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   BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87   

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https://dejure.org/1987,2413
BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87 (https://dejure.org/1987,2413)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87 (https://dejure.org/1987,2413)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 (https://dejure.org/1987,2413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 521
  • FamRZ 1988, 492
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87
    Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt einen so schwerwiegenden Mangel des ein unzuständiges Gericht bestimmenden Verweisungsbeschlusses dar, daß diesem die Bindungswirkung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO aberkannt werden muß (BGHZ 71, 69, 72 f.) [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78].

    Wie der Bundesgerichtshof in dem bereits genannten Beschluß BGHZ 71, 69, 74 f. [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78] ausgeführt hat, kann vielmehr das gemäß § 36 Nr. 6 ZPO angerufene übergeordnete Gericht das ausschließlich zuständige Gericht bestimmen, selbst wenn dieses sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, sofern den Verfahrensbeteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt und ein nach § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist.

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87
    Die negative Feststellungsklage (vgl.Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - IVb ZR 343/81 - FamRZ 1983, 355) betrifft die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ARZ 2/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Berichtigung wegen offenbarer

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in derartigen Fällen das zuständige Gericht selbst bestimmt, auch wenn dieses sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, sofern den Verfahrensbeteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt und ein nach § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist (BGHZ 71, 69, 74 f;Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Gericht, nicht beteiligtes 1).
  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Das setzt jedoch voraus, daß allen Verfahrensbeteiligten wegen einer Verweisung an dieses Gericht rechtliches Gehör gewährt und daß der nach § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Antrag auf Verweisung an dieses Gericht gestellt worden ist (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Gericht, nicht beteiligtes 1 = FamRZ 1988, 492).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Auslandsberührung

    Denn ihm war vor Erlaß des Verweisungsbeschlusses kein rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHZ 71, 69, 72 [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78]; Senatsbeschlüssevom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - FamRZ 1988, 492;vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 33/88 - FamRZ 1988, 1160).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 33/88

    Zuständigkeit für Entscheidung im isolierten Verfahren

    Diesem Beschluß kommt indessen keine bindende Wirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu, weil das Verfahren bisher nicht rechtshängig geworden (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1 Rechtshängigkeit 1) und der Beschluß zudem unter Verletzung des Anspruchs der betroffenen Eheleute auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ergangen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 4).
  • OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03

    Anspruch des Berufungsbeklagten auf Prozesskostenhife; Mutwilligkeit der

    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte noch keine Berufungsbegründung der Beklagtenseite zugestellt erhalten (vgl. BGH FamRZ 1988, 492; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 844; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. (1994), § 114 Rdnr. 43; Beschl. des Sen. - 22 U 162/95 - v. 15. Jan.
  • LSG Thüringen, 02.02.2022 - L 1 SF 672/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Wegfall der

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch für § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG ausdrücklich anschließt, kann das gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO angerufene übergeordnete Gericht das ausschließlich zuständige Gericht bestimmen, sofern den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1987, IVb ARZ 46/87 nach juris m. w. N.).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), die der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ebenfalls entgegen stehen würde (s. BGHZ 71, 69 = NJW 1978, 1163, 1164; NJW-RR 1988, 521), ist vorliegend nicht gegeben.
  • BFH, 25.03.1993 - I S 4/93

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Finanzgerichts

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Verweisungsbeschluß offensichtlich fehlerhaft ist und im Ergebnis eine willkürliche Verlagerung des gesetzlichen Richters bedeutet (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45 [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70]; vom 7. Juli 1982 1 BvR 787/81, BVerfGE 61, 37, Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1978 IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69; Urteil vom 13. Februar 1980 3 StR 5/80 (S), Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 1586; Beschlüsse vom 10. Dezember 1987 I AZR 809/87, BGHZ 102, 338; vom 16. Dezember 1987 IVb ARZ 46/87, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1988, 521; vom 22.September 1988 I AZR 555/88, NJW 1989, 461; vom 17. Mai 1989 I AZR 254/89, NJW 1990, 53).
  • BGH, 08.06.1992 - XII ARZ 16/92

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Ehesache

    Hiervon ist aber eine Ausnahme zu machen, wenn der Verweisungsbeschluß jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei zustande gekommen ist (BGHZ 71, 69, 72 ff.;Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - BGHR ZPO § 281 Abs. 1 Gehör, rechtliches 4).
  • SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch für § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG ausdrücklich anschließt, kann das gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO angerufene übergeordnete Gericht das ausschließlich zuständige Gericht bestimmen, sofern den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1987, IVb ARZ 46/87 nach juris m. w. N.).
  • BGH, 24.07.1992 - XII ARZ 19/92

    Örtliche Zuständigkeit für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im

  • BGH, 22.03.1989 - IVb ARZ 4/89

    Zustellung der das Verfahren in Gang setzenden Antragsschrift an den Gegner als

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