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   OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85   

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https://dejure.org/1987,1749
OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85 (https://dejure.org/1987,1749)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.11.1987 - 10 UF 259/85 (https://dejure.org/1987,1749)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. November 1987 - 10 UF 259/85 (https://dejure.org/1987,1749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1585b; ZPO §§ 114 ff, 270
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Einhaltung der Zeitschranke des § 1885b Abs. 3 BGB; Zugang eines wirksamen Prozeßkostenhilfegesuchs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitschranke der Rechtshängigkeit; Zugang des Prozeßkostenhilfegesuchs; Einhaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 961
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 270 Abs. 3 ZPO schon deshalb nicht zur Anwendung kommt, weil die eingereichte Klage vom 25. November 1983 möglicherweise mit dem Schriftsatz vom 14. Juni 1985, der allein zugestellt worden ist, nicht wesentlich identisch ist (vgl. hierzu BGH, LM zu § 261 b ZPO , Nr. 22; BGH, NJW 1978, 1058).
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 142/63
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Bei gleichzeitiger Einreichung einer Klageschrift wird neben dem Prozesskostenhilfeverfahren auch der Rechtsstreit als solcher eingeleitet, es sei denn, dass nur ein Prozesskostenhilfegesuch gestellt worden ist (vgl. BGH, LM § 261 b ZPO Nr. 4; BGH, VersR 1965, 155, 156).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Die Verfassung verlangt nur, dass auch er tatsächlich gegebene Prozesschancen wahrnehmen kann (BGH FamRZ 1982, 365, 366 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Zwar gebietet Art. 3 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Prozessparteien im Bereich des Rechtsschutzes (BVerfGE 9, 124, 131).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 74/86

    Unterhalt für Vergangenheit bei Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf den

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Nur so wird sichergestellt, dass der Unterhaltsschuldner Klarheit darüber gewinnt, in welcher Höhe der Unterhaltsberechtigte mit seinem Unterhaltsbegehren ernst macht (vgl. BGH, FamRZ 1987, 1014, 1015).
  • OLG Köln, 06.05.1982 - 21 UF 165/81

    Nachforderung von Unterhalt für die Vergangenheit; Eintritt der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85
    Die bloße Weigerung, den Unterhalt zu zahlen, genügt für die Annahme einer Entziehungsabsicht nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 1983, 178 f.).
  • OLG Bamberg, 29.03.1990 - 2 UF 400/89

    Voraussetzungen des Verzugs im unterhaltsrechtlichen Sinn

    Noch weniger ersetzt die Mitteilung des PKH-Gesuches an den Gegner die Zustellung der Klage (OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 mit überzeugender Begründung).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 16 UF 458/01

    Bemessung des Unterhalts im Mangelfall: Mindestbedarf des geschiedenen Ehegatten

    § 270 ZPO a.F. ist die rechtserhaltende Wirkung der Klagerhebung auf diesen Zeitpunkt zurückzubeziehen (OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 mit allerdings missverständlichem Leitsatz).
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 7 WF 166/06

    Nachehelicher Unterhalt für die Vergangenheit - Treuwidrige Berufung des

    Dies gilt auch für die Jahresfrist nach § 1565 b Abs. 3 BGB, die einen gesetzlich geregelten Sonderfall der Verwirkung darstellt und eine Ausschlussfrist enthält (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 327; OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 15 UF 99/01

    Wahrung der Jahresfrist des § 1585 b Abs. 3 BGB durch Pkh-Gesuch, Verzug durch

    Es kann nicht als eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angesehen werden, wenn eine Partei mit einem geringfügigen Einkommen, das zu einer Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren führen würde, von einer unbedingten Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bis zum Ausgang des Prozesskostenhilfeverfahrens absieht (vgl. insgesamt OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff. - mit dem anders gelagerten Fall, dass dort die PKH beantragende Partei vor Ende des PKH-Verfahrens eine Erbschaft in der Größenordnung von über 60.000,-- DM machte).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01

    Unterhaltsrecht: Verwirkung von Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt; keine

    Rechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vorschrift bestehen im übrigen nicht (vgl. insoweit OLG Schleswig in FamRZ 1988, 961).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00

    Unterhalt für die Vergangenheit - Jahresfrist vor Anhängigkeit

    Auf sie ist deshalb auch § 270 Abs. 3 ZPO anwendbar (so auch OLG Schleswig, FamRZ 1988, 961 ff.).
  • OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 WF 4/03

    Voraussetzungen der Begründung des ausschließlichen Gerichtsstandes im

    Diese Rechtsansicht wird mit der sofortigen Beschwerde unter Bezugnahme auf OLG Schleswig (FamRZ 1988, 961) auch damit begründet, dass die Fristwahrung durch eine alsbaldige Zustellung gesetzlich normiert sei.
  • AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen nachehelichen Unterhalt; Anforderungen

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.06.1988 - 11 WF 410/88   

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https://dejure.org/1988,13968
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.1988 - 11 WF 410/88 (https://dejure.org/1988,13968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 11 WF 410/88 (https://dejure.org/1988,13968)
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