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   BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86   

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BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86 (https://dejure.org/1988,1615)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1988 - 1 BvR 544/86 (https://dejure.org/1988,1615)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 (https://dejure.org/1988,1615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Adoption - Schriftsatz - Kind - Einreichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines vor Hinausgabe der Entscheidung eingegangenen Schriftsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1963
  • FamRZ 1988, 1247
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88

    Rechtliches Gehör in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86
    Gerichtsbarkeit Ä hier: für ein als Antragsgegner am Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beteiligtes, nicht ordnungsmäßig vertretenes Kind Ä vgl. neuerdings auch Bundesgerichtshof (Beschluß Ä IV a ZB 26/88 Ä v. 30.11.88, in FamRZ 1989 Heft 3 S. 271 = MDR 1989 Heft 5 S. 433 = NJW 1989 Heft 15 S. 985 = Rpfleger 1989 Heft 3 S. 107 = WM 1989 Nr. 8 S. 321 ).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    aa) Bei der Volljährigenadoption nach inländischem Recht (§§ 1767 ff. BGB) geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Adoption eines Volljährigen materiell-rechtliche Wirkungen auf die Kinder des Annehmenden - und zwar vor allem in vermögensrechtlicher Hinsicht - entfalten wird und die leiblichen Kinder deshalb in ihren schutzwürdigen Rechtspositionen von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 106 f. und FamRZ 1994, 687; grundlegend BVerfG FamRZ 1988, 1247; vgl. auch BayObLG FamRZ 2001, 121, 122).
  • BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12

    Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44

    Sie sieht sich in dem ihr als leiblicher Tochter zustehenden Anspruch verletzt, im Adoptionsverfahren gehört zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine Anhörung der leiblichen Kinder im Adoptionsverfahren (§ 193 FamFG) unterblieben ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    a) Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist entscheidungserheblich im Sinne des § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne den Verstoß zu einer anderen, der betroffenen Partei günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1963; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17 mwN).
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Dem entspricht es, dass die Kinder im Adoptionsverfahren anzuhören sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247 ff.).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Das Gericht ist vielmehr verpflichtet, Vorbringen der Beteiligten auch dann zu beachten, wenn es nach Ablauf einer gesetzten Erklärungsfrist oder nach Fertigung, aber vor Hinausgabe der Entscheidung einläuft (vgl BVerfG vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, NJW 1988, 1963).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98

    Unabänderbarkeit eines Beschlusses, der die Annahme als Kind ausspricht

    (1) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine förmliche Einwilligung von Kindern des Annehmenden weder gesetzlich vorgeschrieben noch aus Gründen des Verfassungsrechts geboten ist, daß aber gemäß § 1769 BGB den Abkömmlingen des Annehmenden im Adoptionsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist (BVerfG FamRZ 1994, 493/494; BVerfG NJW 1988, 1963 = FamRZ 1988, 1247; vgl. MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1769 Rn. 7).

    (3) Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfG NJW 1988, 1963 und FamRZ 1994, 493) hat die Beteiligte zu 3 ihre Einwände gegen die Adoption vorgetragen, das Vormundschaftsgericht hat sich mit ihnen in seiner Entscheidung auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger

    Anspruch auf rechtliches Gehör hat zwar neben den am Verfahren Beteiligten auch derjenige, dem gegenüber sich eine gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich auswirkt und der von ihr in seinen Rechten unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfGE 21, 132 [137]; 21, 362 [373]; 60, 7 [13]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1988, 1963 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99

    Beschwerdezulassung: Gehörsrüge wegen verspäteter Beiladung

    Das kann außer den förmlich am Verfahren Beteiligten auch derjenige sein, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 17, 356/361f.; BVerfGE 21, 132/137; BVerfGE 60, 7/13; BVerfGE 65, a.a.O.; BVerfG, NJW 1988, 1963).

    Es genügt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die gebotene Anhörung zu einer für die Beigeladene günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1963).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 WF 120/17

    Einsichtsrecht der Kinder des Annehmenden in die Akten eines Adoptionsverfahrens

    Etwas anderes folgt auch gerade nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches deutlich zwischen formeller und materieller Beteiligung differenziert (alle Rechtsprechungszitate nach juris: FamRZ 2009, 106; NJW 1988, 1963; Keidel, § 188 RZ 4; zu weitgehend daher OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 145).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 20 W 152/02

    Beschwerde im Erbscheinserteilungsverfahren: Telefonische Mitteilung des

  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/00

    Rechte der leiblichen Eltern bei der Volljährigenadoption

  • BayObLG, 22.11.1999 - 1Z BR 124/99

    Rechtlichen Gehör ehelicher Kinder bei einer Stiefkindadoption

  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

    Fristsetzung zur Rechtsmittelgründung bei Versäumung der Einlegefrist -

  • OLG Zweibrücken, 02.12.1998 - 3 W 174/98

    Verpflichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Rechnungslegung;

  • VGH Hessen, 24.07.1990 - 3 UE 423/86

    Zur Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Zulässigkeit der

  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen

  • OVG Saarland, 13.05.1991 - 8 W 7/91

    Auskunftanspruch auf die Benennung des zuständigen Amtsgericht im Verfahren über

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