benötigten Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen und den zugehörigen Anlagen (BGH FamRZ 1980, 37/38; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1167/1170).
  • KG, 17.04.2000 - 16 UF 8082/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Stufenklage

    Nach diesen Grundsätzen haben Angehörige der freien Berufe regelmäßig die Einnahme-Überschuss-Rechnungen aus den letzten fünf Jahren vor dem Bewertungsstichtag vorzulegen (vgl. BGH BB 1975, 1083; BGH FamRZ 80, 37, 38; OLG Bamberg FamRZ 80, 573, 575; OLG Koblenz FamRZ 82, 280, 281; OLG Düsseldorf FamRZ 86, 168, 169; OLG Hamburg FamRZ 88, 1167, 1170; Baumeister in FamGb, § 1379 Rn 25; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1379 Rn 7; Münchener Kommentar/Koch, 4. Aufl., § 1379 Rn 20).
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