Rechtsprechung
BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 163/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - VIII 188/82
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3615/87
- BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 163/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 423
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 17.03.1975 - BReg. 3 Z 26/75
Auszug aus BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 163/87
Deshalb kommt die Errichtung einer Pflegschaft im Wege der einstweiligen Anordnung - eine Verfügung., die überdies nur bis zur Entscheidung über Rechtsbeschwerde Bestand haben könnte (vgl. BayObLGZ 1975, 115/117 m.w.Nachw.) - regelmäßig nicht in Betracht.
- OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im …
Eine erneute Anordnung der Nachlasspflegschaft im Wege einstweiliger Anordnung kam nicht in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 423/424). - OLG Koblenz, 07.03.2017 - 11 WF 1214/16
Ergänzungspflegschaft: Beschwerdeberechtigung durch den Pfleger bei Aufhebung der …