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   BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87   

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BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87 (https://dejure.org/1988,1122)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1988 - IVb ZR 15/87 (https://dejure.org/1988,1122)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 (https://dejure.org/1988,1122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfeträger, der einem getrennt lebenden Ehegatten Hilfe zum Lebensunterhalt leistet - Überleitung eines Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Ehegatten durch den Sozialhilfeträger auf sich - Überleitung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt auf einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 3
    Überleitung des Unterhaltsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1147
  • NJW-RR 1988, 583 (Ls.)
  • MDR 1988, 483
  • FamRZ 1988, 375
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Leitet ein Sozialhilfeträger, der einem getrennt lebenden Ehegatten Hilfe zum Lebensunterhalt leistet, dessen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten auf sich über, so erfaßt die Überleitung - unter der aufschiebenden Bedingung, daß der Sozialhilfeträger den Hilfsbedürftigen nach der Scheidung weiter unterstützt - auch dessen künftigen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sofern nicht der Inhalt der Überleitungsanzeige ergibt, daß allein der Anspruch auf Trennungsunterhalt übergeleitet werden soll (im Anschluß an BGHZ 20, 127).

    Insoweit steht die Überleitung, wie der Bundesgerichtshof bereits zu § 21 a FürsPflVO, der Vorgängerregelung des § 90 BSHG, entschieden hat, unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Sozialbehörde tatsächlich Unterstützungsleistungen erbringt (BGHZ 20, 127, 131; zu § 90 BSHG: Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits in dem Urteil BGHZ 20, 127 ausgeführt, daß mit der Überleitung der Unterhaltsansprüche eines getrenntlebenden Ehegatten auch schon künftige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter der aufschiebenden Bedingung auf den Fürsorgeverband übergeleitet werden, daß dieser den Ehegatten nach der Scheidung weiter unterstützt.

    Die oben dargestellten Erwägungen des Urteils BGHZ 20, 127, daß die Überleitungsanzeige in der Zeit des Getrenntlebens im Zweifel auch den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erfaßt, setzen jedoch nicht voraus, daß es sich um denselben Anspruch handelt.

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Gemeint waren nach dem Willen der Sozialbehörde (§§ 133, 157 BGB; s. zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften bei der Auslegung von Verwaltungsakten: BVerwGE 12, 87, 91) vielmehr offensichtlich auch künftig erst entstehende Ansprüche auf Unterhalt; die Bezeichnung "der gegen Sie bestehende Unterhaltsanspruch" meint - bis zur Höhe der Aufwendungen; (§ 90 Abs. 1 BSHG) - den gesamten Anspruch im Sinne des § 90 Abs. 2 BSHG, also auch den Anspruch auf die für künftige Zeitabschnitte zustehenden Unterhaltsleistungen.
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Diese insbesondere in dem Urteil vom 8. Juli 1981 (IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044 f.) entwickelten Grundsätze hat der Senat in jener Entscheidung für den Fall einer wegen Alkoholabhängigkeit erwerbsunfähigen Ehefrau dahingehend konkretisiert, daß es darauf ankommt, ob sie zu einer Zeit, als ihre Einsicht und die Fähigkeit, danach zu handeln, dies noch zuließen, eine ihr angeratene Entziehungskur unterlassen hatte und sich der Möglichkeit bewußt war, sie werde infolgedessen im Falle einer Trennung der Eheleute außerstande sein, eine Berufstätigkeit aufzunehmen und ihren Unterhalt selbst zu verdienen (a.a.O. S. 1045).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der ein Urteil über den Unterhaltsanspruch während des Getrenntlebens nicht auch den Unterhaltsanspruch nach Scheidung der Ehe umfaßt (BGHZ 78, 130 und - für das neue Recht - Urteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242), veranlaßt keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der ein Urteil über den Unterhaltsanspruch während des Getrenntlebens nicht auch den Unterhaltsanspruch nach Scheidung der Ehe umfaßt (BGHZ 78, 130 und - für das neue Recht - Urteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242), veranlaßt keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Insoweit steht die Überleitung, wie der Bundesgerichtshof bereits zu § 21 a FürsPflVO, der Vorgängerregelung des § 90 BSHG, entschieden hat, unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Sozialbehörde tatsächlich Unterstützungsleistungen erbringt (BGHZ 20, 127, 131; zu § 90 BSHG: Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Ein solcher Verzicht mit der Folge, daß der Hilfeempfänger zwangsläufig - ausschließlich - der Sozialhilfe anheimfallen müßte, wäre auch dann, wenn er nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe beruhte, nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHZ 86, 82 im Regelfall sittenwidrig und daher nichtig.
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Diese Feststellungen tragen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Ehefrau habe ihre Bedürftigkeit nicht im Sinne des § 1579 Abs. 1 Nr. 3 BGB a.F. (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 65/85 - FamRZ 1987, 356, 357) mutwillig herbeigeführt.
  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81

