Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 16.11.1987

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87   

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https://dejure.org/1987,3293
OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87 (https://dejure.org/1987,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.1987 - 4 WF 251/87 (https://dejure.org/1987,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 4 WF 251/87 (https://dejure.org/1987,3293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114 ff; BSHG §§ 16, 122
    Prozeßkostenhilfe; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Anrechnung des Einkommens des Partners; Prozeßkostenvorschuß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 16, § 122; ZPO § 114, § 115 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenvorschußanspruch; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Einzusetzendes Einkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften; Kinderversorgung; Versorgungsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 306
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 06.02.1987 - 13 WF 83/87
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    »Die AntrSt. muß sieh auch nicht gemäß §§ 16, 122 BSHG so behandeln lassen, als stehe ihr ein PKV-Anspruch zu (so aber OLG Koblenz, FamRZ 1987, 612, 613 ..).
  • OLG Hamm, 20.10.1986 - 1 WF 496/86
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    Eine Zusammenrechnung des Einkommens von mehreren Familienmitgliedern oder den Partnern einer nichtehelichen (ne.) Lebensgemeinschaft findet hingegen nicht statt (OLG Hamm. FamRZ 1987, 80; OLG Bamberg, FamRZ 1986, 486; OLG Münster, Rpfleger 1986, 406).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 14/83

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß unter geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    Wegen der besonderen gesetzl. Regelung dieses Sonderbedarfsanspruchs sind außerhalb dieser Regelung keine Leistungen vom Verpflichteten zu erbringen (BGH, NJW 1984, 291 [hier: I (165) 162 c]).
  • OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    Eine Zusammenrechnung des Einkommens von mehreren Familienmitgliedern oder den Partnern einer nichtehelichen (ne.) Lebensgemeinschaft findet hingegen nicht statt (OLG Hamm. FamRZ 1987, 80; OLG Bamberg, FamRZ 1986, 486; OLG Münster, Rpfleger 1986, 406).
  • BGH, 27.01.1982 - VIII ZR 295/80

    Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages; Rechte des Eigenhändlers bei Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    Die abweichende Auffassung ([u. a.] LAG Bremen, NJW 1982, 2432 ..) ist seit der Neufassung des § 115 Abs. 4 ZPO nicht mehr haltbar, denn nach dieser Vorschrift führt eigenes Einkommen eines Unterhaltsberechtigten nur dazu, daß er bei der Tabelleneinstufung des AntrSt. nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird.
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87
    Der BGH (FamRZ 1980, 40, 42 [hier:] (166) 67 d]) hat im einzelnen näher dargelegt, warum § 122 BSHG auf das private Unterhaltsrecht nicht anwendbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 16 WF 173/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Nichtberücksichtigung der Einkommensverhältnisse

    Soweit vereinzelt eine bedürftige Partei so gestellt wird, als habe sie einen solchen, geschieht dies in entsprechender Anwendung der §§ 122, 16 BSHG (OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juni 1991 - 13 WF 487/91 - NJW-RR 1992, 1348) was jedoch, wie erwähnt, daran scheitern muss, dass der diesen Bestimmungen zugrunde liegende Rechtsgedanke auf das Recht der Prozesskostenhilfe nicht übertragbar ist (OLG Köln, Beschluss vom 04. Dezember 1987 - 4 WF 251/87 - FamRZ 1988, 306; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115 Rnn 7 und 8 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93

    Ausgestaltung der familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs sowie

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 19 W 30/11

    Anrechnung fiktiven Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Das vom Beklagten auf etwa 1.000,00 EUR netto bezifferte Einkommen seiner Lebensgefährtin bzw. die von seiner Lebensgefährtin seit August 2011 bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von etwa 700, 00 EUR monatlich können unbeschadet der bestehenden häuslichen Gemeinschaft keine Anrechnung finden (vgl. OLG Karlsruhe vom 13.02.2004 - 16 WF 173/03 - Rn. 3; OLG Köln vom 04.12.1987 - 4 WF 251/87 - jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.11.1987 - 81 T 843/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6417
LG Berlin, 16.11.1987 - 81 T 843/87 (https://dejure.org/1987,6417)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.11.1987 - 81 T 843/87 (https://dejure.org/1987,6417)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. November 1987 - 81 T 843/87 (https://dejure.org/1987,6417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 327
  • FamRZ 1988, 306
  • Rpfleger 1988, 155
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Dementsprechend ist die mit der Zustellung oder Verkündung des Arrestbefehls beginnende Vollziehungsfrist für eine Vollstreckungsmaßnahme gewahrt, wenn der Arrestgläubiger die Pfändung von beweglichen, im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen oder die Pfändung einer ausreichend umschriebenen Forderung (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1987 - IX ZR 165/86, WM 1987, 1311) innerhalb der Monatsfrist bei der zuständigen Stelle beantragt, also vom Arrest Gebrauch gemacht und danach ohne vom Arrestgläubiger zu verantwortende Verzögerung auf diese Anträge der Gerichtsvollzieher gepfändet oder das Arrestgericht den dann zugestellten Pfändungsbeschluß erlassen hat (so Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 929 Rdnr. 11 und 15; Jauernig, Zwangsvollstreckungsrecht und Konkursrecht, 14. Aufl. § 36 III; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 11. Aufl. Rdnr. 873; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl. § 929 Rdnr. 10; OLG Oldenburg FamRZ 1986, 367; LG Berlin, RPfleger 1988, 155; a.A., nämlich daß die Vollstreckungsmaßnahme innerhalb der Vollziehungsfrist begonnen haben müsse: Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 213 I 1; Thomas/Putzo, ZPO 15. Aufl. § 929 Anm. 2; Wieczorek/Schütze, ZPO 2. Aufl. § 929 Anm. C I a und b; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 929 Anm. 2 B b, cc, bbb jeweils m.w.N.).
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