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   OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86   

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https://dejure.org/1986,3005
OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86 (https://dejure.org/1986,3005)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.1986 - 22 AR 129/86 (https://dejure.org/1986,3005)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 22 AR 129/86 (https://dejure.org/1986,3005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 7, 8, 11, 1631b; FGG §§ 4, 5, 36, 43
    Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts bei Unterbringung des minderjährigen Kindes außerhalb des Wohnsitzes der Eltern.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 36, 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Unterbringung; Wohnsitz; Minderjährige; Vormundschaft; Örtliche Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 969
  • Rpfleger 1988, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 06.02.1980 - 16 Wx 8/80

    Anspruch auf Erteilung der erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86
    Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnortes der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB zwar grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Vormundschaftsgericht örtlich zuständig (vgl. hierzu OLG Stuttgart DAVorm 1976, 117; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1631b Rdn. 8; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl.
  • OLG Bremen, 09.06.1980 - III AR 8/80
    Auszug aus OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86
    Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnortes der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB zwar grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Vormundschaftsgericht örtlich zuständig (vgl. hierzu OLG Stuttgart DAVorm 1976, 117; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1631b Rdn. 8; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl.
  • OLG Brandenburg, 15.05.2002 - 9 AR 4/02

    Örtliche Zuständigkeit für die Erteilung familiengerichtlicher Genehmigungen bei

    Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnorts der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631 b BGB grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Familiengericht örtlich zuständig (OLG Köln, FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; OLG München, FamRZ 1988, 969, 970).
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