Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3326
OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86 (https://dejure.org/1987,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.1987 - 2 UF 60/86 (https://dejure.org/1987,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 1987 - 2 UF 60/86 (https://dejure.org/1987,3326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601 ff; ZPO §§ 114, 120
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; Berücksichtigung der zu leistenden Prozeßkostenhilferaten bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit; Prozeßkostenhilfe; Raten; Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.11.1982 - 4 UF 214/82

    Zulassung von Tonbandaufnahmen in der mündlichen Verhandlung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
    Das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1983, 750, 753) will Kosten des Unterhaltsprozesses nicht berücksichtigen: Soweit der Unterhaltsschuldner in dem Prozeß unterlegen sei, und deshalb keinen Kostenerstattungsanspruch habe, dürfe er die Kosten nicht mittelbar auf den Unterhaltsgläubiger abwälzen.
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80

    Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1982, 250, 252 = BGHF 2, 1022) hält es im Einzelfall für möglich, daß der Unterhaltsschuldner Prozeßkosten nicht von seinem Einkommen absetzen darf, sondern "aus dem ihm verbleibenden Einkommensanteil begleichen« muß.
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
    Ob das Sozialamt später seine Ansprüche gemäß § 90 BSHG überleiten, oder seine Leistungen von dem Sozialhilfeempfänger zurückfordern wird, spielt dabei keine Rolle (vgl. BGH FamRZ 1984, 364, 366 = BGHF 3, 1445; 1985, 778 = BGHF 4, 925).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der verschuldeten Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners (FamRZ 1985, 158 = EzFamR BGB § 1361 Nr. 7 = BGHF 4, 522) ist die Ansicht im Vordringen, daß Schulden grundsätzlich zu berücksichtigen sind, falls sie nicht mutwillig, verantwortungslos und leichtfertig eingegangen wurden (vgl. Göppinger/Wenz, aaO 4. Aufl. [1981] Rdn. 1155 ff, und 5. Aufl. [1987] Rdn. 1197 ff, jeweils mwN; Heiß/Heiß, aaO S. 3.77 - Stichwort "Schulden«).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86
    Ob das Sozialamt später seine Ansprüche gemäß § 90 BSHG überleiten, oder seine Leistungen von dem Sozialhilfeempfänger zurückfordern wird, spielt dabei keine Rolle (vgl. BGH FamRZ 1984, 364, 366 = BGHF 3, 1445; 1985, 778 = BGHF 4, 925).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96

    Unterhaltsbedarfsermittlung durch Aufwendungen für Prozeßkosten in Scheidungs-

    Ob sie hierbei als berücksichtigungswürdige Schulden anzusehen sind, hängt auch davon ab, ob sie mutwillig, verantwortungslos oder leichtfertig - sozusagen durch querulatorisches Prozeßverhalten - ausgelöst wurden (im Anschluß an Senat, FamRZ 1988, 202, 203).«.

    Er findet lediglich bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten Berücksichtigung, nämlich, ob dem Verpflichteten der eheangemessene Selbstbehalt gewahrt bleibt (OLG München, FamRZ 1994, 898 f.; Wendl/Staudigl/Gerhard, a.a.O. § 1 Rnr. 532 ff; 536), Ob er hierbei als berücksichtigungswürdige Schuld anzusehen ist, hängt auch davon ab, ob er mutwillig, verantwortungslos oder leichtfertig - sozusagen durch querulatorisches Prozeßverhalten - ausgelöst wurde (im Anschluß an Senat, FamRZ 1988, 202, 203).

  • LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01

    Ratenberechnung bei gleichzeitiger Führung von mehreren Prozessen

    v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).

    Ein weiterer Lösungsweg läuft darauf hinaus, daß die in einem oder mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt werden, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO als besondere Belastung vom Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden (OLG Düsseldorf v. 13.07.1983 - 5 WF 109/83, JurBüro 1984, 931; OLG Karlsruhe v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).

  • LAG Hamm, 28.11.2002 - 4 Ta 127/02

    Keine PKH-Ablehnung bei Einreichung der PKH-Unterlagen im Parallelverfahren

    Ein weiterer Lösungsweg läuft darauf hinaus, daß die in einem oder mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt werden, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO als besondere Belastung vom Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden (OLG Düsseldorf v. 13.07.1983 - 5 WF 109/83, JurBüro 1984, 931; OLG Karlsruhe v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87

    Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe

    Der Senat hat diese Ansicht ausführlich im Beschluss vom 14.09.1987 (- 2 UF 60/86 -) begründet und hält auch im vorliegenden Verfahren daran fest.
  • OLG Koblenz, 15.10.1990 - 13 UF 274/90

    Unterhaltspflicht; Absetzbarkeit von Prozesskostenhilferaten; Bestreitung aus dem

    Über die unterhaltsrechtlichen Konsequenzen von gewährter Prozeßkostenhilfe gegen Ratenzahlung besage die Vorschrift des § 114 ZPO nichts (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 202, 203 ff.; 400, 401 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 UF 124/97

    Voraussetzungen eines Unterhaltsausschlusses

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Prozeßkostenhilferaten - insbesondere aus den früheren Unterhaltsverfahren - leistungsmindernd berücksichtigt werden können (so OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 400, 401, FamRZ 1988, 202 ff., Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rn. 1021).
  • OLG Koblenz, 27.02.1991 - 9 UF 54/90

    Unterhaltsverpflichtung; Ehegattenunterhalt; Leistungsfähigkeit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung aller Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 202, 400, jeweils ausführlich mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht