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   OLG Bamberg, 13.04.1988 - 2 WF 62/88   

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https://dejure.org/1988,4359
OLG Bamberg, 13.04.1988 - 2 WF 62/88 (https://dejure.org/1988,4359)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.04.1988 - 2 WF 62/88 (https://dejure.org/1988,4359)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. April 1988 - 2 WF 62/88 (https://dejure.org/1988,4359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 106, 123
    Prozeßkostenhilfe; Berechnung der Parteikosten nach bewilligter Prozeßkostenhilfe.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 106, § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 967
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06

    PKH: Vereinbarkeit der Beitreibung von Rechtsanwaltskosten mit der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11; Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07

    Kostenentscheidung: Kostenausgleichsverfahren bei Verteilung der Kosten nach

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung, auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt; grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11 b; OLG Koblenz, AnwBl. 2001, 373; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG München, JurBüro 1982, 417; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419).
  • VG Regensburg, 15.03.2012 - RN 9 M 12.344

    Zur Frage, ob und wie im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren eine dem

    Andernfalls würde sich nämlich eine Überzahlung ergeben (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13. April 1988, Az. 2 WF 62/88, Rn. 10 ), ein Rechtsanwalt kann aber die gesamte Vergütung nach § 15 Abs. 2 RVG nur einmal fordern.
  • VG München, 13.02.2015 - M 22 M 14.31290

    Zur Erstattungsfähigkeit von Beteiligtenkosten bei Inanspruchnahme von

    Andernfalls würde sich nämlich eine Überzahlung ergeben (vgl. OLG Bamberg, B.v. 13.4.1988 - 2 WF 62/88 - juris Rn. 10), ein Rechtsanwalt kann aber die gesamte Vergütung nach § 15 Abs. 2 RVG nur einmal fordern.
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