Rechtsprechung
BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 173/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1587 o Nr. 1, § 1587 o
Zur Auslegung einer Ausschlussklausel in einer Scheidungsvereinbarung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachehelicher Unterhalt - Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs - Versorgungsausgleich - Scheidungsfolgenvereinbarung - Ansprüche der Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c, § 1587o
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen beiderseitigen Erwerbs von Versorgungsanwartschaften; Auslegung einer notariellen Vereinbarung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1026
- FamRZ 1989, 1062
- FamRZ 1989, 384
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87
Darlegungslast im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 173/87
Der Ehemann hat dafür auch im Verfahren nichts vorgetragen, obwohl es ungeachtet der Pflicht zur Amtsermittlung (§ 12 FGG) demjenigen, der sich auf einen vertraglichen Ausschluß des Versorgungsausgleichs beruft, obliegt, dem Familiengericht die Umstände vorzutragen, aus denen sich entweder ein angemessener Ausgleich ergibt oder die einen entschädigungslosen Verzicht auf den Versorgungsausgleich genehmigungsfähig erscheinen lassen (vgl. zur Darlegungslast für Härtegründe im Sinne des § 1587c BGB Senatsbeschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 51/87 - BGHR FGG § 12 Versorgungsausgleich 1 = FamRZ 1988, 709, 710 unter 4).Die Inanspruchnahme desjenigen, der während der Ehezeit die werthöheren Versorgungsanwartschaften begründet hat, wird vielmehr durch den Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft gerechtfertigt, die selbst während einer beiderseitigen vollen Erwerbstätigkeit im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist; trennt sich das Versorgungsschicksal der beiden Ehegatten wegen des Scheiterns der Ehe, so bewirkt der Versorgungsausgleich, daß die ehezeitlich erworbenen Anrechte gemäß dem ursprünglichen gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung aufgeteilt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 23. März 1988 a.a.O. S. 709).
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 173/87
Die Abwägung aller für oder gegen einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGHZ 74, 38, 84). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Auszug aus BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 173/87
Dazu reicht hingegen nicht jede Eheverfehlung aus; das Fehlverhalten des Ausgleichsberechtigten muß den Ehepartner vielmehr so belastet haben, daß die Durchführung des Versorgungsausgleiches unerträglich erscheint (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 615/80 - FamRZ 1983, 32, 33 m.w.N.). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund …
Auszug aus BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 173/87
Dessen Beurteilung kann nur darauf geprüft werden, ob die wesentlichen Umstände beachtet wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - BGHR ZPO § 621e Abs. 2 Satz 3 - Ermessensentscheidung 1 = FamRZ 1987, 362, 364; ständige Rechtsprechung des Senats).
Rechtsprechung
BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 137/87 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsaugleich - Beschwerdegericht - Ermessensspielraum
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1587c
Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in der Rechtsmittelinstanz; Berücksichtigung des Verhaltens eines Ehegatten im Prozeß
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1062