    Gewährung von Sozialhilfe gegenüber einer Frau mit Kind - Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Der Wirksamkeit der sogenannten Rechtswahrungsanzeige, die hier in zulässiger Weise mit der Überleitungsanzeige verbunden worden ist, steht nicht entgegen, daß darin die Höhe der an das Sozialamt zu leistenden Unterhaltszahlungen noch nicht angegeben, sondern dies einer späteren Mitteilung überlassen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 - FamRZ 1983, 895, 896).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1980 - 5 UF 51/80
    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
    Sie fußen vielmehr auf der nach wie vor zutreffenden Annahme der Bestimmbarkeit des erst künftig entstehenden Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, der ebenfalls in der Ehe der Parteien wurzelt, und auf dem nach ihrem Interesse im allgemeinen zutage liegenden Willen der die Fürsorge (Sozialhilfe) gewährenden Stelle an einer Überleitung auch dieses Unterhaltsanspruchs (Im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 895; OLG Stuttgart DAVorm 1983, 54, 56 f.; BGB-RGRK/Cuny 12. Aufl. vor § 1569 Rdn. 11; Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 1569 Rdn. 13; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl. § 30 XII 8 Fn. 22, S. 425; vgl. auch Göppinger Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 1447; Knopp/Fichtner BSHG 5. Aufl. § 90 Rdn. 45; Schellhorn/Jirasek/Seipp BSHG 11. Aufl. § 90 Rdn. 27; a.A. ohne nähere Begründung Köhler Handbuch des Unterhaltsrechts 7. Aufl. Rdn. 817; zweifelnd Brühl FamRZ 1984, 248, 249).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    Bei einer Erkrankung kommt es darauf an, ob der Unterhaltsschuldner eine zumutbare und erfolgversprechende Therapie unterlassen hat zu einer Zeit, als seine Einsicht und die Fähigkeit danach zu handeln, bestanden hat und er sich der Möglichkeit bewusst war, er werde in Folge der unterlassenen Behandlung weiterhin nicht in der Lage sein, Unterhalt zu leisten (vgl. BGH vom 13.01.1988 - IVb ZR 15/87, Juris Rn. 21).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen

    Dabei muß er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (st.Rspr. vgl. u.a. Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 ff.; 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364 ff.; 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375 ff.; vgl. zuletzt auch Urteil vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815 ff.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Insoweit steht der Anspruchsübergang lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Sozialhilfebehörde tatsächlich Leistungen in entsprechender Höhe erbringt (vgl. BGHZ 20, 127, 131 zu § 21a FürspflVO; Senatsurteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375, 376).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Für eine Verletzung der sog. "Therapieobliegenheit", d.h. der Obliegenheit, das zur Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit Erforderliche zu tun, bedarf es aber einer wenn auch nicht vorsätzlichen, so jedoch einer zumindest leichtfertigen Herbeiführung der Bedürftigkeit, wobei die Mutwilligkeit unterhaltsbezogen sein muss (vgl. BGH vom 13.01.1988 - IVb ZR 15/87, NJW 1988, 1147-1149; BGH vom 08.07.1981 - IVb ZR 593/80, LM Nr. 14 zu § 1361 BGB).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

    Das hängt davon ab, ob dem Schuldner sein Alkoholmißbrauch im Jahr 1992 unterhaltsrechtlich vorgeworfen werden kann (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen OLG Frankfurt FamRZ 1985, 1043; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 310; OLG Hamm NJW-RR 1996, 963; auch BGH, Urt. v. 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87, NJW 1988, 1147, 1149) und ob er - jedenfalls ab Mai 1993 - seiner Obliegenheit, sich um eine andere zumutbare Beschäftigung zu bemühen, in hinreichendem Maße nachgekommen ist (zu den Voraussetzungen, insbesondere auch zur Darlegungslast, die im Streitfall - wie sonst den Schuldner - die Beklagte trifft, vgl. etwa BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - XII ZR 172/92, NJW 1994, 1002 f; v. 15. November 1995 - XII ZR 231/94, NJW 1996, 517, 518).
  • OLG Dresden, 07.03.2013 - 20 WF 192/13

