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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.1988 - 2 WF 230/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3473
OLG Frankfurt, 01.02.1988 - 2 WF 230/87 (https://dejure.org/1988,3473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.1988 - 2 WF 230/87 (https://dejure.org/1988,3473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 1988 - 2 WF 230/87 (https://dejure.org/1988,3473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe-Anwalt; Zweijährige Verjährung; Vergütungsansprüche gegen Staatskasse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1184
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01

    Anwalt; Beschwerdewert; PKH; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; unzulässige

    Der Senat ist ebenso wie die ganz überwiegende Meinung der Auffassung, dass der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die Staatskasse (§§ 121 ff. BRAGO) nach § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB i. V. m. §§ 198, 201 BGB in zwei Jahren verjährt und dass sich die Staatskasse gegenüber dem beigeordneten Rechtsanwalt gemäß § 222 BGB auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen kann (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 16 BRAGO Rn. 22 und § 121 BRAGO Rn. 29; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl. 1997, § 16 Rn. 22 und § 121 Rn. 8 m. w. Nachw. zum Meinungsstand; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.1988 - 2 WF 230/87 -, FamRZ 1988, 1184).

    Die Geltendmachung der Einrede der Verjährung ist allerdings unbeachtlich, wenn sie gegen das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung verstößt (vgl. Hartmann, a.a.O., § 121 BRAGO Rn. 29; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 16 Rn. 28; Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, Überbl v § 194 Rn.¨10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.1988, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.03.1988 - 11 WF 239/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6529
OLG Koblenz, 04.03.1988 - 11 WF 239/88 (https://dejure.org/1988,6529)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.1988 - 11 WF 239/88 (https://dejure.org/1988,6529)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 1988 - 11 WF 239/88 (https://dejure.org/1988,6529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Eine PKH-Partei befindet sich nämlich auch dann nicht in einem den Zahlungsverzug begründenden Rückstand, wenn Raten gegen sie von vornherein nicht hätten festgesetzt werden dürfen, weil die Partei schon im Zeitpunkt der PKH-Bewilligung zur Ratenzahlung nicht im Stande gewesen ist (OLG Düsseldorf v. 06.01.1987 - 9 WF 274/86, JurBüro 1987, 914; OLG Koblenz v. 04.03.1988 - 11 WF 239/88, FamRZ 1988, 1184; OLG Celle v. 09.10.1996 - 18 WF 151/96, FamRZ 1997, 1089; OLG Koblenz v. 22.01.1999 - 13 WF 32/99, JurBüro 1999, 371).
  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 695/03

    Vorrang der Abänderung der Ratenzahlungsanordnung vor der PKH-Aufhebung wegen

    Eine PKH-Partei befindet sich nämlich auch dann nicht in einem den Zahlungsverzug begründenden Rückstand, wenn Raten gegen sie von vornherein nicht hätten festgesetzt werden dürfen, weil die Partei schon im Zeitpunkt der PKH-Bewilligung zur Ratenzahlung nicht im Stande gewesen ist (OLG Düsseldorf v. 06.01.1987 - 9 WF 274/86, JurBüro 1987, 914; OLG Koblenz v. 04.03.1988 - 11 WF 239/88, FamRZ 1988, 1184; OLG Celle v. 09.10.1996 - 18 WF 151/96, FamRZ 1997, 1089; OLG Koblenz v. 22.01.1999 - 13 WF 32/99, JurBüro 1999, 371).
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