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   OLG Frankfurt, 14.08.1987 - 3 WF 63/87   

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https://dejure.org/1987,3537
OLG Frankfurt, 14.08.1987 - 3 WF 63/87 (https://dejure.org/1987,3537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.1987 - 3 WF 63/87 (https://dejure.org/1987,3537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. August 1987 - 3 WF 63/87 (https://dejure.org/1987,3537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 945
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderung von Vergleichen in einstweiligen Verfügungsverfahren; vertraglich vereinbarte Abhängigkeit des Bestandes vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens; entsprechende Anwendung von § 945 ZPO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 945

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Vergleich; Ausgang des Hauptverfahrens; Vollsteckung; Schadensersatzanspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.1987 - 3 WF 63/87
    § 945 ZPO ist keine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, sondern enthält ebenso wie die verwandten Bestimmungen der §§ 302, 600, 717 Abs. 2 ZPO den allgemeinen Rechtsgedanken, daß der Gläubiger, der aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel vollstreckt, dies auf eigenes Risiko tut, und dem Schuldner für die Folgen einzustehen hat, wenn sich später herausstellt, daß der Anspruch nicht besteht (BGH NJW 1985, 1959 ff).
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.1987 - 3 WF 63/87
    Daran ändert sich auch nichts, daß der Gesetzgeber für einzelne Fallgestaltungen diese Rechtsfolge mildert (zum Beispiel § 717 Abs. 3 ZPO) oder ganz ausschließt (zum Beispiel das Eilverfahren gemäß § 620 ZPO aufgrund der eigenständigen Regelung und der Entstehungsgeschichte der Norm, vgl. BGH FamRZ 1984, 760 = BGHF 4, 365; 1984, 769 = EzFamR BGB § 1576 Nr. 2 = BGHF 4, 312).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Anlaß für die in § 10a VAHRG getroffene Regelung waren daneben auch Fälle der hier vorliegenden Art (§ 10a Abs. 1 Nr. 2 VAHRG), in denen bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nur die bereits unverfallbaren Anwartschaften auf die statische "Versicherungsrente" im Wege des Quasi-Splittings ausgeglichen werden können (vgl BGHZ 84, 158 und BT-Drucks 9/2296, S 12; zur insofern fortbestehenden Beschränkung des Versorgungsausgleichs auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs BGH in FamRZ 1988, 88 = DB 1988, 1798) und nach bisherigem Recht die Differenz zu der ggf später erreichten Versorgungsrente dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten blieb (BT-Drucks 10/5447, S 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 24 A 2781/91

    Sozialhilfegewährung an Ausländer; Durchsetzung der Rückzahlung erbrachter

    vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluß vom 14. August 1987 - 3 WF 63/87 -, FamRZ 1988, 88.
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