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   OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86   

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https://dejure.org/1987,4511
OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86 (https://dejure.org/1987,4511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.1987 - 16 WF 248/86 (https://dejure.org/1987,4511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 1987 - 16 WF 248/86 (https://dejure.org/1987,4511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe für die Ehescheidung einer »Scheinehe«.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 02.08.1983 - 16 WF 57/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in dem vorliegenden Falle eine Scheinehe vorliegt, kann das Scheidungsbegehren nicht als mutwillig angesehen werden (ebenso OLG Köln [21. ZS] FamRZ 1983, 592; OLG Hamburg FamRZ 1983, 1230; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680; Wax, aaO S. 11).

    Im übrigen besteht sogar, wie das Oberlandesgericht Hamburg (FamRZ 1983, 1230, 1231) zutreffend bemerkt hat, ein öffentliches Interesse daran, daß eine Ehe, die als "Scheinehe« zu qualifizieren ist, möglichst bald wieder geschieden, und damit die rechtliche Grundlage dafür beseitigt wird, daß die solcherart nur formell als Eheleute verbundenen Personen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, deren rechtliche Voraussetzung das Bestehen einer Ehe ist.

  • OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in dem vorliegenden Falle eine Scheinehe vorliegt, kann das Scheidungsbegehren nicht als mutwillig angesehen werden (ebenso OLG Köln [21. ZS] FamRZ 1983, 592; OLG Hamburg FamRZ 1983, 1230; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680; Wax, aaO S. 11).

    Die Ablehnung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe in einem solchen Falle würde darauf hinauslaufen, einem sog. Armen aus lediglich finanziellen Gründen eine notwendige Rechtsverfolgung unmöglich zu machen; eine derartige Benachteiligung armer Personen soll aber gerade, worauf das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1983, 592, 593) besonders hingewiesen hat, durch die Einrichtung der Prozeßkostenhilfe verhindert werden.

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Rechtshängigkeit iSv § 606 Abs. 2 S. 3 ZPO liegt nur dann vor, wenn die Zustellung eines Scheidungsantrages zu dem Zweck erfolgt, die Rechtshängigkeit herbeizuführen; eine Zustellung allein in dem Verfahren der Prozeßkostenhilfe ist deshalb für die Zuständigkeit ohne Bedeutung (so Baumbach/Albers, ZPO 45. Aufl. § 606 Anm. 4 B iVm Anm. 3 A c; vgl. auch BGH FamRZ 1980, 131 = BGHF 1, 654).
  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 306/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Da bei § 606 Abs. 2 S. 3 ZPO eine anderweitige Rechtshängigkeit auch dann zu berücksichtigen ist, wenn das erste inländische Verfahren längere Zeit nicht mehr betrieben wird (s. dazu Philippi in Zöller, aaO § 606 Rdn. 17 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1967, 460), wäre das Familiengericht Mannheim für den Scheidungsantrag des Antragstellers dann zuständig, wenn die Antragsgegnerin in dem früheren Verfahren 1 F 101/84 ein Scheidungsverfahren rechtshängig gemacht hätte.
  • OLG Celle, 16.02.1983 - 10 WF 142/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Das Oberlandesgericht Celle (FamRZ 1983, 593) hat in einem Fall, in dem eine deutsche Ehefrau für ihre Bereitschaft zu der Eheschließung 9.000 DM erhalten hatte, angenommen, die Ehefrau habe die mit der zu erwartenden Scheidung verbundenen Kosten bereits in dem Zeitpunkt der Eheschließung auf sich zukommen sehen müssen, und deshalb aus dem aus der Eheschließung gezogenen beträchtlichen Gewinn bereits Rücklagen für die Ehescheidung bilden können (ebenso Wax, FamRZ 1985, 10, 11, 12).
  • OLG Köln, 02.12.1983 - 4 WF 259/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Der Auffassung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1984, 278, 279), die Beseitigung einer derartigen Ehe auf Staatskosten würde geradezu eine Ermunterung sein, Ehen wegen "ausschließlich (sittenwidriger) Finanzvorteile« zu schließen, und deshalb sei Prozeßkostenhilfe zu verweigern, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen

    Fehlt eine Klarstellung, so wird die Klage nicht dadurch zugestellt, dass die Klageschrift und das PKH/VKH-Gesuch formlos an den Gegner zur Stellungnahme übersandt wird (Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117 Rz. 8; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, S. 91; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, S. 36).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit

    Nach der Gegenansicht wird Mutwillen bei Scheidung einer Scheinehe verneint, wobei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1984 (FamRZ 1984, 1206) verwiesen wird, in der die Auffassung von vier Verfassungsrichtern wiedergegeben ist, wonach die Annahme von Mutwillen eine Benachteiligung der bedürftigen Partei gegenüber einer bemittelten Partei darstelle (OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1882; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 890; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1081; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 629; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 615; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 615; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 680; FamRZ 1988, 91; FamRZ 2003, 1760; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 8 a; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 32; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rz. 50; Johannsen/Henrich/Jaeger, aaO., § 1565 BGB, Rz. 18; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114, Rz. 140; Wax, FamRZ 1985, 10, 11).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsverteidigung - fehlende Rechtshängigkeit

    Hiermit hat der Kläger bei Einreichung einer unterschriebenen Klageschrift ausreichend klargestellt, daß die Klage unabhängig von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht sein, allerdings nur bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch zugestellt werden soll (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 91, 92; OLG Dresden MDR 1998, 181, 182; OLG Koblenz FamRZ 1998, 312).
  • BFH, 18.02.1997 - VII B 172/96

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme aufgrund der fehlenden Rechtshängigkeit einer

    In diesem Zusammenhang weist der Senat auf folgende Entscheidungen hin: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1995 XII ZR 24/94 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -- FamRZ -- 1995, 797), Beschlüsse des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 12. Juni 1987 16 WF 248/86 (FamRZ 1988, 91) und des OLG Köln vom 25. Mai 1984 4 WF 133/84 (FamRZ 1984, 916).
  • OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97

    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .
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