    Kindesunterhalt - Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes

    Der Unterhaltsschuldner muss sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, über die als möglich erkannten nachteiligen Folgen für seine Leitungsfähigkeit hinweggesetzt haben (BGH FamRZ 2001, 541; 2000, 815; 1988, 375 jeweils zum früheren § 1579 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88

    Unverzüglichkeit - Rechtswahrungsanzeige - Sozialhilfe

    a) Das Berufungsgericht hat die Merkmale, nach denen sich die Mutwilligkeit im Sinne von § 1579 Nr. 3 BGB bestimmt, in Anlehnung an die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätze (vgl. Seriatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 = FamRZ 1981, 1042, 1044; vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 = FamRZ 1984, 364, 367; vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 = BGHR BGB § 1579 Nr. 3 Mutwilligkeit 1 = FamRZ 1988, 375, 377 und vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 = BGHR aaO Mutwilligkeit 2 = FamRZ 1988, 1031, 1033) zutreffend dargelegt und den festgestellten Sachverhalt anhand dieser Merkmale umfassend und erschöpfend gewürdigt.
  • OLG Saarbrücken, 13.12.1995 - 9 UF 26/92

    Nachehelicher Unterhalt

    Sowohl aus dem vom Familiengericht eingeholten Gutachten des Oberarztes Dr. N. vom 22.05.1991 als auch aus dem überzeugenden Gutachten von Prof. W. vom 08.02.1994 und seiner mündlichen Erläuterung dieses Gutachten ergibt sich, daß die Klägerin seit spätestens Oktober 1988 an einer Alkoholabhängigkeit in Verbindung mit einer Schizophrenie leidet, die als Krankheit i.S.d. § 1572 angesehen wird (vgl. hierzu etwa: Göppinger/Wax/Kindermann, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., RdNr. 1205 und Johannsen/Henrich/Voelskow, Eherecht, 2. Aufl., § 1572 BGB , RdNr. 2 - jeweils mit weit. Nachw.; BGH, FamRZ 1988, 375, 377) und diese Abhängigkeit so stark war, daß von ihr seitdem keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann.

    Unter Mutwille i.S. dieser Vorschrift ist eine zumindest leichtfertige Herbeiführung der Bedürftigkeit zu verstehen, wobei die Mutwilligkeit unterhaltsbezogen sein muß (vgl. BGH, FamRZ 1981, 1042 ff,; FamRZ 1988, 375, 377).

  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 113/98

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt bei Alkoholabhängigkeit des Verzichtenden

    Unabhängig hiervon liegt keine Mutwilligkeit vor, wenn empfohlene ärztliche Behandlungen unterlassen werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 1080) oder wenn die Willensschwäche verhindert, eine Entziehungsbehandlung durchzustehen (vgl. BGH FamRZ 1988, 375, 376).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 41/87

    Unterhaltspflicht des arbeitsunfähigen Unterhaltsschuldners nach Kündigung des

    Weil der Inhalt der Überleitungsanzeige nicht ergibt, daß allein der Anspruch auf Trennungsunterhalt übergeleitet werden sollte, erfaßt die Überleitung auch den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Senatsurteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87, zur Veröffentlichung in BGHR BSHG § 90 Überleitungsumfang 1 vorgesehen).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 4 U 377/12

    Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung als Schuldner im Insolvenzverfahren:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - L 20 B 142/06

    Sozialhilfe

  • OLG Bamberg, 11.03.1997 - 7 UF 50/96

    Anspruch auf angemessenen nachehelichen Unterhalt; Herabsetzung und Wegfall des

  • OLG Schleswig, 16.09.1996 - 15 UF 130/95

    Berücksichtigung einer Erwerbsunfähigkeitsrente des Unterhaltsberechtigten

  • OLG Hamm, 05.02.1996 - 6 UF 459/93

    Mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit bei Alkohol- und

  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 44/90

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Wohnrecht - Zahlung einer Leibrente -

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