Rechtsprechung
OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- mansui.eu
BGB § 1361b
Ehewohnung und Hausrat; Benutzung der Ehewohnung während der Trennung; Vergütungsanspruch auch bei Einigung der Ehegatten über die Benutzung der Ehewohnung. - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Vergütungsanspruch nach § 1361b II BGB bei Einigung der Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 b Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütungsanspruch; Formelle Zuweisung; Ehewohnung ; Familiengericht; Stillschweigende Vereinbarung ; Gemeinsame Benutzung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1413
- FamRZ 1988, 722
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
Besitzrecht an der Ehewohnung
Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86
Der Hinweis von Graba auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7. April 1978 (BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496 ff = BGHF 1, 85) geht fehl: Dort ist ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 988 BGB verneint worden; § 1361b Abs. 2 BGB hat jedoch eine Gesetzeslücke geschlossen, und einen neuen Anspruch geschaffen. - BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52
Treuhänder und Rückerstattungsverfahren
Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86
Zu dieser Nutzung der seiner Ehefrau gehörenden Wohnung war er aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. BGHZ 12, 380 = FamRZ 1954, 198).
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03
Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der …
Auch wenn die Ehegatten über die Entgeltlichkeit dieser Nutzung oder die Höhe eines Entgelts stritten, so begründe doch ihr Einvernehmen über die Nutzung als solche eine Überlassungsverpflichtung des weichenden (Eigentümer-)Ehegatten, der deshalb - auch nach dem Wortlaut des § 1361 b Abs. 2 BGB (a.F.) - von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten eine Nutzungsvergütung nach Billigkeit verlangen könne (OLG Schleswig FamRZ 1988, 722, 723; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1993, 191). - OLG Bamberg, 27.11.2000 - 2 W 6/00
Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch; …
Eine derart eingegangene Verpflichtung könnte einer förmlichen Wohnungszuweisung gleichzustellen sein und gleichermaßen einen Vergütungsanspruch wie bei einer formellen gerichtlichen Zuweisung auslösen (so OLG Schleswig FamRZ 88, 722); denn § 1361 b Abs. 2 BGB stellt seinem Wortlaut nach auf die Verpflichtung zur Wohnungsüberlassung als solche ab, ohne Einschränkung dahin, daß die Vergütungsregelung nur bei gerichtlicher Zuweisung gelten soll.
- OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
Rechtsmittel bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein …
Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (…vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508;… Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.). - LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98
Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 03.09.1996 - 19 WF 2006/96
Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Fall von Miteigentum der Eheleute an der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99
Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten …
Der Umstand, dass neben der Beklagten auch die gemeinschaftliche Tochter die Ehewohnung nutzt, ist bei der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen (OLG Schleswig in FamRZ 1988, 722).