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OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 7, 8, 11, 1631b; FGG §§ 4, 5, 36, 43
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts bei Unterbringung des minderjährigen Kindes außerhalb des Wohnsitzes der Eltern. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Unterbringung; Wohnsitz; Minderjährige; Vormundschaft; Örtliche Zuständigkeit
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 969
- Rpfleger 1988, 312
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 06.02.1980 - 16 Wx 8/80
Anspruch auf Erteilung der erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung …
Auszug aus OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86
Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnortes der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB zwar grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Vormundschaftsgericht örtlich zuständig (vgl. hierzu OLG Stuttgart DAVorm 1976, 117; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1631b Rdn. 8; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. - OLG Bremen, 09.06.1980 - III AR 8/80
Auszug aus OLG München, 11.12.1986 - 22 AR 129/86
Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnortes der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB zwar grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Vormundschaftsgericht örtlich zuständig (vgl. hierzu OLG Stuttgart DAVorm 1976, 117; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1631b Rdn. 8; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl.
- OLG Brandenburg, 15.05.2002 - 9 AR 4/02
Örtliche Zuständigkeit für die Erteilung familiengerichtlicher Genehmigungen bei …
Ist ein Kind wegen geistiger oder psychischer Gebrechen in einer Anstalt außerhalb des Wohnorts der Eltern untergebracht, so ist für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631 b BGB grundsätzlich das für den Wohnsitz der Eltern und nicht das für den Sitz der Anstalt maßgebende Familiengericht örtlich zuständig (OLG Köln, FamRZ 1980, 481; OLG Bremen FamRZ 1980, 928, 929; OLG München, FamRZ 1988, 969, 970).