Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.05.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4974
BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88 (https://dejure.org/1989,4974)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88 (https://dejure.org/1989,4974)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - AR 3 Z 111/88 (https://dejure.org/1989,4974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1108
  • Rpfleger 1989, 195
  • BayObLGZ 1989, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    (4) Da eine Gemeinschaft nicht zwei Verwalter haben kann (vgl. BGHZ 107, 268 ; BayObLGZ 1989, 1), führt die Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 2 von selbst auch zur Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 3.
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Entscheidung nicht deswegen unwirksam ist, weil sie von einem nicht zuständigen Gericht getroffen wurde (vgl. § 7 FGG); das Oberlandesgericht Nürnberg war nach § 199 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 FGG für die Entscheidung nach § 5 FGG nicht zuständig (vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 FGG in entsprechender Anwendung, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1; 1992, 44/45 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.05.1989 - 2 WF 51/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3639
OLG Zweibrücken, 18.05.1989 - 2 WF 51/89 (https://dejure.org/1989,3639)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.05.1989 - 2 WF 51/89 (https://dejure.org/1989,3639)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 2 WF 51/89 (https://dejure.org/1989,3639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umgangsrechtsverfahren; Sorgerechtsänderungsverfahren; Einstweilige Anordnung; Persönlicher Umgang; Kind; Vorläufige Anordnung; Umgangsrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1634, § 1696

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 968
  • FamRZ 1989, 1108
  • FamRZ 1990, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1997 - 7 WF 2685/97

    Ausschluß des neuen Lebenspartners eines Ehegatten vom Umgang mit dem Kind

    Es ist schon fraglich, ob die vorläufige Anordnung des Amtsgerichts vom 6. August 1997 nicht (schon deshalb) unzulässig war, weil sie nicht innerhalb eines Hauptsacheverfahrens "Umgangsrecht", sondern nur innerhalb eines selbständigen Sorgerechtsverfahrens ergangen ist (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 234 ; 1989, 1108).
  • KG, 29.04.2003 - 1 W 122/03

    Personenstandsverfahren: Vorläufige Anordnung auf Ausstellung einer

    In der freiwilligen Gerichtsbarkeit setzen Anordnungen zum einstweiligen Rechtsschutz aber ein Hauptsacheverfahren (mit demselben Verfahrensgegenstand) voraus (vgl. BGH NJW 2001, 2181; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 1108; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 19 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.1995 - 5 UF 104/95
    »Ohne gleichzeitige Anhängigkeit eines selbständigen Umgangsrechtsverfahrens kann auch bei Anhängigkeit eines selbständigen Sorgerechtsverfahrens eine (isolierte) Ferienregelung durch vorläufige Anordnung jedenfalls dann nicht getroffen werden, wenn es sich nicht um eine sog. "dienende" Maßnahme handelt (Fortführung von OLG Zweibrücken - 2 WF 51/89 - vom 18.05.1989, FamRZ 1989, 1108 ).«.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht